Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Am 13. Januar 2016 werfe ich eine Klageschrift in den Briefkasten des Sozialgerichts. Ich beantrage darin die Ermittlung eines Verkehrswertes und die für den Verkauf nötige Kostenübernahme.

 

Kommentar: Der FB Jugend und Soziales behauptete zum Zeitpunkt der Antragstellung hätte verwertbares Vermögen  gem. § 41 i. V. m. § 91 SGB XII vorgelegen. Wer den Immobilienmarkt kennt weis dass nicht jede Immobilie leicht zu veräußern ist. Eine unberäumte Immobilie erschwert eine Besichtigung insbesondere wenn der Zugang zu den Räumlichkeiten verstellt ist. Die Kosten einer Räumung können den zu erwartenden Verkaufserlös übersteigen. Maklergebühren können ebenfalls den zu erwarteten Verkaufserlös um ein mehrfaches übersteigen und sind vom Auftraggeber zu entrichten. Die Grundsicherung ist völlig nutzlos wenn sie für diese Aufwendungen verbraucht werden soll und ein erneutes Gutachten ist erforderlich um das Verhältnis der Kosten mit dem zu erwarteten Ertrag abzuschätzen. Da ein übereilter Verkauf oft nur über einen geringen Preis zu realisieren ist, kann auf die Klärung der Kostenübernahme nicht verzichtet werden, da das Risiko besteht dass die Kosten des Verkaufes die Einnahmen erheblich übersteigen. Dies ist den Mitarbeiterinnen des FB Jugend und Soziales egal und interessiert keinen, wurde mir versichert.  

 

Am 29. Januar 2016 ergeht ein neuer Wohngeldbescheid der eine teilweise Aufhebung des Bescheids vom 30.06.2015 erwähnt und einen höheren Lastenzuschuss gewährt.

 

Kommentar: Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Unwirksamkeit nach § 28 Abs. 1 und 3 WoGG diesem Bescheid noch nachfolgen kann und das Wohngeld dadurch auch für einen Zeitraum vor dem 01.01.2016 wegfallen kann. Auch eine Neuentscheidung von Amts wegen nach § 27 Abs. 2 WoGG oder eine Aufhebung nach § 28 Abs. 2 WoGG ist auch dann noch möglich, wenn die Vorrausetzungen der Wohngeldbehörde im Zeitpunkt des Erlasses des automatisiert erstellten Bescheids bereits bekannt war. Da der Lastenzuschuss aber ohnehin nicht an mich ausgezahlt werden kann und zurückgezahlt werden muss ist er für mich eigentlich sinnlos.      

 

Am 10. Februar 2016 lege ich Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom 29.01.2016 ein.

 

Kommentar: Wie schon erwähnt macht es eigentlich nur wenig Sinn Wohngeld zu beantragen wenn es zurück gezahlt werden muss und an ein Landratsamt ausgezahlt wird. Auch Grundsicherung die zurück gezahlt werden muss ist nur wenig und kurz hilfreich, also widerspreche ich dem Bescheid und erkläre den Sachverhalt.

 

Am 15. Februar 2016 stellte ich erneut einen Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld).

 

Kommentar: Ich hoffe immer noch dass meine Widersprüche irgendwann einmal bearbeitet werden um Klagen zu können.

 

Am 15. Februar 2016 wollte ich auch eine Anfrage beim Sozialgericht abgeben.

 

Kommentar: Es ist üblich dass der Eingang einer Klage bestätigt wird und hierbei auch ein Aktenzeichen genannt wird. Da dies aber noch nicht geschehen war formulierte ich eine schriftliche Anfrage und heftete die Unterlagen und Klageschrift dazu. Bevor ich meine Unterlagen in den Briefkasten werfen wollte, erkundigte ich mich beim Pförtner und erfragte den Verbleib meiner Klage. Ich nannte meine persönlichen Daten und der Computer nannte ein Aktenzeichen und ich bekam die Telefonnummer von zwei Bearbeiterinnen. Am Telefon erfuhr ich dann dass ich Nachricht erhalten würde.

 

Die Nachricht war zum 12. Februar 2016 datiert und ist am 17.02.2016 bei mir angekommen. Meine Klage war am 13.01.2016 eingegangen. Die Klage dürfte aber unzulässig sein, da noch kein Widerspruchbescheid vorliegt wurde mir mitgeteilt und die Frage ob ich trotzdem an der Klage festhalte.

 

Kommentar: Das habe ich mir schon so gedacht, deshalb werden meine Widersprüche nicht bearbeitet um den Klageweg auszuschließen. Der Klageweg ist ohnehin langwierig und nach meiner Erfahrung praktisch ohne Aussicht auf Erfolg. Also bleibt mir nur die Möglichkeit einer Parteigründung um Wähler und Parteimitglieder zu finden, die mir helfen die Gesetze zum Wohl aller Bürger zu ändern.

 

Am 15. Februar 2016 teilt mir der Beitragsservice von ARD und ZDF den Ablauf der Befreiung zum 31.03.2016 mit.

 

Kommentar: Eine Befreiung ist für viele die erheblich mehr Einkommen haben kein Problem in meinem Fall ist dies aber nicht vorgesehen. Selbst eine Wohngeldberechtigung könnte eine Befreiung nicht ermöglichen. Also gut eine Monatsrente muss von mir für die GEZ abgeführt werden.

 

Am 17. Februar 2016 teilte ich dem Sozialgericht mit an der Klage festzuhalten und erwähne wegen der laufenden Kosten vor allem wegen der bald wieder fälligen Rundfunkgebühr meine Krankenversicherung zu kündigen.

 

Kommentar: Da ich gefragt wurde ob ich trotz der Unzulässigkeit meiner Klage an dieser festhalten will, habe ich noch einmal alle Unterlagen die ja schon kopiert waren mit einem Ausführlichen Schreiben abgegeben.

 

Am 18. Februar 2016 erhielt ich Post von der Wohngeldstelle darin wurde mir mitgeteilt dass ich verpflichtet bin alle Tatsachen anzugeben, die für die Wohngeldleistung erheblich sind, Beweismittel zu bezeichnen und Unterlagen hierzu vorzulegen, insbesondere die Einkommensituation offen zu legen (§ 60 des Sozialgesetzbuches, Erstes Buch, Allgemeiner Teil vom 02.03.2009 BGB. I S. 416). Bei nicht Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht wird das Wohngeld ganz oder Teilweise versagt bzw. entzogen (§ 66 Abs. 1 SGB I) oder der Wohngeldantrag wird nach dem Grundsatz der materiellen Beweislast abgelehnt.

 

Kommentar: Ich muss also beweisen dass ich nur von meiner Rente meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Wer möchte kann sich beliebig mit Sprengstoffutensilien eindecken, der Staat muss hier den genauen Zeitpunkt eines Anschlages beweisen bevor er einen mutmaßlichen Terroristen entschärfen darf. Viele große Vermögen entstehen aus einem kriminellen Zusammenspiel von Schurken, Justiz und Politik auch hier ist die Beweislast umgekehrt, dem Schurken muss das für Jedermann erkennbare kriminelle verhalten bewiesen werden, gewiefte Anwälte verstehen sich darauf dies unmöglich zu machen. Selbst bei Tötungsdelikten muss die Absicht zu töten bewiesen werden, wer also egal aus welchen Anlass und sei es nur die falsche Hautfarbe, Nationalität oder Religion eine tödliche Verletzung zuführt kann nicht wegen Mordes bestraft werden, wenn der Vorsatz nicht zu beweisen ist. Der Bürger ist der leidtragende dieser Praxis, er muss die Folgen dieser Schurkenrechtsbarkeit hinnehmen. Auch die Schwarzarbeit muss einem Arbeitslosengeldbezieher erst einmal bewiesen werden, ansonsten gilt eigentlich die Unschuldsvermutung als normal. Es ist zurzeit aber eine Tendenz zum Generalverdacht des Staates gegenüber dem Volk und auch der Bürger traut dem Staat und der Politik nur noch Korruption und Vertuschung zu. In meinem Fall wird mir ein monatlicher Bedarf von mindestens 540,98 EUR vorgeworfen und nach der Kalkulation der Behörde besteht selbst unter Berücksichtigung eines möglichen Wohngeldes ein erheblicher Fehlbetrag in Höhe von 121,66 EUR wodurch meine Situation nicht mehr plausibel und daher unrealistisch ist. Von Amts wegen bestehen deshalb keinerlei Ansprüche auf Wohngeld. Wer also wenig hat der wird benachteiligt dem werden Ansprüche verweigert und wer viel hat der wird bevorzugt und überschüttet mit Vergünstigungen, es ist an der Zeit hier etwas zu ändern. Im Übrigen wäre ich schon froh würden mir nur 121,66 EUR monatlich fehlen dann könnte ich mir immerhin schon 190 Tassen Kaffee leisten oder etwas sorgloser meinen Alltag bewältigen.

 

Am 22. Februar 2016 antwortete ich der Wohngeldabteilung und weise darauf hin dass meine Widersprüche noch nicht bearbeitet wurden und dass ich meine Einkommenssituation offen gelegt habe. Bis zum 11.03.2016 sollte ich nachweisen wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite.

 

Kommentar: Ich habe dass Schreiben per Post zugeschickt und hoffe dass es angekommen ist. Falls die Wohngeldstelle nicht bis zu diesem Zeitpunkt Nachricht erhält wird mein Gesamteinkommen entsprechend dem ermittelten und festgestellten Bedarf geschätzt. Das Amt ist also ermächtigt durch eine Hochrechnung, meine Situation aus ihrer Sichtweise durch imaginäre Einnahmen so zu verändern das keine Ansprüche  bestehen. Meine Situation ändert sich dadurch natürlich nicht aber ich könnte ja widersprechen und eventuell Klagen, aber nur wenn der Widerspruch bearbeitet wird und ich einen ablehnenden Bescheid erhalte.

 

Am 27. Februar 2016 schreibe ich an ARD ZDF Deutschlandradio auch als Gebühreneinzugszentrale bekannt dass ich meine Krankenversicherung kündigen muss um die Beiträge aufzubringen.

 

Kommentar: Der Gesetzgeber hat mir ermöglicht durch Änderung der Gesetze in eine Krankenkasse zu gelangen und durch Änderung anderer Gesetze zwingt er mich wieder auszutreten.

 

Am 15. März 2016 schreibt das Landratsamt dem Sozialgericht das die Klage gegen den Bescheid vom 01.06.2015 abzuweisen ist. Auch dürfte bereits die Zulässigkeit der vorliegenden Klage fraglich sein. Soweit das Gericht anfragt, ob ein Verkehrswertgutachten eingeholt werden könnte, so muss dies verneint werden. In diesem Fall ist fraglich, ob eine Verwertbarkeit des Grundstückes gegeben ist. Davon ist grundsätzlich auszugehen. Der Kläger muss dem Beklagten Nachweise vorlegen wenn er die Auffassung vertritt dass dies nicht der Fall ist.

 

Kommentar: Meine Klage ist üblicherweise abzuweisen, dass kenne ich nicht anders. Wie sehen denn Nachweise über nicht verwertbare Grundstücke aus und wie bekommt man solche? Ausländische Firmen bitten ihre Kunden gelegentlich in der Gebrauchsanweisung darum, ihren Verstand beim Gebrauch des Produktes zu benutzen. Auch ich bemühe mich darum ihn einzusetzen. Welchen Sinn macht es ein Haus anzubieten, das so angefüllt ist, dass eine Besichtigung so gut wie unmöglich ist. Was für die Mitarbeiter der Behörde nur Müll ist den ich nicht mehr brauche, sind für mich wichtige Beweise. Auch wenn es wirklich nur Müll wäre, so müsste er Ordnungsgemäß entsorgt werden und dass ist nicht umsonst. Einige Menschen sind wie ich Arbeitsunfähig und lassen deshalb andere für sich arbeiten, sie werden dann dadurch reich und andere die schon reich sind empfinden das mehren des Reichtums als schwere Arbeit und sind zu echter Arbeit auch nicht mehr fähig, auch wenn sie als Leistungsträger empfunden werden. Wer großes Glück hat, kann seine Arbeitsunfähigkeit in einem Amt aussitzen und braucht den Verstand nicht mehr, obwohl gut qualifiziert ist der Dienst nach Vorschrift genug und denken nicht mehr nötig.

 

Am 18. März 2016 übersendet mir das Sozialgericht das Schreiben vom Landratsamt und fragt an, ob meine Klage als Untätigkeitsklage gewertet werden soll.

 

Kommentar: Arbeitsunfähigkeit wird bei Behörden als Untätigkeit bezeichnet und dagegen kann man Klagen um dann eventuell einen ablehnenden Bescheid zu erhalten, gegen den man dann wiederum Klagen kann. So hält der Apparat sich selbst und den Bürger in Beschäftigung oder genauer gesagt in Betätigung, armer Mitarbeiter oder noch bedauerlicherer Bürger.

 

Am 26. März 2016 antworte ich dem Sozialgericht dass meine Klage auch als Untätigkeitsklage gewertet werden kann, wenn das Gericht zuständig ist. Ich frage noch mal an wer die Kosten übernimmt da ich sie ja nicht übernehmen kann und erkläre warum ich zwingend auf die Ermittlung eines Verkehrswertes bestehen möchte.

 

Kommentar: Ich könnte natürlich die Kostenübernahme der Räumung als Kaufpreis veranschlagen, aber wäre die Sozialbehörde damit zufrieden, sie erwartet doch dass ich nach dem Verkauf unabhängig von Sozialhilfe leben kann. Stattdessen müsste ich ein Lager anmieten das meinen Bedarf erhöht.

 

Am 29. März 2016 unterstellt mir das Sozialgericht das ich offensichtlich noch weitere Einkommensquellen haben muss. Das Gericht will wissen woher das Geld für den Hauskauf kam. Es erschließt sich dem Gericht auch nicht, wovon ich im Dezember Leistungen zurückzahlen wollte und man möchte bezüglich meiner gekündigten Geschäftsanteile nähere Ausführungen.

 

Kommentar: Wie ich bereits erwähnte sind Sozialgerichte alles andere als soziale Gerichte und ich halte überhaupt nichts von ihnen. Was bleibt mir aber anderes übrig als mich mit diesem voreingenommenen Teil des Apparates einzulassen, von dem ich eigentlich keine Hilfe mehr erwarte. Ich habe mich ganz schön über die Beschuldigungen aufgeregt, auch der Hinweis ich solle wahrheitsgemäße Angaben binnen einer Woche machen. Da wende ich mich an ein Gericht als Kläger und werde dann vom gleichen Gericht bezichtigt ein verlogener Sozialbetrüger zu sein, wer zweifelt da noch, dass Gerichte voreingenommen sind.

 

Am 1. April 2016 antworte ich etwas übereilt, ohne mir die Mühe zu machen alle Unterlagen durchzuwühlen, da ich noch immer keine Ordnung in immer höher werdende Papierberge gemacht habe, die sich auch noch auf Umzugskisten verteilen. Ich erkläre wie ich im Widerspruch vom 18.06.2015 schon erwähne, dass ich die Leistung nur zurückzahlen kann, wenn ich sie nicht vorher ausgebe. Auch geht aus dem Widerspruch vom 18.06.2015 und einem Schreiben vom 31.10.2015 hervor dass ich offensichtlich keine weiteren Einkommensquellen haben kann und ich beabsichtige deshalb die Krankenkasse zu kündigen. Sehr ausführlich gehe ich dann auf den Hauskauf ein und woher das Geld für den Hauserwerb kam. Wie immer habe ich das Schreiben persönlich in den Briefkasten des Sozialgerichtes eingeworfen.

 

Kommentar: Hauskauf ist heute jedem möglich da der Preis sich nach der Lage richtet. Ein Haus das vor 30 Jahren noch einige 100000DM kostete, ist in ungünstiger Lage heute schon für ein paar 1000 EUR zu haben. Das Fernsehen strahlt regelmäßig Sendungen über Schnäppchenhäuser aus. Ich hatte das Pech dass gerade als ich ein günstiges Haus suchte die in Frage kommenden bereits kurz zuvor verkauft wurden. Also musste ich ein sehr kleines Haus mit sehr kleinem Grundstück zum doppelten Preis seines Wertes erwerben und selbst nach erheblichen Investitionen ist ein Wiederverkauf zum halben Preis schwierig, da die Lage ungünstig ist. Aber über den Kaufpreis einer Immobilie findet sich ein Käufer, im Internet habe ich vom Hotel über Schlossartige Bahnhöfe, Pensionen mit Gastwirtschaft und einfachen Fachwerkhäusern auch erlebt, dass wegen der erheblichen Investitionen ein Käufer nicht gleich zu finden war, obwohl der qm manchmal weniger als ein EUR kostete. Ein Abriss, sofern kein Denkmalschutz besteht, kostet aber schnell das Vielfache eines vermeintlich günstigen Kaufpreises. Bevor die günstigen Immobilien an nicht einheimische verschleudert werden sollten sich die Mitglieder eines Vereins oder einer Partei dazu entschließen, diese Anwesen zu erwerben und zu erhalten. Um sie in der jeweiligen Gemeinschaft zu nutzen, oder Obdachlosen (bei Interesse) zur Verfügung zu stellen.

 

Am 3. April 2016 erhält das Sozialgericht eine Korrektur von mir nachgereicht.

 

Kommentar: Unbeabsichtigt sind mir einige Fehler unterlaufen, mein Schreiben vom 1. April war doch etwas übereilt verfasst. Nachdem das Schreiben schon eingeworfen war rekonstruierte ich im Kopf noch einmal das ausgesagte, es musste ja der Wahrheit entsprechen. Eine Korrektur wegen meines Umrechnungsfehlers hielt ich für nicht so wichtig es sollte allgemein bekannt sein das 2DM nicht gleich 1EUR sind. Ich hatte auch vergessen die Geldreserve war eigentlich höher, aber ich hatte ein Auto gekauft wodurch sie natürlich geringer wurde da ich sie noch nicht ausgeglichen hatte, ich dachte erst wieder daran als ich in einer Kladde auf Minusbuchungen stieß. Wegen dem Betreuungsgericht habe ich eine Extraseite für mich geführt, da mein Vater mich nicht mehr unterstützen durfte, hatte ich nun selbst einige Ausgaben und konnte nicht mehr so zügig ausgleichen. Eigentlich suchte ich, unter anderem, den Briefwechsel mit dem Betreuungsgericht, der sich ungeordnet irgendwo befindet, fand aber immerhin eine Kopie des Sparbuches von meinem Vater und korrigierte dann die Summe der mir 2014 zugestandenen Pflegegeldleistung.

 

Am 26. April 2016 bekomme ich von der Anwaltskanzlei den Widerspruchsbescheid des Landratsamt übersendet, mit der Bitte um Kenntnisahme und Rücksprache. Gegen den Widerspruchbescheid kann nunmehr Klage beim Sozialgericht bis spätestens zum 25.05.2016 eingereicht werden. Ohne meine ausdrückliche Beauftragung wird von der Kanzlei keine Klage eingereicht.

 

Kommentar: Ich müsste also die Prozesskostenhilfe beantragen da die Grundsicherung der letzten 6 Monate mit deutlichem Tempo verbraucht wurde, die erste Mahnung war schon eingetroffen und die GEZ hatte einen Überweisungsvordruck zugeschickt, das Steueramt drohte schon mit Zwangsvollstreckung. Der TÜV war fällig und kostete mit neuer Umweltplakette und Eintrag der Bereifung gleich 160 EUR einige kleine Mängel müssen allerdings noch behoben werden. Sparen kann ich nur am Essen da ich wahrscheinlich nicht berechtigt bin eine der Tafeln zu beanspruchen bedeutet dies eine unzureichende Ernährung. Leben von kosmischer Energie ist schwieriger als ich dachte ich habe im November 2015 einfach nur etwas Gewicht verloren ohne ein Gefühl wie Hunger (welches ich nicht kenne) verspürt zu haben.

 

Am 22. April 2016 wird ein Widerspruchbecheid des Landratsamtes dem Sozialgericht zugestellt. Mit dem Bescheid sei die Untätigkeitsklage erledigt. Im Widerspruchbescheid wird darauf hingewiesen dass nach dem SGB XII der Erwerb von Grundeigentum sozialhilferechtlich nicht statthaft ist. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII vor allem durch Einsatz seines Vermögens selbst helfen kann. Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hat nicht, wer in den letzten 10 Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Vorsätzlich handelt gem. SGB XII, wer sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist und den Eintritt der Bedürftigkeit voraussieht. Die Bedürftigkeit Ihres Mandanten wurde vorsätzlich herbeigeführt, an der Verwertung der Vermögenswerte in Form von Grundeigentum wird festgehalten, dem Widerspruch kann nicht abgeholfen  werden. Gegen den Bescheid des Landratsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

 

Kommentar: Die Jahresmiete einer Stadtwohnung entspricht schnell dem Kaufpreis eines Hauses auf dem Land. Die Ämter wollen aber lieber das Geld für hohe Mieten verschleudern um Mietwucheren und anderen Spekulanten mit mieser Steuermoral das Geld der Bürger zuzuschanzen, denn die Reichen müssen ja immer reicher werden und die Armen sollen wenn möglich auch den letzten Rest von Besitz verlieren. Hier muss Grundsätzlich ein Umdenken erfolgen, das Risiko arm zu werden steigt für viele Bürger, es kann in diesem System jeden treffen der Neid auf die armen, vom System geschürt, ist unsinnig und nicht vernünftig.

 

Am 7. Mai 2016 teile ich dem Sozialgericht mit meine Klage gegen den Bescheid vom 1.06.2015 zurück zu nehmen um eine Klage gegen den Widerspruchbescheid vom 22.04.2016 zu führen.

 

Kommentar: Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist dies ein Aussichtsloses Bestreben nach überleben. Ich hatte nicht vor Grundsicherung zu beantragen, mit Wohngeld, wenn es nicht zurück gezahlt werden muss wäre ich durchaus sehr bescheiden zurecht gekommen. Den Stromverbrauch habe ich schon halbiert und die Heizung stellte ich auf 10 Grad eine Temperatur bei der Männer nicht frieren. Ich habe einen Kater bei mir aufnehmen müssen den ich eigentlich wieder in Freiheit setzen wollte, er ist aber schon alt und scheint sich bei mir wohl zu fühlen, so werde ich ihn erst mal behalten zumal nicht sicher ist, ob er sich gegen jüngere Kater zur Wehr setzen kann, er wurde schon verletzt, weshalb ich ihn aufgenommen habe um ihm schlimmeres zu ersparen. Im Art. 1 GG ist ein Grundrecht des menschenwürdigen Existenzminimums erwähnt, es meint nicht nur die Sicherung der physischen Existens sondern auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe sei zu gewähren. 

 

Am 7. Mai 2016 bekam das Sozialgericht meine Klage in den Briefkasten geworfen, die Klage richtet sich gegen den widerspruchbescheid vom 22.04.2016 und ich beantrage diesen Bescheid aufzuheben. Des Weiteren beantrage ich die Grundsicherung als Zuschuss zu gewähren und den Inhalt des Hauses, also die Beweismittel, behalten zu dürfen. Die mit dem Verkauf des Hauses anstehenden Unkosten sollen übernommen werden und eine vergleichbare Unterbringung des Inhalts soll ermöglicht werden beantrage ich ebenfalls. Ich erkläre ferner dass meine Bedürftigkeit vorsätzlich durch die Bundeswehr herbeigeführt wurde und das die laufenden Ausgaben in der Mietwohnung meines Vaters, meine Bedürftigkeit nur unwesentlich verzögert hätte und die Folgekosten für das Sozialamt erheblich verteuert hätte. Die Wohngeldstelle hat die Beantragung der Grundsicherung als zwingend verlangt und die Rechtswidrigkeit meines Handelns sei mir nicht bewusst gewesen und für meine Ausweglose Position, die ich erahnte, ist unser Rechtssystem allein verantwortlich.

 

Kommentar: Ich habe der Bundeswehr schon vor über 40 Jahren mitgeteilt was eintreffen wird. Gutachten wurden ignoriert und mit Vorsatz wurde meine Situation erzeugt. Es bleibt mir also keine andere Wahl als Mitbürger zu gewinnen denen ähnliches passiert ist und natürlich jene im Parteiprogramm erwähnten Mitbürger, die mit mir versuchen ein faires Rechtssystem für alle Bürger aufzubauen um eine vernünftige Zukunft aller Mitbürger zu gewährleisten.

 

Am 7.Juli 2016 erhalte ich vom Sozialgericht ein Schreiben des Landratsamt zugesandt mit der Bitte um Kenntnis und Stellungnahme.

 

Kommentar: Ich denke es ist auf Dauer nicht der richtige Weg die Bürger in prekäre Situationen zu bringen um armen Bürgern dann auch noch weiterhin zu schaden und durch Gesetze und eine voreingenommene Justiz dies auch noch zu unterstützen. Die Zahl der Hilfebedürftigen kann wie es zurzeit aussieht noch weiterhin ansteigen. Die Justiz sollte nicht mehr dafür in Anspruch genommen werden das arme  Bürger für ein Überleben feilschen müssen, auch arme sollten sich politisch betätigen können um durch faire und gerechte Gesetze an ihrer Situation etwas zu verbessern. Die Wohlhabenden werden vor jeder Wahl mit geradezu unverschämten Steuersenkungsversprechen an die Wahlurne gelockt, wobei sie sich ohnehin auf Steuerminimierung und Steuervermeidung oft allzu gut verstehen. Jeder Bürger sollte vorher gefragt werden ob er damit einverstanden ist und ich glaube es wird anständige Bürger geben die von ihrem Wohlstand gerne etwas abgeben wenn sie wissen dass sie dadurch die Not von Bedürftigen lindern können. Das Sinnlose verprassen von Steuergeld durch den Staat muss zurückgefahren werden, damit die Anzahl der Steueruneinsichtigen nicht weiterhin steigt. Die Entsorgungsspille für arme Menschen sollte vorerst noch nicht eingeführt, zumal die Bestattungskosten ständig steigen, aber die Fundamente des Weges dahin sind durch die derzeitige Politik schon gelegt.

 

Am 30. Juni 2016 schickte das Landratsamt das oben erwähnte Schreiben an das Sozialgericht. Es teilt darin mit dass der Klageänderung gemäß § 99 Abs. 1 SGG zugestimmt wird. Für die Übernahme der Räumungskosten sieht der Beklagte keine Rechtsgrundlage. Sozialleistungen erhält nicht wer sich gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII durch Einsatz seines Vermögens selbst helfen kann. Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hat im Übrigen nicht, wer in den letzten 10 Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Vorsätzlich handelt insoweit wer sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist und den Eintritt der Bedürftigkeit voraussieht.

 

Kommentar: Da es üblich ist armen Bürgern möglichst alles zu nehmen, wird es Zeit dass die armen anfangen sich dagegen zu wehren. Jede Bank kann einem Gutverdiener ein Kostenloses Konto anbieten wenn ein gewisses Einkommen erreicht wird. Wer wenig Geld hat muss oft für sein Girokonto bezahlen und ein Überziehen ist nicht möglich. Die Postbank eine Tochter der Deutschen Bank hat einem Bekannten von mir noch ein Versicherungsprodukt aufgeschwatzt damit er überhaupt ein Konto eröffnen durfte. Dieser Bekannte bezog damals Harz IV und bekommt heute Grundsicherung. Die Banken können heute nicht mehr ganz die Renditen erwirtschaften wie vor der Bankenkrise da es noch skeptische Anleger gibt die den Totalverlust ihres Vermögens fürchten, wofür einige die Anlagenberater der Banken verantwortlich machen wenn sie betroffen sind. So werden die Banken in Zukunft versuchen gerade die ärmeren ihrer Kunden verstärkt zur Kasse zu bitten. Der sittenwidrige Überziehungszins und das Bezahlen von Gebühren auch wenn man auch nur den Bankautomat der eigenen Bank in Anspruch nimmt sind längst üblich. Die Gründung einer Bank für weniger Wohlhabende ist unvermeidbar da die weniger Wohlhabenden einen Krisensicheren Partner benötigen. Die Einkünfte der Mitarbeiter dürfen die der Kunden nicht überschreiten und wer die geringste Lohnforderung akzeptiert darf das Unternehmen leiten. Hochqualifizierte Manager ruinieren nicht nur die Banken sondern tummeln sich auch in der Wirtschaft. Sie arbeiten zu ihrem Vorteil und für den Schaden den sie anrichten erwarten sie noch hohe Belohnungen und der Staat bemüht sich noch mit Steuererleichterungen dem Unternehmen dies zu ermöglichen. Es ist unsinnig diese Praxis in zukünftigen Unternehmen zu unterstützen wenn sie nachhaltig und sicher dem Bürger behilflich sein wollen. Auch das Landratsamt verlangt von Mittellosen einen Makler zu bezahlen, denn der Auftraggeber muss diesen heute bezahlen. Die Kosten der Räumung müssen sowieso erbracht werden und allein die Fahrkosten übersteigen ja das Darlehen der Grundsicherung um ein vielfaches und das Darlehen soll ja auch noch zurück gezahlt werden. Ich habe meine Situation Dargelegt und ich glaube kein Mitarbeiter einer deutschen Behörde kann mir eine Vorausberechnung machen wie eine Realisation des geforderten mit meinen mir zur Verfügung stehenden Mitteln möglich wäre. Ich habe nie eine Tafel aufgesucht und hörte im Fernsehen das eine Wartezeit von zwei Jahren einen Grundschullehrer empörten. Auch wenn die Kosten für meine Ernährung nicht berücksichtigt würden und ich auch die Kosten für den Kater nicht hätte, ist eine Übernahme der Kosten unmöglich.

 

Am 12 Juli 2016 teile ich dem Sozialgericht meine Stellungnahme mit. Ich erwähne dort erneut ein Gutachten aus dem hervor geht dass das vom Sozialamt unterstellte Verwertbare Vermögen kein Verwertbares Vermögen ist und ich die Kosten zur Realisierung der Forderung des Sozialamtes nicht aufbringen kann. Ich erwähne dass meine Bedürftigkeit durch die Bundeswehr herbeigeführt wurde. Das eine Mietzahlung mit 200 EUR Rente in der Stadt unmöglich gewesen wäre. Die Kosten des Hauses entsprachen 20 Monatsmieten in der Stadt. Ich erwähnte auch eine Langfristig geplante Umlagerung zwischen den Häusern.

 

Kommentar: Ich kann durchaus verstehen warum es einen Neid auf arme Menschen gibt, dieser Neid ist längst Gesellschaftsfähig und gerade unter den ärmeren Bürgern weit verbreitet. Im Laufe der Geschichte haben wir uns daran gewöhnt dass es sehr reiche Menschen gibt. Es gab auch immer sehr viel mehr arme Menschen und in den Märchen war es üblich dass ein Aschenputtel einen Prinzen heiratete, oder der arme Hirtensohn eine Prinzessin eroberte. Der Adel und der Hochadel waren Reich weil man ja König von Gottes Gnaden war, also Gott hatte den Reichtum ermöglicht glaubten Obrigkeitsfürchtige die oft auch noch ihrem Fürsten oder dessen Vasallen gehörten. In Wirklichkeit wurde der Reichtum aber durch Raubzüge oder Ausbeutung der Bevölkerung erzielt. Auch heute noch wird der Reichtum zumeist mit krimineller Energie und Ausbeutung der Allgemeinheit erreicht. Hinzu kommen jetzt vermehrt die Erben großer Vermögen und ohne den Adel und die Reichen hätten Frauenzeitschriften kein Publikum und die Leser erfreuen sich daran das es den anderen gut geht und der Fitness Trainer seine Prinzessin ehelichen darf. Wehe aber dem Asylant der in die Nachbarschaft ziehen muss und nicht arbeiten darf oder gar dem oft einheimischen Obdachlosen, sie müssen schon jetzt um ihr Leben in Deutschland fürchten. Es ist wohl eine Frage der Zeit bis auch der Arbeitslose der auf dem Arbeitsmarkt einfach keine Chance bekommt mit Repressalien von Amts wegen rechnen muss und irgendwann trifft es wohl auch die armen Rentner. Ich glaube dass auch die Politik einen Aufruhr befürchtet wenn der Sozialhilfesatz um mehr als 5 EUR auf nunmehr schon 404 EUR angehoben wäre. Eine Krankenschwester die ja von ihrem Gehalt kaum leben kann würde sich von einer Lohnsteigerung in diesem Umfang verhöhnt fühlen. Die Löhne sind bei ihr von ca. 4000 DM auf heute ca. 3000 EUR in fast 20 Jahren gestiegen. Die Kosten für Obdach sind für den Sozialträger enorm und sind eine gewaltige Belastung für den Haushalt, es wäre auf Dauer sehr viel Preiswerter für die Kommunen Wohnraum selber zu beschaffen und ihn nicht stätig Profitgierigen zuzuspielen. Immer mehr Bürger versuchen wegen steigender Mieten Wohngeld zu beantragen und bekommen es sogar manchmal zugesprochen. Das Fernsehen berichtete einmal von einem Fall eines Ehepaars aus Südeuropa das in Deutschland als Bettler mehrere Stunden am Tag tätig ist und die Kommune zahlt diesem Paar für ein kleines Hotelzimmer weit über 1000 EUR. So werden auch schon leicht heruntergekommene Unterkünfte höchst rentabel auf Kosten der Allgemeinheit. Eigentlich wird wenn ein Einkommen erzielt wird, dies vom Sozialhilfesatz abgezogen, in diesem Fall schien dies aber nicht der Fall gewesen zu sein. Bei Harz IX Empfängern die Flaschen für Katzenfutter sammeln muss das Gesicht unkenntlich gemacht werden wenn sie im Fernsehen auftreten, da das Einkommen den Harz IX Satz mindert und für den Sachbearbeiter Grund zum handeln gäbe, wenn er seinen Kunden wiedererkennen würde.

 

Am 15. August 2016 erhalte ich einen Wohngeldbescheid auf meinen Antrag vom 15. Februar 2016 darin wird mir für die Zeit vom 01.03.2016 bis zum 31.03.2016 Wohngeld bewilligt, die Zahlung erfolgte an das Landratsamt.

 

Kommentar: Für die Wohlhabenden ist es selbstverständlich dass der Erwerb von Grundeigentum umfangreich gefördert wird oder zumindest winken Steuersparmodelle, insbesondere Investoren werden gefördert wenn sie kurzfristig in den Sozialen Wohnungsbau investieren um dann langfristig saftige Gewinne einzufahren. Auch Hauseigentümer die sich verschulden mussten oder über nicht so viel Einkommen verfügen haben Anspruch auf einen Lastenzuschuss. Bei einem Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes ist eine Unterstützung nur solange möglich wie der Sozialhilfesatz erreicht wird. Da ich wegen der hohen zu erwartenden Kosten keine Sozialhilfe mehr beantragen konnte wurde nur für den März Wohngeld bewilligt. Die Gesetze sind von Wohlhabenden für Wohlhabende gemacht. Die nicht so Wohlhabenden sollten zur nächsten Wahl gehen und die Partei für eine vernünftige gerechte Zukunft wählen und sich besser noch für diese Politik einsetzen.

 

Am 17. August 2016 gebe ich einen Widerspruch beim Ordnungsamt ab. Gegen den Wohngeldbescheid vom 15.08.2016 und ich erbitte auch eine Stellungnahme bezüglich meines Widerspruchs vom 26.02.2016 zudem habe ich noch einmal auf die Verschlechterung meiner finanziellen Situation seit April 2016 hingewiesen.

 

Kommentar: Offenbar hat die Gesetzgebung keinerlei Rechte für wirklich arme Menschen vorgesehen. Obwohl ich sehr wahrscheinlich nicht der Einzige sein dürfte, man vermutet das es arme Menschen gibt die sich genieren bei Sozialämtern nach rechtlichen Möglichkeiten zur Erleichterung ihrer Armut nach zu Fragen. Andere wissen um die Gesetzgebung und befürchten den Wohnsitz zu verlieren weil das Eigentum zu groß oder die Miete zu hoch ist. Eltern befürchten dass ihre Kinder vom Sozialamt aufgefordert werden eine Unterstützung zurück zu erstatten oder sich an den Kosten beteiligen sollen. Wir brauchen also zunächst einen Verein oder eine Partei diese das Eigentum der Betroffenen in Besitz nehmen und ein Lebenslanges Nutzungsrecht garantiert, auch für die Nachkommen sofern Interesse besteht, um zu verhindern das Immobilien weit unter ihrem Wert an Spekulanten veräußert werden. Grundvermögen der weniger Wohlhabenden muss erhalten und verwahrt werden, zum Nutzen der ärmeren Bevölkerung, Grundbesitz sollte nicht weiter in die Hände der Reichen und Spekulanten fallen.

 

Am 25. August 2016 wird mir vom Sozialgericht ein weiteres Schreiben des Landratsamts zur Kenntnis und Stellungnahme zugesandt.

 

Kommentar: Die Erzwingung von Immobilien Verkäufen durch die Sozialbehörden fördert den Preisverfall von Immobilien welche nicht nachgefragt werden, daher ist hier eine unschädliche Lösung anzustreben. Es wird noch eine Weile dauern bis die Bevölkerung einsehen wird dass der umfangreiche Missbrauch von Bodeneigentum die öffentliche Sicherheit bedroht. Eine Zuführung von Boden in die Nutzungsrechte der Allgemeinheit wird auf Dauer unvermeidbar sein. Enteignungen sind aber nicht vor dem Zusammenbruch des Kapitalmarktes erforderlich. Ein Volksentscheid muss dann darüber abstimmen ob die Nutzung der Landflächen nur noch zum Wohl aller ermöglicht werden soll. Wer also seinen Grundbesitz zum eigenen Wohnbedarf nutzt, oder Wohnraum anderen zur Verfügung stellt oder eine für die Bevölkerung unschädliche Nutzung betreibt darf seinen Besitz weiter nutzen und dieses Recht vererben so lange ein Nutzen oder Schaden nicht widerlegt werden kann. Eine Entschädigung der ausländischen Spekulanten kann nur zu einem vorher festgelegten einheitlichen Realitätsnahen Nutzungswert erfolgen.

 

Am 19. August 2016 datiert das Landratsamt ein Schreiben an das Sozialgericht, in dem eine Stellungnahme auf eine gerichtliche Verfügung vom 19.07.2016 und einem Schriftsatz des Klägers vom 12.07.2016 Bezug genommen wird. Der Kläger macht deutlich dass er lediglich für ein Jahr Sozialleistungen als Darlehen bezogen habe und er danach in der Beantragung keinen Sinn weiter sah. Das muss vom Beklagten korrigiert werden. Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes ist der Kläger aus dem Bezug des SGB XII herausgefallen. Er hatte schlichtweg keinen Anspruch mehr. 

 

Kommentar: Die Wohngeldstelle zahlte dem Landratsamt im März etwas mehr Geld wie das Sozialamt an mich überwiesen hat. Da ich mich ja nicht so sehr verschulden wollte war es in meinem Sinn so wenig Sozialhilfe wie möglich zu bekommen. In der Mehrzahl der Monate erhielt ich einen höheren Betrag, weil die Gebäudeversicherung, Steuer, Wasserbereitstellung und Abwassergebühren, Gasnachzahlung und anderes fällig waren. Also ist es für die Mitarbeiter der Sozialbehörde selbstverständlich dass ich diese Beträge und natürlich die dazu kommende Rundfunkgebühr selbst zu tragen habe. Da ich ja nie etwas anderes wollte wie Rente und Wohngeld akzeptiere ich den Fehlbetrag von mindestens 1000 EUR welchen mir die Grundsicherung im Jahr mehr bringen würde gerne. Mit dem Wohngeld liege ich immerhin ca. 10 EUR über dem Harz IX Satz. Leider ist der Kater den ich aufgenommen habe vermutlich chronisch Krank und ich musste öfter zum Tierarzt, bei einer Tierärztin erwähnte ich meine geringe Rente. Der Besuch bei ihr brachte meinem Kater nichts und mir eine Rechnung die in den Augen der Ärztin "nichts" war. "Das ist doch kein Geld" sagte sie, dies war für die Ärztin auch gewiss zutreffend. Für mich aber bedeutet dieses "kein Geld" einen beträchtlichen Teil meiner Einkünfte und insgesamt fast ein Monatseinkommen. Die Ärztin meinte noch ich müsse für den Kater Rücklagen ansparen, dies ist gar nicht so einfach wenn von diesem Harz IX Satz noch zwei Häuser, Auto und ein sehr oft hungriger und kranker Gourmet Kater finanziert werden. Dem Kater zu liebe will ich mich aber bemühen ihm eine Ärztliche Weiterbehandlung zu ermöglichen. Es gibt bereits in einigen Städten die Möglichkeit das Bedürftige ihre Haustiere Kostenfrei Ärztlich behandeln lassen können und es wäre Gut dies allen Bedürftigen mit Haustieren zu ermöglichen. Ich selbst wollte in meiner Situation natürlich kein Haustier aufnehmen und mache mir große Sorgen falls mir etwas passiert und der Kater eingesperrt wäre. So gebe ich also täglich ein Lebenszeichen bei einer Bekannten ab, in der Hoffnung dass diese Bekannte eine Hilfe für den Kater in die Wege leitet. Auch andere Alleinstehende Tierversorger sollten dies mit Tierfreunden in gleicher Situation vereinbaren. Kein Haustier sollte qualvoll verenden müssen wenn die menschlichen Mitbewohner unentdeckt plötzlich versterben und dies oft erst nach Wochen oder Monaten festgestellt wird weil der Briefkasten ungeleert ist, oder ein Verwesungsgeruch bemerkt wird.

 

Am 27. August 2016 teile ich der Wohngeldstelle mit dass das Sozialamt mich auffordert einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

 

Kommentar: Einen Antrag auf Wohngeld hatte ich ja bereits gestellt und auch für den Monat März zugesprochen bekommen und die Sozialbehörde hatte es auch bekommen. Wer Sozialleistungen erhält, wie Harz IX oder Grundsicherung, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Da ich die Grundsicherung als Darlehen bekommen habe besteht Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld geht dann direkt an das Landratsamt und ich brauche dann dieses Wohngeld nicht mehr zurück erstatten, wie ich bereits erwähnt habe verringern sich meine Schulden dann etwas. Da ich im April aber kein neues Darlehen beantragen konnte, wurde die Wohngeldzahlung eingestellt. Der Grund waren die hohen Kosten die das Sozialamt mir zumutete und ich diese Kostenübernahme gerichtlich erstreiten wollte teilte ich der Wohngeldstelle auch noch mit.

 

Am 27. August 2016 erhält auch das Sozialgericht eine Stellungnahme bezugnehmend auf das Schriftstück des Landratsamtes vom 19.08.2016 und ich erkläre den Sachverhalt noch einmal etwas ausführlicher.

 

Kommentar: Was den Armen zu Wünschen wäre für eine bessere Zukunft? Nur dass sie alle im Kampf gegen die Reichen so unbeirrt sein sollen so findig und so beständig wie die Reichen im Kampf gegen die Armen sind. Dieses Zitat von Erich Fried könnte auch auf den Kampf gegen die Behörden angewendet werden. Die Rechtswidrige Behördenpraxis wird in absehbarer Zeit vom Gesetzgeber legalisiert werden und dem Bedürftigen vieler seiner Rechte berauben. Es ist daher zwingend dass der benachteiligte Teil der Bevölkerung sich in einer Partei organisiert und sich für den Erhalt von rechten auch sogenannten Grundrechten einsetzt. Ich wünsche den Armen für eine lebenswerte und nicht unwürdige Zukunft. Dass diese sich endlich so zusammentun wie es die Bediensteten des Staates tun. Um gemeinsam einzufordern ein Recht auf Betätigung und würdige Unterkunft und gesunde Ernährung. Viele werden jetzt vielleicht denken dass ist eine unbezahlbare Utopie. Richtig ist aber durch die Verweigerung dieser Rechte durch den Staat wird ein bald unbezahlbarer Apparat aufgebaut. Die Resozialisierung eines kriminellen Jugendlichen kostet zurzeit soviel wie eine Wohnanlage. Eine Betreuung des Jugendlichen immer noch 25000 EUR und die Pensionsansprüche können noch nicht eingerechnet sein weil niemand weiß wie lange der Direktor einer Strafanstalt diese Pension erhält und ein Beamtenleben ist in der Regel deutlich länger als die durchschnittliche Lebenserwartung. Polizei und Sozialarbeiter, Richter und Sachbearbeiter werden auf Dauer auch unbezahlbar werden. Die sprudelnden Steuereinahmen sind nicht Garantiert in der freien Marktwirtschaft und die Politik versucht mit weiteren Steuergeschenken Wähler anzulocken. Die Verwaltung der Armen kostet heute vielleicht schon mehr als die Armen real zum Leben erhalten ob mit oder ohne Wohnraum gerechnet. In der Regel übersteigen die Kosten der Unterkunft die Kosten die für die Lebenshaltung vorgesehen sind erheblich. Viele Politiker gehen irgendwann in die freie Wirtschaft, aber nicht jeder Bedienstete des Staates ist dort Willkommen. So wie sich das Arbeitsleben verändert wird sich auch das Betätigungsfeld im öffentlichen Dienst verändern. Sehr viele heute noch gut bezahlte Berufe und Arbeitsplätze wird es in Zukunft nicht mehr geben und auch die Staatsbediensteten werden diesem Wandel nicht mehr allzu lange trotzen können.

 

Am 27. August 2016 teile ich auch noch dem FG soziale Leistungen mit dass die Wohngeldstelle einen Anspruch auf Wohngeld nur für den März anerkennt.

 

Kommentar: Drei Briefe an einem Tag können nicht nur den Schreibenden Bürger beschäftigen, man glaubt sicher auch dass sie vielleicht von jemandem gelesen werden. Zumindest denke ich werden sie wohl in einer Akte Landen und dort auch eine Zeitlang verwahrt. So werden heute noch Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung benötigt. Überall gibt es etwas zu beantragen und gerade die Wohlhabenderen nutzen es Behörden zu beschäftigen weil sie oft gut informiert sind und sich auch untereinander austauschen wo es was zu holen gibt. Dabei meine ich jetzt nicht nur den vermögenden Geschäftsmann der seine Sekretärin schickt den Antrag auf Kindergeld abzugeben. Auch ältere oft gar nicht Bedürftige mit eher einer ausreichenden Rente wollen irgendeine Vergünstigung beantragen. Dieses ständige beantragen und bearbeiten kostet auf der einen Seite Zeit und auf der anderen Seite Geld auch für die Bearbeitung. Was einzusparen wäre wenn die Steuergelder nur an Menschen in Not verteilt würden. Hier kann man das Volk doch einfach mal Fragen ob es Sinn macht den Wohlhabenden noch mehr Geld von Staatlicher Seite zukommen zu lassen und wie denken die Betroffenen selbst darüber. Das Betreuungsgeld für eher reiche Eltern zum Beispiel ist doch eigentlich gar nicht zwingend erforderlich.

 

Am 30. August 2016 schickt mir die Rechtsanwältin einen Bescheid des Landratsamtes zu mit der Bitte um Kenntnisnahme und Rücksprache. Da ohne ausdrückliche Beauftragung kein Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt wird.

 

Kommentar: Auch ich war mir jetzt nicht gleich sicher ob es nicht vielleicht besser wäre Widerspruch einzulegen. Im Grunde ist dieses Entscheiden und Widersprechen und irgendwann dann Klagen wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, eigentlich nur ein vertrödeln von Zeit und oft genug für Hilfesuchende eher zermürbend als Erfolgversprechend. Diese Taktik der Zermürbung und des Hinausziehens hat vielleicht System und kann durchaus den einen oder anderen Hilfesuchenden abschrecken und somit etwas Steuergeld sparen. Aber es kommt ja auch vor das Entscheidungen korrigiert werden zu Gunsten des Hilfesuchenden und die Hoffnung bleibt ja immerhin. 

 

Am 19. August 2016 ist der Bescheid vom Landratsamt datiert. Der von der Anwältin an mich weiter geleitet wurde ich habe ihn dann ca. 14 Tage später erhalten. Es war ein Bescheid über die Aufhebung von Sozialhilfebescheiden wegen überzahlter Leistungen gem. §§ 45 SGB X sowie Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach § 50 SGB X. Der ermittelte Wohngeldbetrag ist höher als der Bedarf an Grundsicherungsleistungen. Demnach sind die Leistungen der Grundsicherung ab den 01.03.2016 einzustellen, da ihr Bedarf durch Wohngeld und Einkommen gedeckt ist. Der Bescheid vom 01.06.2015 verliert ab 01.03.2016 seine Gültigkeit.

 

Kommentar: Das stimmte ja zumindest für den März und die Differenz waren sogar 14,25 EUR. Wäre eine Abschlagszahlung vom Wasser oder Abwasser fällig gewesen hätte es schon wieder anders ausgesehen. Die Grundsicherungsleistungen gingen auch von einer monatlichen Gasrechnung von 67.00 EUR aus aber nach einer Nachzahlung von über 200.00 EUR erhöhte sich dieser Betrag auf 75.00 EUR und nach einer weiteren Nachzahlung auf heute immerhin 98.00 EUR im Monat. Da ich weniger Gas verbrauchte wurde ich in einen höheren Tarif eingestuft, nehme ich an. Ich habe in diesem Winter noch deutlich weniger verbraucht und bin schon gespannt wie sehr sich dadurch der Kubikmeter Preis erhöht. Strom und Gasanbieter orientieren sich scheinbar an Behördliche Gebühren und nehmen ebenfalls was sie wollen.

 

Am 31. August 2016 erhalte ich ein Schreiben vom Ordnungsamt: Vollzug Wohngeldgesetz (WoGG). Die Aktenlage wurde jetzt geprüft und dem Widerspruch ist abzuhelfen. Die Berechnung ab 01.04.2016 finden Sie in der Anlage. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 64 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil X (SGB X).

 

Kommentar: Die Idee vom Bedingungslosen Grundeinkommen für jeden ist schon gut, aber wie beim Kindergeld find ich persönlich dass es reichen würde dieses Grundeinkommen erst mal nur denen zu geben die es auch tatsächlich wirklich benötigen. Es ist doch eigentlich ein Privileg einen sicheren gut bezahlten Arbeitsplatz zu haben oder gar im öffentlichen Dienst arbeiten zu dürfen. Auch wer ein größeres Vermögen besitzt ob geerbt oder selbst angehäuft, oder über ein sehr hohes Einkommen verfügt ist doch schon so Privilegiert dass er auf weitere Wahlgeschenke ohne weiteres verzichten könnte. Viele sind heute schon verunsichert wie sich die eigene Rente entwickelt und ob sie nicht vielleicht selbst einmal im Alter in Armut leben werden. Da wäre es doch gut wenn alle schon einmal damit Anfangen auch arme Menschen zu achten und ihnen ein Auskommen zu gönnen.

 

Am 16. September 2016 schreibe ich dem Landratsamt und teile dem Amt für Jugend und Soziales mit dass ich Wohngeld erhalten habe.

 

Kommentar: Nur weil das Sozialamt dies gewissermaßen angeordnet hatte war es möglich Wohngeld zu erhalten meine Lage hatte sich ja ansonsten nicht verändert eher sogar verschlechtert weil mein Bedarf gestiegen ist. Das Wohnungsamt hatte für mich einen deutlich höheren Bedarf errechnet. Und das Sozialamt rechnete meinen Bedarf so klein wie möglich um Geld zu sparen und um mich und die damit verbundene Arbeit los zu werden.

 

Am 21. September 2016 erhalte ich ein weiteres Schreiben vom Ordnungsamt. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird auf meinen Widerspruch vom 30.06.2015 verwiesen. Die Aktenlage wurde jetzt geprüft und dem Widerspruch ist abzuhelfen. Die Berechnung für den Monat März 2015 finden Sie in der Anlage.

 

Kommentar: Nach 18 Monaten bin ich eigentlich nicht plausibler geworden und nehme an dass sich da jemand geirrt haben muss aber wegen des geringen Betrages und nach so langer Zeit wollte vielleicht irgend eine Sachbearbeiterin eine gerichtliche Klärung vermeiden und hat ausnahmsweise mal nachgegeben.

 

Am 9. November 2016 erhalte ich eine Ladung vom Sozialgericht. Bei nicht erscheinen kann gegen mich ein Ordnungsgeld von 5 bis 1000 Euro festgesetzt werden. Der Ladung ist noch ein Schriftstück des Landratsamts vom 11.10.2016  beigefügt.

 

Kommentar: Das ging aber mal richtig schnell es ist ja allgemein bekannt das es schon mal 2 Jahre dauern kann bis eine erste Verhandlung anberaumt wird.

 

Am 11. Oktober 2016 schreibt das Landratsamt an das Sozialgericht dass auf die gerichtliche Verfügung vom 27.09.2016 Bezug genommen wird und zum Schriftsatz des Klägers vom 27.08.2016 Stellung bezogen wird. Das Sozialamt erklärt dass der Kläger richtig stellen muss mittlerweile Wohngeld erhalten zu haben und es daher fraglich ist ob sein Einkommen seinen sozialhilferechtlichen Bedarf übersteigt. Es wird dann noch gefragt wer die Lasten für das Grundstück trägt und ob es nicht besser wäre dieses Grundstück zu veräußern, um effektiv mehr Geld zur Verfügung zu haben. Dem Beklagten ist nicht klar warum der Kläger das Grundstück nicht verwerten will. Im Übrigen muss der Beklagte nochmals klar darauf verweisen, dass der Kläger seine Hilfsbedürftigkeit vorsätzlich herbeiführte. Für den Kläger hätte auch die Möglichkeit bestanden, ein Objekt anzumieten und den Geldbetrag zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu nutzen.

 

Kommentar: Die Lasten für das Haus sind sehr überschaubar und machen im Vergleich nur einen Bruchteil des Bewohnten Hauses aus. Die Steuern sind weniger als ein Drittel und das Wassergeld grob gerechnet ein vierzigstel und die Versicherung kostet weniger als ein Fünftel. Über den Vorwurf der  vorsätzlichen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit kann man streiten, ich mache aus meiner Sicht allein die Bundeswehr dafür Verantwortlich und gehe hierbei sogar von einem Vorsatz aus. Die Mitarbeiter der Sozialämter sind etwas realitätsfern wenn sie Glauben mit einem angemieteten Objekt hätte ich meine Situation in irgendeiner Weise verbessern können. 

 

Am 16. November 2016 schreibe ich dem Sozialgericht eine Stellungnahme eingehend auf einen Schriftsatz vom 11.10.2016 der Sozialbehörde im Landratsamt. Dort erkläre ich nunmehr Wohngeld zu beziehen. Ich lege einen Brief der Wohngeldstelle vor indem mir ein Bedarf von mindestens 638 EUR unterstellt wurde. Mit dem Wohngeld standen mir 436,53 EUR tatsächlich zur Verfügung. Mit diesem Einkommen sollte erkennbar sein ob mein sozialhilferechtlicher Bedarf überschritten ist wie das Sozialamt behauptet. Ferner erklärte ich noch warum ich keine Grundsicherung beantragt habe. Des Weiteren erklärte ich dass die Räumungskosten des zu verwertenden Hauses etwa das 250 fache der laufenden Jahreskosten betragen kann und ich dieses Geld nicht habe. Zudem ist meine Hilfebedürftigkeit von der Bundeswehr herbeigeführt worden und nicht vorsätzlich von mir wie das Sozialamt behauptet.

 

Kommentar: Die Mitarbeiter aus dem Fachbereich Jugend und Soziales kämpfen verbissen um jeden Euro als wäre es der eigene. Aber wir wissen ja wenn jedem das zugestanden würde was ihm eigentlich zu stehen würde hätten die Kommunen noch mehr Schulden.

 

Am 22. November 2016 fordert das Sozialgericht Belege(Fotos etc.)an, aus denen sich insbesondere der Räumungsbedarf ergibt, da solche Nachweise dem Gericht nicht vorliegen.

 

Kommentar: Ich hatte dem Sozialamt einmal ein paar Fotoausdrucke vorgelegt, die Mitarbeiterin interessierte sich aber nicht dafür so habe ich keine weiteren Bilder ausgedruckt. Das Laptop auf dem sich die Bilder befanden ist beim Schreiben des Homepage Textes kaputt gegangen und leider habe ich die Speicherkarte gelöscht. Auch eine Korrigierte Version des Textes ist dabei verloren gegangen und der Text selbst musste eilig neu geschrieben werden um baldigst auf die Homepage zu gelangen.

 

Am 28. November 2016 überbringe ich das vorhandene Bildmaterial und erkläre schriftlich dass ich am 29.11.2016 beabsichtige weitere Bilder anzufertigen. Diese Bilder müsse ich dann mit Tablet und Handy machen weil das Laptop kaputt gegangen ist auf dem sich bereits Bilder befunden haben und ich selbst ausdrucken konnte.

 

Kommentar: Ich bin dann auch am besagten Tag gefahren und habe angefangen etwas überschaubarer umzuräumen. Es macht ja wenig Sinn eine Wand von Kartons zu Fotografieren ich habe mich in die Räume hinein gearbeitet um eine Räumliche Tiefe zu dokumentieren. Leider war bei einem älteren Handy der Speicher schon nach wenigen Bilder voll und bei einem anderen Funktionierte der Blitz nicht und auch der Blitz vom Tablet war nicht ausreichend und bei einer Kamera versagte wegen der Kälte der Akku. Ich habe nicht bedacht wie schnell es dunkel wird und bin ja im Laufe des Nachmittages erst angekommen weil ich einem Stau auf der A 3 ausweichen wollte, habe ich mich verfahren und musste wieder umkehren um erneut in den Stau zu geraten. So war ich also gezwungen diese Fahrt ein zweites Mal zu machen um besseres und ausführlicheres Bildmaterial zu machen. Wegen der hohen Benzinkosten habe ich nur wenige Bilder in einer Drogerie ausgedruckt und diese dann Fotokopiert. Im Sitzungssaal habe ich dann die Bilder in der Kamera, Tablet und Handy belassen gezeigt.

 

Am 21. Dezember 2016 erhalte ich die Abschrift des Sitzungsprotokolls zugeschickt. Es wurde dort festgehalten dass der Sachverhalt vorgetragen wurde. Sodann erhielten die Beteiligten das Wort. Das Sach- und Streitverhältnis wurde erörtert. Der Kläger reichte Fotos ein, die den Zustand des Hauses dokumentieren. Der Vorsitzende weist daraufhin dass dieses Hausgrundstück schon nach der Sachlage des Verkehrswertgutachtens 2008 als nicht verwertbares Vermögen anzusehen ist, so dass aus diesem Grund es nicht gerechtfertigt war, dem Kläger Leistungen nur darlehensweise zu bewilligen. Der Vorsitzende weist weiter daraufhin, dass hier der Kläger entgegen der Ausführungen im Widerspruchsbescheid sich nicht vorsätzlich hilfebedürftig gemacht hat im Sinne des § 41 Abs. 4 durch die Anschaffung des Hausgrundstückes. Das Gericht fragt dann an, ob eine vergleichsweise Einigung möglich ist. Die Beklagte solle eine Neubescheinigung zusagen unter der Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts. Die Beklagte teilt daraufhin mit das sie die Rechtsauffassung des Gerichts nicht teilt und eine Einigung auf diesem Wege nicht möglich ist und auf einer gerichtlichen Entscheidung bestanden wird. Daraufhin gibt der Vorsitzende dem Kläger auf, binnen eines Monats ab Zugang des Protokolls Belege einzureichen, aus denen die Größe und der Zustand des bewohnten Hauses hervorgehen. Die Beklagte sagt zu, vor dem Hintergrund des Exposés und der sonstigen Unterlagen, die der Kläger übersenden wird, zu entscheiden, ob Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bzw. durch Gerichtsbescheid erklärt werden kann.

 

Kommentar: Ich wartete gar nicht erst das Sitzungsprotokoll ab und begann sofort zu suchen ich vermutete dass das Exposés vielleicht gar nicht mehr aufzufinden ist. Tatsächlich hatte eine Stundenlange Suche keinen Erfolg. Irgendwann entdeckte ich den Stapel von Unterlagen den ich anlegte kurz nachdem mein Vater verstorben war. Ich hatte ein Protokoll geführt was ich alles veranlasst hatte. Was gekündigt wurde und was in die Wege geleitet wurde, natürlich gehörten auch die Häuser dazu die ich besichtigt hatte mit entsprechenden Kommentaren. Es war die Kopie einer Kopie die ich Kopierte meine Erläuterungen habe ich gestrichen. Ich hatte vermerkt wann ich den Hauskauf zugesagt hatte und warum ich erstmal wieder absagen musste. Auch eine Skizze der Grundfläche fertigte ich an und einige Fotos machte ich ebenfalls.

 

Am 17. Dezember 2016 gebe ich erneut eine Dokumentation beim Sozialgericht ab, diesmal die des Bewohnten Hauses.

 

Kommentar: Ich wollte seinerzeit die Abrechnung über das Konto meines Vaters laufen lassen weil ich dachte mit meiner eigenen Karte hätte ich Zugriff auf das Konto meines Vaters, so veranlasste ich dass die Sterbeversicherung auf das Konto meines Vaters ausbezahlt wurde. Mit der Zurückbuchung der Rente weiß die Bank das der Kontoinhaber verstorben ist und ich hatte versäumt beim Tod meiner Mutter eine Vollmacht für mich eintragen zu lassen, also wurde meine Karte gesperrt. Aber die Bank erlaubte immerhin alle Abbuchungen und verlangte dass ich einen Erbschein vorlege. Nachdem die Kosten für die Beerdigung, Miete, Strom Erbteil für meine Schwester abgegangen waren musste ich das Konto so Ausgleichen dass die Versicherungsleistung an die Versicherung zurück gehen konnte. Durch das Ausgleichen des Kontos stand mir meine Rücklage zum bezahlen des Hauses natürlich nicht mehr zu Verfügung und ich musste daher erstmal den Kauf absagen.

 

Am 24. Januar 2017 erhalte ich Nachricht vom Sozialgericht zur Kenntnisnahme wurde mir ein Schriftsatz übersandt. Weiter heißt es: Der Beklagte hat ihren Klageanspruch anerkannt, sie erhalten Leistungen als Zuschuss. Bitte erklären Sie gegenüber dem Gericht die Annahme des Anerkenntnisses.

 

Kommentar: Da war ich aber schon sehr überrascht wie schnell Gerichte auf dem Land arbeiten können.

 

Am 17. Januar 2017 schickt das Landratsamt ein Schreiben an das Sozialgericht und nimmt Bezug auf die gerichtliche Verfügung vom 21.12.2016 wie folgt Stellung. Nach Kenntnisnahme des Exposé des erworbenen Objektes des Klägers und dessen Erklärungen sowie zur Verfügung gestellten Fotografien kann sich der Beklagte dem Klageanspruch anschließen. Insoweit erklären wir hiermit folgendes Anerkenntnis: Der Beklagte erkennt an den Bescheid vom 01.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.04.2016 dergestalt abzuändern, dass die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII nicht weiter in Form des Darlehens sondern in Form der Zuschußgewährung dem Kläger bewilligt werden.

 

Kommentar: Natürlich ist dieses Ergebnis sehr viel günstiger als die Übernahme der Kosten für eine Räumung des Hauses und die Kosten seiner Verwertung. Auch das bewohnte Haus ist nicht so leicht zu verkaufen obwohl der Vorbesitzer schon viel Geld investiert hat. Ich glaube zu Zeiten der DM wäre der Kaufpreis der Gleiche gewesen so wie eine Tasse Kaffee damals unter 2 DM kostete und heute 2,20 EUR kostet. Die Rente aber hat sich mit Einführung des Euro halbiert.

 

Am 30. Januar 2017 schreibe ich dem Sozialgericht: Hiermit erkläre ich gegenüber dem Gericht die Annahme des Anerkenntnisses.

 

Kommentar: Als ich das letzte Mal auf der Bank war habe ich das erste Mal die Taste Kontostand gedrückt und war schockiert wie sich mein kleines Guthaben verringert hat. Zur Jahreswende schickte mir die Bank noch Kontoauszüge und da war für meine Verhältnisse noch eine schöne Deckung vorhanden. Doch schon zwei Besuche in der Werkstatt und die Behandlung des Katers die fortgesetzt werden muss haben den Kontostand deutlich sinken lassen so werde ich eine Wartung der Heizung vorerst nicht in Auftrag geben können.

 

Am 7. März 2017 gebe ich einen Antrag auf Wohngeld ab.

 

Kommentar: Die Wohngeldstelle befindet sich jetzt auch im Landratsamt. Ich will versuchen mit Wohngeld auszukommen, so hatte ich es ja ohnehin geplant. Natürlich bin ich nach wie vor nicht plausibel und ahne schon dass ich wieder Probleme bekommen werde.

 

Am 15. März 2017 erhalte ich ein Schreiben vom Landratsamt in diesem angemahnt wird dass ich keine Angaben über meine Einkünfte aus Kapitalvermögen gemacht habe, zudem fehlen Belege bezüglich der Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung.

 

Kommentar: Ich hatte in meinem letzten Antrag erwähnt dass ich meine Geschäftsanteile bei einer Bank gekündigt habe. Da ich noch nicht wusste ob es noch einmal eine Dividende gibt habe ich nichts eingetragen, weil ich vor Ort Nachfragen wollte was ich da machen soll. Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle waren nicht mehr da so habe ich den Antrag einfach so abgegeben und die Dame am Empfang meinte dass man sich schon melden würde wenn etwas fehlt. Meine Beiträge zur Krankenkasse zahle ich ja nicht freiwillig und in Klammern stand ja auch (wenn nicht bereits gesetzlich versichert). Ich bin gesetzlich versichert und die Krankenkasse will nicht nur ihren üblichen Anteil von der Rente sondern holt sich eben noch ein Drittel von meiner Netto Rente. Dagegen kann man wiedersprechen aber wie wir wissen nicht Klagen.

 

Am 20. März 2017 gebe ich im Landratsamt bei einer Mitarbeiterin der Wohngeldstelle die Kopien von drei Kontoauszügen und eine Kopie von einem Schreiben der AOK sowie die Anforderung fehlender Unterlagen zum Wohngeldantrag im Original ab.

 

Kommentar: In der Hoffnung weiterhin keine Kontogebühren zahlen zu müssen habe ich einen Geschäftsanteil behalten und vermerkte bei den Kontoauszügen die vermutlichen Einkünfte von 1,12 EUR und einen weiteren Cent erhalte ich an Zinsen aus dem Sparguthaben somit werden meine Einkünfte aus Kapitalvermögen vermutlich 1,13 EUR betragen. Ich muss dabei aber anmerken das ein Nachteil des persönlichen Überbringens darin besteht dass die