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Am 26. Juni 1975 erhalte ich Post vom Kreiswehrersatzamt.  Mir wird mitgeteilt, ich werde aufgerufen, Gemäß §17 Abs.3 des WPflG, einen Grundwehrdienst abzuleisten. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, gemäß §44 Abs.2 WPflG, wird eine Vorführung durch die Polizei angeordnet. Gemäß §45 WPflG kann eine Geldbuße festgesetzt werden. Alkoholgenuss ist am Tag der Musterung verboten.

 

Kommentar: Das Schreiben war im Befehlston verfasst. Schon früh soll einer Hälfte der Bevölkerung, dass bedingungslose gehorchen beigebracht werden. Verbote, Geldbuße und die Androhung polizeilicher Gewalt, sollen dem jungen Staatsbürger erst einmal einschüchtern. Bei behördlichen Schreiben und sei es nur die Wasserrechnung, ist oft ein Widerspruch möglich. Dem männlichen Bürger, wird im jugendlichem Alter, das Dienen und Gehorchen widerspruchslos abverlangt. Er hat sich damit einfach abzufinden. Auch diese leidvolle Fehlentwicklung abzuschaffen, war damals eines meiner politischen Ziele. Wer etwas zu verlieren hat, kann doch selbst um seinen Besitz und Machterhalt kämpfen. Dabei rede ich jetzt nicht vom Privatbesitz, der ja ohnehin immer gefährdeter ist, solange es Besitzlose gibt die Rauben müssen, weil das System die Armut erzeugt. Es ist schon ein Unterschied, ob ich eine Ausbildung in einem zivilen Beruf antrete. Dort wird keiner gezwungen, eine Tätigkeit auszuüben, für die er nicht geeignet ist. Oder als junger gesunder Mann dem Militär automatisch zur Verfügung stehe, gewollt oder oft ungewollt. Mord und Zerstörung widerspruchslos auszuführen -ist die Aufgabe- für die er gedrillt wird. Die Verweigerung, ist in einem scheinbaren Rechtsstaat, für einige möglich. Sofern sich der Verweigerer darauf versteht, gut zu argumentieren. Der alternative Strafdienst, ist dann natürlich deutlich länger. In einer ehrlichen Diktatur, hat es das auch schon gegeben. Ein Soldat, der keine Frauen und Kinder exekutieren mochte, hat eben öfter mal einen zusätzlichen Wachdienst übernommen. Angesichts der jüngeren Geschichte, sollte aber erkennbar sein -wie bedrohlich militärischer Wahnsinn- ist. Billigend, wird die Vernichtung der Menschheit hingenommen. Das Potenzial der Potentaten reicht sogar für die mehrfache Vernichtung aus. Die Haftung wird von vornherein ausgeschlossen. Das Volk nimmt es als "Normal" hin, wenn die Schlachtfelder ihren Blutzoll fordern. Aber wehe dem Bürger, der nicht ordentlich Schnee schippte und es rutscht jemand aus. Es wird den Akteuren suggeriert, sie müssten ihre eigene Freiheit, für die Freiheit der anderen aufgeben. Um dann hingebungsvoll ihr leben, fürs Vaterland aufs Spiel zu setzen. Im Grunde könnte es aber -jedem gleich sein- wessen Herrschers Knecht er ist. Ein wirklich freies -in sich geeintes Volk- müsste auch der Bedrohung, durch einen Schurkenstaat, mit einfachen Mitteln widerstehen können. Ohne am exzessiven anhäufen von Vernichtungsmaterial beteiligt zu sein. Heute bleibt den jungen Männern die Prozedur durch das  Militär erspart. Da es genug -der Perspektivlosen gibt- die in einer Militärlaufbahn, ihre einzige Alternative zu Harz IV sehen. Die deutsche Streitmacht ist wieder im Ausland aktiv, wenn auch nur als Vasallenstaat, der einstigen Siegermacht.  

 

Schon am 27. Juni 1975 teile ich dem Kreiswehrersatzamt schriftlich mit. Die Begutachtung meiner Person ist leider  nicht möglich. Krieg spielen entspräche nicht meiner Reife. Die deutsche Kampkraft sei durch meine Nichtbeteiligung nicht geschwächt.

 

Kommentar: Als Kind habe ich mich sehr für das Krieg spielen begeistern können. Einen Teil meiner Zeit verbrachte ich mit zerstören und aufbauen. In meinen spielen sorgte ich dafür dass die scheinbar übermächtige Kriegspartei, gegen eine sehr viel schwächere Partei, unterliegen musste. Was ja auch im realen Krieg vorkommt, man denke nur an den Vietnam Krieg. Auch als Erwachsener erlaube ich mir selbst zu entscheiden, wer mein Feind ist und wer nicht. So bin ich unbrauchbar für ein Militär, dessen Konzept es ist, Feindbilder aufzuzwingen. Eine Prüfung der Tauglichkeit ist beim Militär entwürdigend und entspricht nicht meiner Vorstellung, über die Auswahl eines Kämpfers. Ein von der Richtigkeit eines Krieges überzeugter alter Krüppel, kämpft -so er darf- beherzter als ein junger gesunder Mann, der zu etwas gezwungen wird, was ihm zutiefst widerstrebt. Der Islamische Staat ist zurzeit, mit seinen Glaubenskriegern offenbar erfolgreicher, als das westliche Militärbündnis. 

 

Am 22. Juli 1975 schreibt mir das Kreiswehrersatzamt. Ich sei am 14.7.75 und in der Zeit vom 15.7. bis 18.7.75 der Musterung fern geblieben. Dies wäre ordnungswidrig. Meine geistige und körperliche Tauglichkeit müsse untersucht werden. Es wurde eine Verwarnung ausgesprochen und ein Bußgeld angedroht, sowie die polizeiliche Vorführung angeordnet.

 

Kommentar: Ich halte es für noch ordnungswidriger wenn friedliche Bürger unaufgefordert, zu Dingen gezwungen werden sollen, die sie nicht möchten oder ablehnen. Die Polizei sollte sich für die Sicherheit der Bürger einsetzen und nicht Erfüllungsgehilfe eines anrüchigen Militärs sein. Wenn wir der unbelehrbaren Minderheit, weiterhin die Macht -über die grundsätzlich nicht unvernünftige Mehrheit der Bevölkerung lassen- endet alles wie üblich: In Elend und Vertreibung der zivilen Bevölkerung. Eine kleine Völkerwanderung erleben wir so eben.

 

Erst am 18. August 1975 antworte ich dem Kreiswehrersatzamt. Es besteht keinerlei Berechtigung, meine Freiheit in Abrede zu stellen. Die Staatsbürgerschaft könne aberkannt werden. Wegen der Belästigungen erwäge ich ebenfalls, ein Bußgeld zu beanspruchen.

 

Kommentar: Die meisten Menschen werden in eine Familie, einen Staat oder eine Religion hinein geboren. Irgendwann entscheidet jeder, ob der Kontakt zur Familie bleibt oder einfach abgebrochen wird. Aus den Kirchen kann man recht einfach austreten. Der Staat bietet keine einfache Möglichkeit an, seine Bürger aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen. Es ist allerdings meistens sehr einfach einen Staat zu verlassen. Die freie Wahl der Staatsbürgerschaft wäre kein echtes Problem, wenn mehrere Bürgergemeinschaften sich ein Staatsgebiet teilen würden. Es teilen sich ja auch zahlreiche Glaubensgemeinschaften, ein Staatsgebiet. An dieser Stelle sollte ich noch erwähnen das Volksgemeinschaft und Staat nicht das Gleiche sind. Der Staat ist eine aus der Volksgemeinschaft rekrutierte und begünstigte Gesellschaft, welche sich zu einem "Apparat" entwickelte. Dieser Apparat lenkt die Geschicke des Volkes und kontrolliert fast jeden Bürger. Primär ist das Wohl des Staatsapparates und seiner Bediensteten, sekundär ist das Wohl des Bürgers. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf, weil die Pensionslast auf Dauer nicht mehr zu stemmen ist. Die Hoffnung auf Einwanderung wird da kaum etwas ändern. Der Übergang zum Beamtenstaat ist unvermeidbar. Die gesamte Volksgemeinschaft muss sich die Aufgaben teilen, die noch von einer Minderheit, mehr schlecht als recht, allein übernommen wird. Alternativ wäre wie üblich, ein kleiner oder größerer Krieg. Wir haben gerade eine kleine Krise erlebt und stecken schon so gut wie in der Nächsten, etwas größeren Krise.  

 

Am 2. Oktober 1975 stand in der Abendpost-Nachtausgabe: "Nur mit Gewalt zum Kreiswehrersatzamt". Ein 19 jähriger sei unter Einsatz von "Chemical mace", von zwei Streifenbeamten, dem Kreiswehrersatzamt vorgeführt worden.

 

Kommentar: Die Mächtigen haben immer willige Gehilfen aus dem Volk gezogen, die zur Machterhaltung der Mächtigen vor nichts zurück schreckten. Früher trieben diese Schergen ihre Lanze in ans Kreuz geschlagene. Sie sorgten dafür das ein bedeutender Astronom -der kopernikanischen Lehre abschwor- um nicht die Macht der Kirche zu gefährden. Die Inquisition verlangte unersättlich nach weiteren Opfern und die Handlanger brachten Frauen und Männer zu den Scheiterhaufen. Noch im letzten Jahrhundert gehörte das exekutieren von zivilen Männern, Frauen und Kindern zum Aufgabenbereich der Polizei. In zahlreichen Gegenden der Welt ist es bis heute noch so. Gleichgeschlechtlich agierenden Männern, wurde lange Zeit aufgelauert, um sie dem Richter vorzuführen. In einigen Ländern wird dies heute noch bestraft. Jetzt dürfen Homosexuelle in einigen Ländern Heiraten. Außer einigen christlichen Fundamentalisten, glaubt die Mehrheit der Menschheit -an eine runde Erdkugel- welche um sich selbst und um die Sonne kreist. Das Christentum wurde eine der Weltreligionen. In einigen Ländern darf die Polizei weder foltern noch morden. Meine brutale Verschleppung, der Einsatz von Chemie, meine entwürdigende Behandlung, der Hohn der Beamten auf der Wache, sie rühmten was man im Dritten Reich mit mir gemacht hätte, hinterließen einen nachhaltig negativen Eindruck bei mir. Ich denke man sollte eine Bürgervereinigung zum Schutz vor der Polizei und anderem Übel einrichten. Zumal die Beamten heute ohnehin überlastet sind und sich scheinbar mehr auf das Verhauen von Demonstranten, als auf die Verbrechensbekämpfung konzentrieren. 

 

Am 8. Oktober 1975 datierte eine Vorladung, der Polizeischutzinspektion West- ZKD. In einer dort vorliegenden Strafsache, wegen Nötigung und Wiederstands gegen Vollsteckungsbeamte. Werde ich gebeten mich am 15.10.1975 in der Dienststelle einzufinden.

 

Kommentar: Ich lag friedlich im Bett, nachdem ich bis in den Morgen noch ein Bild fertig gestellt hatte. Meine Eltern werden, von einem Überfallkommando, aus dem Bett gerissen. Mein Vater leitete die Eindringlinge zu mir vor, diese gaben mir zu verstehen: "Ich habe mitzukommen"! Ich bitte die Eindringlinge höflich -weil ich nicht mitkommen will- sie sollten wieder gehen und zeigte dabei auf eine Gaswaffe. Da lädt einer der  Eindringlinge seine Pistole durch und der Andere feuert eine Salve "Chemical mace" auf meine Augen ab. Widerstandsunfähig schreiend vor Schmerz, erhalte ich eine weitere Salve ab, vermutlich um die Dose aufzubrauchen. In Handschellen, wurde ich so grob wie möglich verschleppt. Meine Mutter kam ans Auto nach und bat meine Entführer, Schuhe mitgeben zu dürfen. Nach einer Verhöhnung im Revier, wurde ich in eine mit Kot verschmierten Zelle verbracht. Zwangsweise wurde ich dann später, dem Kreiswehrersatzamt und einem Augenarzt zugeführt. Ich hatte meinen Unwillen vorab kundgetan. So war ich mir also keines Grundes bewusst, warum diese Gewaltaktion erforderlich war. Ich werde misshandelt und verschleppt, und muss mich dann auch noch rechtfertigen, nach dem Motto, das Opfer verhöhnen und dem Täter eine satte Pension. Die alten Siegermächte haben nach 1945 das ebenso gehandhabt. Indem sie die Verantwortlichen und Bürokraten weitgehend unbehelligt weiter machen ließen, da sie ein perfektes System zum späteren Eigennutz gebrauchen konnten. 

 

Am 14. Oktober 1975 zeigte ich der Polizeischutzinspektion an. Die gegen mich vorgebrachten Beschuldigungen weise ich zurück. Ich erklärte man habe mich gewaltsam verschleppt. Wegen Körperverletzung, Nötigung, Hausfriedensbruch, und einer Rufschädigung, stellte ich Strafanzeige.

 

Kommentar: Das Gewaltmonopol des Staates wurde schon immer missbraucht. Der Staat begeht unvorstellbare Verbrechen und der zivile Bürger wird für jede kleinste Regelabweichung bestraft. Die einen dürfen alles und die anderen gar nichts. Monopole, insbesondere auf Gewalt, schaden der Volksgemeinschaft. Jeder sollte das Recht haben und sagen dürfen, halt bis hierhin aber nicht weiter! Und die Bitte sollte vom System respektiert werden. Bei echten Tätern kann ja erstmals anders gehandelt werden, obwohl auch sie manchmal nur zur Tat getrieben wurden. Wer eine Tat auf Dauer verhindern will und sei es nur durch die Verweigerung einer Untersuchung, sollte diese Möglichkeit erhalten. Die Existenz der Streitkräfte ermöglicht erst den Krieg und fordert Auseinandersetzungen heraus. Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin. Und stell dir vor es ist Musterung und keiner lässt sich mehr untersuchen. Oder Stell dir vor es ist Krieg und keiner hört mehr auf. 

 

Am 27. Oktober 1975 bekam ich Nachricht vom Kreiswehrersatzamt. Vor dem 2.1.1977 sei meine Einberufung nicht erforderlich. Ich könne dies bei meinen persönlichen und beruflichen Planungen berücksichtigen.

 

Kommentar: Die paar Monate Freiheit, die da einem großzügig aus organisatorischen Gründen gewährt werden, lassen kaum Raum für Planungen zu. Der Eingriff ins Leben wird ja einfach bestimmt und alle lassen sich das gefallen. Meine Eltern haben nie Kindergeld bekommen -sie sorgten für mich und haben viel Geld in mich investiert- da muss ich mich verpflichtet fühlen. Warum aber diesem "Apparat"? Der mich schon als Kind in ein veraltetes, für mich fast nutzloses, auf Gleichschaltung getrimmtes Schulsystem zwang. Ein Schulsystem sollte ermöglichen, dass die Schüler am Ende der Schulzeit, die gleichen Voraussetzungen im Leben erfüllen. Damit die Arbeitsleistung der Schulabgänger angemessen honoriert werden kann. Wer arbeitet wird öfter arm bleiben und wer arbeiten lässt kann reich werden. Die arbeitende Bevölkerung könnte sich zu einem eigenen Arbeitssystem verbünden in dem auch die Arbeitssuchenden integriert sind. Die Arbeitskraft wird nach Bedarf eingesetzt, so kommt jeder mal an wechselnde Aufgaben. Wir kennen die Idee von den Zeitarbeitsfirmen und den Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Der Unternehmer vergütet nur für die Kräfte die er wirklich braucht und entrichtet die Löhne, an die Gemeinschaft. Diese sorgt für sich selbst, jeder bekommt soviel Geld wie er zum Leben benötigt. Firmen gehen nicht in Konkurs, weil sie einfach übernommen werden. Wer einen Schurkenlohn braucht, muss sich eine andere Gemeinschaft suchen (Kriminelle Vereinigungen wird es geben solange es Geldwerte gibt). Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wären so unnötig wie ein Jobcenter.  

 

Am 12.November 1975 ergeht eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht an mich. Ein Hauptverfahren werde eröffnet. Vergehen nach §§ 240, 22, 23 ,24, 53, 74 StGB.§§ 1 ff. 105 JGG

 

Kommentar: Das Rechtssystem zwingt dem Bürger Regeln auf die er nicht immer einhalten kann oder möchte. Der Rechtsstaat macht das Volk mehr oder weniger zu Kriminellen. Seit jeher waren es die Mächtigen die dem Volk ihre Macht demonstrierten, indem sie Kerker, Folterkammer und öffentliche Hinrichtungen einführten. Das Volk ergötzte sich an den Leiden der Delinquenten und glaubt bis heute, dass hier nur Recht geschieht. Angenommen die Staatsmacht verbietet das Heterosexuelle treiben der Menschen. Der Grund könnte eine Krankheit oder eine Kontrolle des Erbgutes sein. So wird es dennoch Uneinsichtige geben, die Regelwidrig im Verborgenen das Verbotene ausführen, auch wenn eine Strafe darauf steht. Der Reiz des Verbotenen hat schon Adam und Eva aus dem Paradies vertrieben. Gott hätte das eigentlich voraus sehen müssen, vielleicht und davon gehe ich aus, tat er es sogar. Als Mächtiger wollte er sehr wahrscheinlich, wie alle Mächtigen, seine Macht demonstrieren und strafen. Heute noch würde die Meute der Rachsüchtigen, lieber den hungrigen Brotdieb für seine Tat lynchen, als den Verursacher seiner Armut. Am Hunger in der Welt sind die Reichen und Mächtigen schuld. Aber der Staatsapparat ermöglichte es diesen Unverantwortlichen erst, indem er die Voraussetzungen für das Ungleichgewicht schuf. Und das Volk jubelt und wählt die Verantwortlichen damit alles nur ja so bleibt, eine Veränderung beängstigt die Massen. Denn es könnte ja auch der eigene Wohlstand gefährdet sein. Also alles so weiter wie gehabt, von Krieg zu Krieg und Revolution zu Revolution.

 

Am 29. Dezember 1975 schreibt mir die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, ein Ermittlungsverfahren, wegen Körperverletzung im Amt, abzulehnen.

 

Kommentar: Das Recht auf Gewalt entbindet den sogenannten "Rechtsstaat" von jeglicher Verantwortung. Eine Haftung gar ist ausgeschlossen. Ein nachweisbar unschuldig verurteilter Bürger, bleibt weiter in Verwahrung, wenn der wahre Täter ein Polizist ist. Und wer eine Straftat aufdeckt, wird für verrückt erklärt und eingesperrt. Selbst eine Justizministerin lässt sich dazu herab, dreist in eine Fernsehkamera zu lügen, um ein Unrecht zu vertuschen. Die Beichte beim Pfarrer wird die christliche Ministerin reinwaschen. Dem Unschuldigen hilft das leider nichts. Nicht einmal die eigenen Ermittlungsbeamten dürfen jede Strafsache aufdecken. Tun sie es doch, werden sie für Geisteskrank erklärt und in Pension geschickt. Das Leben des Bürgers ist verpfuscht, eine Entschuldigung der Verantwortlichen, ist so unwahrscheinlich, wie eine angemessene Entschädigung. Kein Richter und ist die Rechtsbeugung noch so offensichtlich, muss eine Konsequenz aus seinem vergehen befürchten. Hauptsache ein Bürger hat seinen Kopf hingehalten, schuldig oder nicht. In der Strafverfolgung sind Indizien und seien sie noch so dürftig, wichtiger als die Ermittlung des wahren Täters. Es kann jeden treffen und die Ohnmacht gegenüber dem System ist erdrückend, wie Franz Kafka schon in seinem Roman "Der Prozess" auszudrücken wusste.

 

Am 10. Januar 1976 teilt mir das Amtsgericht mit. Eine Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter bei dem Amtsgericht, ist am 17.2.1976 zugelassen.

 

Kommentar: Die meisten Bürger wollen eigentlich nur ein friedliches Leben führen. Das System oder die Unterstützer (Politiker, Beamte, Militär) wollen oder können diese Sehnsucht nach Frieden nicht dauerhaft zulassen. Gier und Neid sind der Grund, dass das Übel sich so bedrohlich ausbreiten konnte. Am Anfang konnten die Menschen nur in kleinen Gruppen überleben, der Überlebenskampf betraf jeden und es wurde gemeinsam gejagt. Die Gruppenmitglieder wurden immer Zahlreicher und Anführer entschieden bald über das Wohl der Gemeinschaft. Als sie erkannten welche Macht sie hatten, begannen sie damit nur noch den eigenen Besitz zu mehren; das Wohl der Anderen zählte nicht mehr. Erst war es noch zum Überleben wichtig den Lebensraum zu erobern oder zu verteidigen. Unter der Macht und Besitzgier der Anführer, mussten die Geführten bis heute leiden, sie wurden ausgebeutet und in Kriege getrieben. Wichtig ist nur das System mit Nahrung zu versorgen -wer die Macht hat will sie erhalten- und strafen wenn das Geforderte nicht eingehalten wird. Gefängnisse sind da und sollen natürlich auch gefüllt werden, egal ob dem Beschuldigten Recht oder Unrecht geschieht. Es gibt kaum eine Straftat die das Einsperren ziviler Bürger rechtfertigt. Selbst ein Tötungsdelikt, kann durch die Inhaftierung des Verantwortlichen, nicht rückgängig gemacht werden. So lange das Massenmorden, von den Mächtigen angetrieben, legalisiert bleibt. Ist die Strafjustiz einseitig darauf bedacht, die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen. Die zaghaften Versuche bei Kriegsverbrechen eine strafrechtliche  Verfolgung zu erreichen ist eher die Ausnahme. Auch Ausbeutung ist eine Form von Raub und Betrug, strafbar ist es aber nicht. Der Staat erzeugt die Kriminalität und durch die Ahndung der Straftat, rechtfertigt er seine eigene Existenz. Und viele Bürger Glauben auch noch sie befänden sich in einem "Rechtsstaat". Wenn Mitarbeiter des Beamtenapparates, Straftaten der Angehörigen des eigenen Systems aufdecken und anprangern, werden sie selbst verfolgt und bestraft. Die Täter aber bleiben völlig unbehelligt auf ihrem Posten, weil sie ja Systemrelevant sind. Vermutlich verdanken einige Menschen ihre heutige Existenz, nur einem ungehorsamen General, der keine Atombomben losschicken wollte. Er hat gegen einen Befehl gehandelt und sich dadurch strafbar gemacht. Befehl, ist Befehl und koste es die Menschheit. Der Nächste wird den Befehl nicht verweigern und der grausame Untergang ist unaufhaltsam. 

 

Am 12. Januar 1976 meldet sich der Prüfungsausschuss 2 für Kriegsdienstverweigerer. Eine Ladung zum Termin am 19.2.1976, man will meine Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, prüfen.

 

Kommentar: Das System kann meine Ansichten nicht akzeptieren und die Vertreter und Befürworter des Beamtenapparates, können es sicher auch nicht. Da diese Mitarbeiter systemkonformes Denken, auch von den Andersdenkenden einfordern müssen, um die Strukturen ihrer Macht nicht zu gefährden. Ein Richter der die gleichen Ansichten, in seinem Buch "Die Revolution der Vernunft" von Helmut Ostermeyer vertritt, wird als Nestbeschmutzer angesehen.

 

Am 19. Februar 1976 wird ein ablehnender Bescheid des Prüfungsausschuss 2 für Kriegsdienstverweigerer abgeschickt. Da ich keine Gründe dargelegt habe.

 

Kommentar: Meine Gründe wären nicht zuletzt auch politisch gewesen. Durch die Mitwirkung am "Unterdrückungsapparat" wäre meine Ideologie verraten und ich hätte mich von meiner eigenen Überzeugung abgewendet und wäre nicht mehr mir selbst glaubhaft gewesen. Der Prüfungsausschuss bestand für mich erkennbar, aus angepassten nicht der Zeit gemäß denkenden Beamten. Die meinen Standpunkt nie akzeptiert hätten. Es ist auch nicht meine Art anderen meine Friedfertigkeit vorzujammern. So blieb mir wohl jedes Wort im Halse stecken, angesichts der Aussichtslosigkeit.

 

Am 23. März 1976 Mitteilung des Prüfungsausschuss 4 für Kriegsdienstverweigerer, mein Widerspruch wird an die Prüfungskammer I für Kriegsdienstverweigerer bei der Wehrbereichsverwaltung IV übersandt.

 

Kommentar: Wie ich schon erwähnte gewähren viele behördliche Schreiben die Möglichkeit eines Widerspruchs. So bläht sich ein Bürokratieapparat auf, der dem Bürger suggerieren soll, er schöpfe seine rechtlichen Möglichkeiten aus. Über die nervliche Belastung des Widersprechenden, der doch eigentlich nur in Frieden leben will, macht sich dabei kein Bürokrat Gedanken. Es sind ja Berufsbürokraten, ohne jegliches Einfühlungsvermögen. Und wenn doch einmal die Mitarbeiterin eines Arbeitsamtes, ein Mitgefühl für junge Menschen entwickelte. (Diese Sachbearbeiterin hatte gelegentlich die Aufgabe, die Heranwachsenden zu sanktionieren. Das kann auch die Obdachlosigkeit der jungen Leute als Folge mit sich bringen.) Ihrer geforderten Dienstpflicht nicht mehr nachkommen kann oder will, dann wird diese Angestellte vom Dienst suspendiert. Unter Belassung der Bezüge, was die "Strafe" mildert.

 

Am 8. April 1976 Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Zentrum der Psychiatrie. Es wurde angeordnet mich auf meine Schuldfähigkeit zu untersuchen.

 

Kommentar: Dass musste ja so kommen, dachte ich. Vor Gericht traf ich meine Peiniger, sie waren als Zeugen und ich als Angeklagter anwesend. Ich Fragte die Richterin lediglich ob es denn richtig sei, wenn ich als Geschädigter angeklagt werde? Das müsse doch wohl ein Irrtum sein, gab ich zu verstehen. Worauf die Richterin nach kurzer Erläuterung des Falls, die Verhandlung abbrach und die Prüfung meiner Schuldfähigkeit anordnete. So blieb mir auch der Weg zum Psychiater nicht erspart. Geduldig hörte mir ein junger noch nicht allzu erfahrener Arzt zu. Gelegentlich stellte er Fragen über meine sexuelle Neigung und auch anderes interessierte ihn. Ich merkte sehr bald dass er etwas Bestimmtes hören wollte und redete also in diese erwartete Richtung. Ohne die Situation wirklich ernst zu nehmen, redete ich wie ich es immer tat. Um in die Gedanken anderer Einzudringen, muss man das Gegenüber durch Aussagen die gar nicht ernst gemeint sind, leicht schockieren. Und wer versteht die Reaktion des anderen zu deuten, dringt ein wenig in die Auffassungsgabe des anderen ein. Satire und Witze funktionieren ganz ähnlich. Der Hintergrund sind oft Peinlichkeiten oder Übertreibungen auch mit frechen Lügen funktioniert es. Ein "normaler" Mensch versteht meistens wie etwas gemeint ist, er kapiert auch das zwischen den Zeilen ausgesagte. Eine bestimmte Gruppe von Menschen kann das nicht immer erkennen. Diese Gruppe hat sich mit der Psychoanalyse beschäftigt und durch häufiges fehl interpretieren, den Sinn für einfaches denken verloren. Eines meiner Bilder (es war ursprünglich auch für die Kloster-Arnsburg-Ausstellung vorgesehen), nannte ich: "Aus dem Nichts schreitende Mutation eines geistreichen Wurmes, in das Elend menschlicher Verwirrung". Mit diesem Bild wollte ich nur auf das schädliche Verhalten der Menschen anspielen. Der einfache Regenwurm bereichert die Erde seit Jahrmillionen und ist so clever sich selbst nicht zu Schaden. Der IQ des Menschen mag höher sein, aber er schadet sich selbst und gefährdet die eigene Art. Auch der Wurm ist durch den Eingriff des Menschen in die Natur gefährdet und wird sich wohl verändern müssen. Er muss nach einem Regenschauer wie aus dem Nichts kommend, seine Heimat, das Erdreich verlassen. Und befindet sich dann in einer immer mehr geschädigten Welt ein. Auch seine eigene Welt ist längst davon betroffen. Das Bild zeigt also einen Wurm dem Beine gewachsen sind, er schreitet aus einem scheinbaren Nichts, in eine "Art von Labyrinth" ohne Ausweg. Eine Bekannte glaubt aber tatsächlich, ich würde mich für einen geistreichen Wurm halten. Das wäre nicht schlimm, so lange ich mich nicht eingrabe. Ganz schön verrückt, denke ich da und auch aus diesem Grund verzichte ich lieber auf Titelangaben meiner Bilder.   

 

Am 12. August 1976 die Prüfungskammer 2 für Kriegsdienstverweigerer bei der Wehrbereichsverwaltung IV, hat zu einer Verhandlung am 9.9.1976 geladen.

 

Kommentar: Verhandlung, Verhandlung womit verdiene ich das alles eigentlich. Es ist natürlich die gerechte Strafe die den Unbeugsamen trifft, der sich doch nur nach Ruhe und Frieden sehnt. Je mehr ein Beamter den Bürger drangsaliert hat, umso glücklicher wird er seine üppige Pension geniesen, sich entspannt zurück lehnen und sagen: "Es war alles richtig". Jeder sollte das Recht haben, frei zu entscheiden ob er sich in einen Beamtenstaat wohlfühlt, um in den Genuss dieses Wohlgefühls zu gelangen. Daher bin ich ein Befürworter des Beamtenstaates, es ist gut wenn jeder sich selbst verwaltet.

 

Am 9. September 1976 entschied die Prüfungskammer 2 für Kriegsdienstverweigerer bei der Wehrbereichsverwaltung IV nach Lage der Akten zu entscheiden. Da meine Ansichten indiskutabel sind, war ich nicht anwesend.

 

Kommentar: Ob nach Lage der Akten, oder nach meinen Ansichten das Ergebnis steht so oder so fest. Die Freiheit meiner Gedanken werde ich nicht verraten. Ich habe einfach keine Lust für diese Auseinandersetzung, hier treffen einfach zu verschiedene Meinungen aufeinander. Die Beamten werden bezahlt für etwas was getan werden muss weil es der Auftrag so verlangt und die Bürger, so wird gedacht, müssen sich dem gehorsam unterordnen. Freiheit und nicht nur der Gedanken, bedeutet mir einfach mehr als das System, dass meine Freiheit und Individualität verbieten will.

 

Am 7. Oktober 1976 in der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts III.Kammer. Habe ich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten von der Wehrbereichsverwaltung IV, wegen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, erhoben.

 

Kommentar: Das System zwingt einen Handlungen auf und man will sich doch eigentlich nur auf seine friedliche, kreative Arbeit konzentrieren. Es ist gar nicht so leicht im Körper eines jungen Mannes geboren zu sein. Der einen Rechtsstaat im Kopf hat und seine Welt vor Eindringlinnen dieser Art abschotten will.

 

Am 13. Oktober 1976 gebe ich der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts III. meine Verweigerungsgründe bekannt. Ich erkläre meine revolutionäre Ideen sind durch erfolgreiche Unterdrückung unglaubwürdig. Ich sei des Weiteren einer Unterordnung nicht fähig. Ein Recht mich zu verfolgen, werde von mir nicht anerkannt. Unterstützung des Militärs sei mir nicht möglich.

 

Kommentar: So revolutionär mögen meine Ideen gar nicht sein, fast jeder ist mit diesem oder jenem nicht zufrieden. Selbst Richter haben eine eigene Meinung und dürfen sie sogar publizieren. Nur wenige lieben die Unterdrückung. Erstaunlich viele schätzen jedoch die sexuelle Spielart der Macht, indem sie sich unterwerfen oder selber dominieren, was auch schon mal verboten war oder ist. Denn Unterdrückung ist ja das Monopol der Mächtigen. Auflehnung gibt es überall und manchmal verzweifelt man an der Überforderung. Auch in der Schule gibt es die Verzweifelten, die dem System durch Freitod entfliehen und den Amokläufer, der nichts bewirkt aber Aufmerksamkeit erhält. Die Gleichschaltung ist einverleibt und man kann eigentlich nicht viel bewirken und die Revolution wird gefürchtet. Es wird  demonstriert, aber es ändert sich kaum etwas. Diese oder jene Partei taucht auf und es kommt zu keiner erheblichen Veränderung. Jeder sollte Frei entscheiden dürfen, ob er die Domina oder das Ganze Paket einer Staatlichen Unterdrückung braucht, mit Strafzettel, Bevormundung, Gebührenordnung und Unterwerfung im Marsch des Gleichschrittes. Jede Staatsform hat seine Berechtigung solange es Menschen gibt die sie für richtig halten und in ihr leben wollen. Auch jede Religion hat ihre Berechtigung solange sie Gläubige findet die an sie glauben will. Ein Schurkenstaat ist gut, wenn jeder ein Schurke ist! Eine Diktatur ist gut, wenn jeder ein Diktator sein darf! Die Monarchie ist gut, wenn jeder mal König sein darf! Die Demokratie ist gut wenn jeder mal gewählt werden kann! Der Kommunismus ist gut wenn jeder ein Kommunist sein möchte! Und auch ein Gottesstaat ist gut, wenn jeder geachtet wird. Wo wäre denn dass Problem wenn wir statt einer Partei, einer Staatsform beitreten könnten? Wenn sich heute mal jemand zum König erhebt und sogar Anhänger findet. Kommt gleich eine nicht viel legitimere Staatsmacht, die es untersagt. Kleinere Gruppen dürfen aber schon eine eigene Währung, regional in Umlauf bringen. Ein Umdenken im Tierschutz zeugt ebenfalls von einer langsam beginnenden Veränderung. Immer mehr Frauen und auch Männer ernähren sich Fleischlos, oder leben Vegan. Sogar im Wirtschaftsbereich ist dieser Trend schon angenommen worden. Produkte in denen das Mitgeschöpf nicht vorhanden ist, füllen langsam die Regale. Schlachthöfe bemühen sich darum nur noch betäubte Tiere zu verbrühen und zu zerteilen. Ein kleiner Teil der Bevölkerung ist gegen die Massentierhaltung, noch wollen die meisten Konsumenten billiges Fleisch, weil der Geldbeutel das Mitleid nicht zulässt. Und gegen diese Tendenz, lockert der Rechtsstaat den eigenen Tierschutz und erlaubt dass töten durch schächten. So wird das Leiden der Tiere auch beim sterben fortgesetzt.

 

Am 5. November 1976 wird mir von der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts, die Durchschrift des Gegnerschriftsatzes übersandt. Die Klage sei abzuweisen.

 

Kommentar: Der Hinweis man könne gegen einen Entscheid klagen, ist reine Formsache. Die Richtigkeit einer behördlichen Entscheidung ist im Grunde unantastbar. Ein Asylant der abgewiesen wurde, kann aber seinen Aufenthalt durch Einspruch und Klage verlängern. Für einige bedeutet es ja wirklich eine Verlängerung des Lebens. Oft werden die Menschen erst nach vielen Monaten in die Folterkammer und Todeszelle ihrer Heimat zurück geführt. Dieses Schicksal droht aber nur den politisch verfolgten Menschen, die in ihrer Heimat etwas verändern wollten. Kein Staat will solche Bürger. Kriminelle sind da schon eher willkommen, viele Verbrechen stärken die Staatsmacht. Da dann auch der Bürger selbst, nach noch mehr Polizei und Überwachung verlangt. Die Staatsmacht schürt die Angst vor Einwanderung, weil sie glaubt nur gut ausgebildete Flüchtlinge bringen genug Geld ein, um die Pensionskasse zu füllen. Staat und Arbeitgeber sparen die Kosten der Ausbildung noch obendrein. Also braucht die Politik die Zustimmung des Volkes, für die drastische Abschiebepraxis der für den Staat nutzlosen. Politik und Medien, versuchen die Ängste der Bürger zu beschwichtigen, um Stimmung für das bleiberecht der "Wertvollen" Flüchtlinge zu machen. Diese Ängste sind nicht unbegründet, eine Einwanderungswelle damals von Profitgierigen ausgelöst. Brachten dem Bürger Arbeitslosigkeit, Lohndumping und Mietwucher. Die Gastarbeiter haben trotz des geringeren Lohnes, durch Mietwucher weiter geschmälert, noch Geld gespart. Einige sparten so viel dass es für eine Zukunft in der Heimat reichte. Die Menschen kommen weil sie in der Heimat keine Zukunft haben, die haben einige Einheimische allerdings auch nicht. Andere vertreibt ein Krieg aus der Heimat, bei einigen Alteingesessenen war es ja auch so. Die Asylpolitik Europas richtet sich gegen die Menschen und die eigenen Bürger werden auch noch aufgewiegelt. Weltweit reisen zahlreiche Menschen in fremde Länder, oft sind es Urlauber. Nicht selten lernen sie vorher noch ein paar Worte der fremden Sprache, alles auf eigene Kosten. Dass gute ist, die meisten verlassen das Gastland auch wieder. Und genau hier muss Asylpolitik ansetzen. Ein Verfahren selbst wenn es Unbürokratisch wäre, ist unsinnig. Der Gast erhält wenn er mittellos ist Kost und Unterkunft. Wenn die/der Schutzsuchende die Bereitschaft erkennen lässt sich weiterzubilden, dann sollte dies gefördert werden. Das Selbststudium wird leihweise mit Lehrmaterial in der eigenen Sprache unterstützt. Die einheimische Wirtschaft unterstützt den Ausbildungsbereich durch praktische Betreuung. Durch das Praktikum dürfen keine Arbeitsplätze gefährdet oder gestrichen werden. Ist die Ausbildung abgeschlossen, könnte eine weitere folgen. Ist im Heimatland -eine die Menschen achtende Regierung an der Macht- kehrt man gut Ausgebildet zurück. Für die eigene Volkswirtschaft ist der ehemals Vertriebene ein wertvoller und geschätzter Mitbürger. Je mehr Staaten dabei mitmachen desto besser funktioniert es. Die älteren Flüchtlinge sollten die Möglichkeit erhalten sich nützlich zu machen, z.B. Betreuung der Kinder und alten Hilfebedürftigen Landsleute. Es ist in vielen Volksgemeinschaften so brauch, dass die Jungen die Alten unterstützen, wenn diese es nötig haben. Das Heimatland muss die ehemals Vertriebenen versorgen. Auch Wirtschafts-Flüchtlingen kann so geholfen werden. Kinder erhalten ebenfalls Lehrmaterial in der eigenen Sprache. Auch die Natur wird in naher Zukunft, teile der Erde für Menschen unbewohnbar machen, darauf müssen die Volksgemeinschaften sich langsam einstellen. Auch Teile Europas sind z.B. vom Meer begrenzt und es wird immer kostspieliger, einen ansteigenden Meeresspiegel vom tiefer gelegenen Festland zu trennen. Dafür gibt es allerdings auch eine Lösung, wie wir ja in den Niederlanden sehen. 

 

Am 31. März 1977 verschickt das Amtsgericht, eine Ladung zum Termin am 29.4.1977,  Verb. gem. §§ 240, 22,23,53, 74 StGB, 1 ff, 105 JGG betreffend.

 

Kommentar: Überall auf der Welt werden Menschen verschleppt, sei es weil sie Andersdenkend sind oder für ein Lösegeld gebraucht werden, auch für Kriege werden nicht nur Kindersoldaten benötigt. Die zivile Bevölkerung muss dringend etwas dagegen unternehmen und ihre Mitbürger aus den Straflagern befreien. Die Lebensumstände müssen Weltweit verbessert werden, die Staaten und Hilfsorganisationen vergeuden ein Vermögen an Steuergeld und Spenden, um fast nichts zu erreichen. Durch dass verhindern der weltweiten Konflikte könnten die Familien, in den betroffenen Regionen gemeinsam ein Auskommen finden. Die Unterstützung der Schurkenstaaten ist Ursache allen Übels. Jeder Staat mit einer eigenen Armee ist ein potenzieller Schurkenstaat, egal ob er die Soldaten gegen die Mitbürger oder andere Völker einsetzt. Die zivile Bevölkerung sollte damit anfangen, dem Militär Mensch und Steuergeld zu verweigern. Es ist das kleinere Übel die Massen der Söldner durchzufüttern, wenn sie ihrer "Arbeit" verlustig sind. Geben wir den Reichen und Mächtigen was sie brauchen, bevor sie sich Rücksichtslos ohnehin alles holen und Mensch und Natur dabei zerstören.  

 

Am 29. Mai 1977 wird mir das Urteil des Amtsgerichts zugeschickt. Es wird mir mitgeteilt. Ich wäre zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. Mein derzeitiges Krankheitsbild, lasse eine ähnliche Tat nicht erwarten. Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

 

Kommentar: Zur Tatzeit nicht schuldfähig. Wer für eine Tat Verfolgt wird die er noch nicht getan hat und auch nicht tun will, ist eigentlich immer Schuldunfähig, versuche ich mich zu trösten. Das derzeitige Krankheitsbild lasse eine ähnliche Tat nicht erwarten. Natürlich nicht lasst mich doch in Ruhe, zum Töten sind so viele bereit die noch keinen Orden haben. Ich brauch doch gar keinen Orden, wohin damit? Wenn mich keiner überfällt, misshandelt und verschleppt, ist dass auch in meinem Sinne.

 

Am 26. Juni 1977 teile ich der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts III. Kammer, auf anraten der Richterin, das Aktenzeichen mit. Die Richterin war der Ansicht, man würde mich dann nicht weiter verfolgen.

 

Kommentar: Das wäre ja mal eine gute Sache, die Angehörige eines "Rechtsstaat", glaubt doch Tatsächlich Ihr "Rechtsstaat" würde mich nicht weiter verfolgen.  

 

Am 7. September 1977 wird vom Verwaltungsgericht ein Beschluss versendet. Es wird mir mitgeteilt, das Verfahren wird eingestellt. Gründe: Die Entscheidung zu 1) und 2) beruht auf Art. 3 §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13.7.1977 (BGBL. I 1229). Der Beschluss ist unanfechtbar. (§34 Abs.3 Satz 2 WPflG).

 

Kommentar: Der Beschluss ist unanfechtbar. Da kann man ja nichts machen. Eigentlich habe ich ja schon lange keine Lust mehr auf den ganzen Papierkrieg und die Verhandlungen. So etwas geht doch auch an die Nerven, aber die müssen ja drangsalieren wegen der Pension.

 

Am 27 Oktober 1978 ergeht ein weiterer Beschluss des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss vom 5.9.1977 wird aufgehoben. Das Verfahren wird fortgesetzt.

 

Kommentar: Also nun doch weiter der "Beamtenapparat" braucht ja ein wenig Beschäftigung. Worum ging es denn nochmal? Ich möchte mich nicht unterwerfen lassen und das Mordhandwerk gar nicht erst lernen. Also Verweigere ich mich dem "Apparat" weil ich keine Kriege und Kriegstreiberei unterstützen will. Dazu wird eine offizielle Anerkennung benötigt. So etwa ist es wohl gedacht.

 

Am 24. Juli 1980 fragt das Verwaltungsgericht an, ob ich in den nächsten fünf Monaten unter der bisher angegebenen Anschrift erreicht werden kann.

 

Kommentar: Sollte ich jetzt einfach fliehen, oder auf dieses Schreiben reagieren. Ich könnte aber auch den Kopf in den Sand stecken und einfach alles ignorieren. Die müssten doch endlich merken dass ich nicht wirklich für das alles geeignet bin.

 

Am 9. Oktober 1980 erinnert das Verwaltungsgericht, an die Anfrage.

 

Kommentar: Ja, Ja die Anfrage. Ich erinnere mich schon. Meinen Kopf wollte ich einfach nicht mehr aus dem Sand ziehen. Es ist natürlich dumm mein Verhalten aber wer kann mich zwingen klug zu sein. Das hat doch in der Schule schon nicht funktioniert. Ist es nicht besser ein Dummkopf zu sein, wo doch die Klugen nur damit beschäftigt sind alles kaputt zu machen.

 

Am 13. März 1981 mahnt das Verwaltungsgericht erneut. Offenbar beabsichtige ich nicht an meiner Klage festzuhalten, eine eindeutige Erklärung erwarte man.

 

Kommentar: Vielleicht hilft es mir irgendwie, wenn ich einfach alles ignoriere. Sonst werde ich nachher noch blöder. Nicht nur meine Nerven werden strapaziert auch meine Eltern machten einiges oder noch mehr durch. Ich war ja außer Haus wenn die Polizei in der Nacht kam um mich zu holen. Aber die ständige  Paragrafenreiterei in den Briefen und das Auseinandersetzten zerrten an meiner Gemütsverfassung. Die Bürokratie benötigt eine "Geheimsprache" aus Aktenzeichen und Paragrafen, auch als Rechtfertigung. Betroffene lassen sich von dieser Sprache Beeindrucken, sie zweifeln nicht an dem Recht hinein gezogen zu werden in einen Sumpf aus Paragrafen. Die Kirche bediente sich lange Zeit einer "Geheimsprache", die einfachen Gläubigen konnten ihre Bibel nicht verstehen, dass war nicht so schlimm da kaum einer lesen konnte. Bis ein Reformator diesen Zustand änderte und die Bibel übersetzte.

 

Am 24. April 1981 werde ich vom Verwaltungsgericht, zum 14.5.1981 vorgeladen.

 

Kommentar: Und wenn ich nicht komme, werde ich überfallen, geblendet und verschleppt. Ach nein, ich war ja selbst der Kläger und will ja nur in Ruhe gelassen werden. Wenn ich hingehe stehe ich allein einem feindlichen Gegner gegenüber dem das Volk die absolute Macht zuteilte. Im Namen des Volkes wird man mich nicht verstehen können, obwohl auch ich und andere ähnlich denkende Bürger, ein kleiner Teil dieses Volkes sind.

 

Am 14. Mai 1981 sendet das Verwaltungsgericht die Verhandlungsniederschrift ab. Meine Meinung wurde nicht akzeptiert, etwas genervt zog ich die Klage zurück.

 

Kommentar: Ich war ja genau genommen doch nicht der Kläger. Das Aktenzeichen vom Prozess bei dem ich angeklagt wurde, hat keinen interessiert. Eigentlich fühlte ich mich immer noch als Angeklagter, für eine Tat die ich doch eigentlich gar nicht begehen wollte und nicht getan habe. Aber genau so habe ich es ja voraus gesehen.

 

Am 8. Oktober 1981 teilt mir das Kreiswehrersatzamt mit, ich stände für den Grundwehrdienst zur Verfügung. Am 4.1.1982 werde ich einberufen.

 

Kommentar: Da haben wir den Salat. Ich stehe zur Verfügung! Wenn nicht werde ich überfallen, geblendet und verschleppt. Eine ähnliche tat würde ich ja nicht mehr begehen, besagte das Gutachten von meiner letzten Verschleppung. Also bleibt wohl nur noch die Flucht oder den Kopf in den Sand stecken, meine armen Eltern.

 

Am 28. September 1981 lädt das Kreiswehrersatzamt zu einer Eignungsprüfung.

 

Kommentar: Die hatten schon wieder vergessen dass ich so etwas nicht mochte. Ich war einfach nicht geeignet für so eine Prüfung, also musste ich verreisen und ignorierte alles. 

 

Am 11. März 1982 ein Schreiben der Gerichtskasse bestätigt keine Forderung zu haben. Die Löschung im Schuldnerverzeichnis wäre beim Amtsgericht von mir zu  beantragen. Als Anlage war eine Haftbefehlsausfertigung beigefügt.

 

Kommentar: Meine Eltern haben heimlich eine Fahrkarte bezahlt. Irgendein Soldat, der irgendwo als Zeuge geladen war, wollte diese von irgendeiner Gerichtskasse erstattet bekommen. Der Gerichtsvollzieher besuchte mich einmal, ich sagte ihm dass ich nicht Zahlen werde. Er hat es scheinbar nicht aufgegeben und meine Mutter angetroffen. Meine Eltern haben so viel für mich getan, also verzeihe ich dieses hintergehen.

 

Am 20. September 1982 fordert das Kreiswehrersatzamt zur Diensteintrittsreise auf. Ich solle mich am 4.10.1982 auf dem Hauptbahnhof einfinden. Ich wäre zum bestimmten Zeitpunkt an Soldat und müsse militärischer Ordnung unterliegen!

 

Kommentar: Das war also mein Schicksalstag, nun geht es ans töten und zerstören. Also erst mal nur lernen, vor allem zu gehorchen. Und dann auch noch die militärische Ordnung. Soll ich mich lieber überfallen, blenden und verschleppen lassen? 

 

Am 2. Oktober 1982 unterrichte ich die Nachschubausbildungskompanie von Berlin aus. Ansprüche auf meine Person sind nicht gegeben. Mein Führungsanspruch sei auf Vernunft begründet und werde zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht.

 

Kommentar: Ob die sich damit wohl zufrieden geben?

 

Am 6. Oktober 1982 wird meine Mutter vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben. Man belehrt meine Mutter, ich müsse mit einem Verfahren wegen eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht rechnen. Sie solle mich informieren.

 

Kommentar: Schon wieder ein Verfahren. Dass nimmt ja gar kein Ende mehr.

 

Am 23. Dezember 1982 ein Telegramm des INSTBTL, ich soll mich sofort melden.

 

Kommentar: Warum nur beharrte man so auf meine Person, war denn die Kampkraft wirklich so auf mich angewiesen. Als Oberbefehlshaber mag das ja gewiss zutreffen. Aber als Rekrut mit eigenem Feindbild, trage ich eher zur Schwächung bei.

 

Am 18. Juli 1983 stellt mir ein Verteidiger eine Nachricht zu. Er könne mir nicht als Pflichtverteidiger beigeordnet werden und spricht die Kosten an.

 

Kommentar: Wiedermal überfallen, geblendet und verschleppt. Nein so schlimm war es diesmal gar nicht. Ich wurde nur überfallen und verschleppt, natürlich in Handschellen. An einer Ampel öffnete ein Autofahrer seine Scheibe und rief den Entführern zu: "Meine Töchter sagten gerade", "Alle Polizisten sind süß!"

 

Am 22. Juli 1983 das Amtsgericht stellt mir einen Haftprüfungstermin zu.

 

Kommentar: Ich war unvorsichtig geworden und besuchte meine Eltern, da ich gerade mein Fahrzeug bepackte war ich nicht in der Wohnung. Ein Anrufer behauptete er wäre der Wolfgang aus Berlin und wollte mich sprechen. Meine Mutter erklärte wo ich war und dass ich verreisen wollte. Kaum war ich wieder in der Wohnung da klingelte es. Die Beamten standen vor der Tür und kamen mich zu holen. Ich wollte nichts mitnehmen, wie ich war lies ich mich festnehmen.

 

Am 1. August 1983 die Staatanwaltschaft bei dem Landgericht am Amtsgericht hat die Anklageschrift ausgehändigt. Wegen gem. § 212 StPO werde ich angeklagt.

 

Kommentar: Ich sagte dem Anstaltsarzt dass mir der Rauch der anderen zu schaffen macht. Es änderte sich aber nichts, weil ein politischer Häftling immer mit Unannehmlichkeiten rechnen muss. Dass verlegen in eine andere Anstalt, erachtete man ebenfalls nicht für notwendig. Mein Gefängnis hatte nicht die Möglichkeit einen Vegetarier zu ernähren. Die aufdringliche Beschallung durch das Radio, gab mir auch einen kleinen Lichtblick. Ohne Nahrung, umgeben von Rauchern, lag ich ein nasses Taschentuch über dem Gesicht, auf einer Liege und hörte zum ersten Mal Nena, ...ich will mal zu Dir rüber gehen... sang sie damals.

 

Am 2. August 1983 der Verteidiger schreibt mir, in die JVA, er habe mir im Wesentlichen, die Gründe meiner Haftfortsetzung, mündlich erläutert.

 

Kommentar: Auch der Haftrichter murmelte, was man früher mit mir gemacht hätte. An dieser Stelle müsste ich nun endlich eine Stellungnahme abgeben. Welche Vorstellung ich denn über mein Schicksal im Nationalsozialismus hätte. Nun ein Soldat hat sich damals den Krieg ein wenig angeschaut, merkte dann aber bald dass der Krieg ihm keinen Spaß machte. Also informierte er die Vorgesetzten, dass er nicht mehr mitmachen werde. Er kam dann in ein Gefängnis und wurde später hingerichtet. So hatte er seine Ruhe und brauchte nicht morden. Bei der weiteren Teilnahme am Krieg hätte er auch Sterben können. Ich hoffe dass es ihm bis zuletzt ganz gut gegangen ist und er seinen Frieden gefunden hat.  

 

Am 2. August 1983 der Verteidiger teilt meinem Vater mit, er könne den zu erwartenden Haupttermin nur wahrnehmen, wenn ein Vorschuss eingegangen ist.

 

Kommentar: Mein armer Vater was hat er sein Leben lang Geld für mich aufbringen müssen. Immerhin hatte ich nun eine Einzelzelle. Zum Essen war allerdings nichts da, weil wie gesagt, meine komplette Verlegung in ein anderes Gefängnis nötig gewesen wäre, was keiner für Nötig hielt. Ich gehörte ja dem Militär und da ist keine Extrabehandlung vorgesehen.

 

Am 2. August 1983 teilt mir das Amtsgericht den Hauptverhandlungstermin mit.

 

Kommentar: An Nahrung dachte ich gar nicht mehr, das Problem war nur dass ich ohne ständiges zuführen von Nahrung nichts  Ausscheide. Ein Cousin meinte später, der Körper würde dann innerlich vergiftet. Das mag ja sein aber ein paar Wochen ging es, ich überlebte ja alles. Das Leitungswasser war klebrig, ich überlegte schon, es besser nicht mehr zu Trinken. Einmal habe ich mir die Gurkenbrühe von sauer eingelegten Gurken geben lassen, die Gurken wollte ich nicht. Entweder regelmäßig essen oder nichts. Essen ist eigentlich gar nicht erforderlich merkte ich sehr bald. Essensentzug ist etwas womit man mich weder Ärgern, noch zu irgendetwas umstimmen kann. Angst hatte ich nur wegen des Vitaminmangels. 

 

Am 5. August 1983 stellt der Verteidiger meinem Vater die Anklageschrift zu. Die Hauptverhandlung sei am 15.8.1983 und er beabsichtige ein psychiatrisches Gutachten zu beantragen. Des weiteren erinnert er noch an den Kostenvorschuss.

 

Kommentar: Ich hatte im Gespräch mit dem Anwalt, das alte Gutachten erwähnt und von der Richterin erzählt, die Glaubte das Militär würde mich in Ruhe lassen. Armer Papa immer nur Zahlen, Zahlen und nochmal Zahlen.

 

Am 18. August 1983 gibt der Verteidiger seine Restkosten bekannt. In seiner Mitteilung berichtet der Anwalt. Das Verfahren gegen mich sei gem. § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, lediglich eine Nachuntersuchung sei noch erforderlich.

 

Kommentar: Bei der Verhandlung war der Richter verblüfft über den Aufwand meiner Verfolgung, als er erfuhr dass ich ausgemustert werden soll. Der Richter dachte also ich werde ausgemustert. Ich sollte auf eine Haftentschädigung verzichten, dann käme ich frei. Nach dem ich das Unterschrieben hatte, bin ich mit meiner Mutter und Bekannten nach Hause gefahren. Einen Urteilsspruch oder etwas in dieser Art habe ich nicht erhalten, das Verfahren wurde einfach nur eingestellt. Der hier erwähnte Briefwechsel ist nicht ganz vollständig einige Schreiben an die ich mich noch gut erinnere sind im Chaos des Papierhaufens nicht mehr auffindbar.

 

Am 17. Oktober 1983 der Kommandeur einer Panzergrenadierdivision schreibt an mich, einen Schützen. Ich müsse nach § 5 Abs. 3 des WPflG nachdienen. Eine Beschwerde, gegen den Bescheid, sei schriftlich oder mündlich möglich.

 

Kommentar: Das kannte ich ja schon nur hier nennt man es dann Beschwerde. Bei der Untersuchung sollte ich einen Sehtest machen. Wegen einer Schwachsichtigkeit kann ich nur die Zeilen lesen, die auf dem rechten Auge sichtbar sind. Mein Vater, seine Schwester und meine Schwester sind auf einem Auge Schwachsichtig. Auf das linke Auge kann ich mich nicht konzentrieren. Bei mir ist der Zentrale Sehbereich nicht vorhanden, zivile Augenärzte können das Erkennen. Ein Sanitätssoldat lies mich durch das Testgerät sehen und ich sagte was ich erkennen konnte. Der Soldat Fragte nach dem übrigen? Nichtsahnend sagte ich ihm da müsse ich mit dem rechten Auge schauen, tat es auch und nannte das übrige. Der Soldat hakte ab und sagte: "Das wäre nicht der Sinn der Sache". Ich erklärte dem Stabsarzt später wie das Ergebnis zustande kam, wurde aber trotzdem Zwangsrekrutiert. Wegen der Nerven meiner armen Eltern bin ich geblieben.   

 

Am 30. Oktober 1983 erkläre ich einem Generalmajor schriftlich. Ich sei mir keiner Schuld bewusst, die Verlängerung meines Freiheitsentzuges würden meine künftigen Forderungen erhöhen. Ein Verbleib in Westdeutschland habe für mich keinen Sinn, Mittel zum überleben werde ich anfordern.

 

Kommentar: Wer in den Staatsdienst gelangen will, muss konform sein und darf auch im jugendlichen Alter nicht gegen diesen Staat tätig gewesen sein. Atomkraftgegner die in die Polizeiakte gerieten, dürfen kein Richteramt oder ähnliches ausüben,(Karriere in der Politik ist möglich). Der Richter muss die Partei der Staatsmacht ergreifen. Die Bürger glauben Richter seien Neutral. Das kann auch stimmen, sofern das System nicht angezweifelt wird. Bei mir ist das nicht anders durch die Unterstützung des "Apparates" als Rekrut seiner Streitmacht, habe ich mich von meiner eigenen Ideologie ausgeschlossen. Der Zwang entschuldigt nichts. Also war eine politische Tätigkeit nicht mehr möglich.  

 

Am 27. Dezember 1983 weist der Kommandierende General meine Beschwerde zurück. Er vertrat die Meinung ich hätte schuldhaft gehandelt. Laut der Strafakten des Schöffengerichts ist man dort von meiner Schuldfähigkeit ausgegangen. Es wurde bei der Einstellungsuntersuchung ebenfalls nichts anderes festgestellt. Es sei bereits ein Dienstunfähigkeitsverfahren veranlasst.

 

Kommentar: Dienstunfähigkeitsverfahren also noch ein Verfahren. Langsam wird alles ganz schön verfahren. Aber gut zu wissen dass ich nicht verrückt bin. Im Verfahren wurde das sogar festgestellt und auch bei der Einstellungsuntersuchung konnte nichts anderes festgestellt werden. Schuldig fühle ich mich aber trotzdem nicht.

 

Am 23. Januar 1984 erhebe ich Klage beim Verwaltungsgericht, gegen die Bundesrepublik Deutschland, durch den Bundesminister der Verteidigung vertreten. Die Ablehnung meiner Beschwerde sei nicht zu akzeptieren. Für die Schädigung meiner körperlichen und geistigen Gesundheit, beanspruche ich eine Pauschale von 250000 DM, als Entschädigung. Einen Vorschuss von 50000DM benötige ich zur ordnungsgemäßen Fortsetzung des Dienstes.

 

Kommentar: Die Politik konnte ich vergessen. Die Malerei wäre ja noch möglich gewesen. Aber auf keinen Fall in diesem Land. Da beantragte ich eine Ausreisebeihilfe. Mein Vater hat viel Geld in mich investiert und meine Arbeit unterstützt. An einen Neuanfang in einem fremden Land wäre nur zu denken, wenn etwas Geld zur Verfügung stehen würde.  

 

Am 29. Februar 1984 teilt mir der Kommandeur die Beendigung des Dienstverhältnisses Gemäß § 29 Absatz 2 Wehrplichtgesetz mit. Bis zum 31.3.1984 werde mir der Aufenthalt an einem anderen Ort genehmigt.

 

Kommentar: Kann es denn sein dass ich wirklich frei war? Nein, nun war ich meines seit frühester Kindheit angestrebten Zieles beraubt. Was will ich noch in einem feindseligen Land dass mir doch nur Verfolgung und Drangsalierung brachte.  

 

Am 3. März 1984 übermittelt das Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Bundesminister der Verteidigung. Es werde beantragt meine Klage abzuweisen. Der Kläger hat den Antrag auf Zahlung von 50000 DM an die Wehrbereichsverwaltung IV zu richten.

 

Kommentar: Warum denn abweisen? Wovon sollte ich denn in Zukunft leben. Sollte mein Vater denn wirklich bis zu seinem Tod für mich aufkommen müssen? Früher investierte er in meine Zukunft, erfolge bahnten sich schon an. Nun waren meine jahrelangen Bemühungen vergebens gewesen. Ich musste dieses Land verlassen um wieder arbeiten zu können. Ein Neuanfang in einem fremden Land, wäre nur möglich wenn ich entschädigt werde.

 

Am 19. Juni 1984 fragt das Verwaltungsgericht an, ob ich an der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, festhalte.

 

Kommentar: Das Militär verzichtete erstmal auf meine andauernde Unterwerfung. Wegen einer Krankenversicherung meldete ich mich arbeitslos, der Zeitpunkt meiner Ausreise konnte sich heraus zögern, da ich die Entschädigung benötigte. Ein Unternehmer bot mir eine Führungsposition in seinem Betrieb an. Ehrlich sagte ich dass ich beabsichtige das Land zu verlassen. Die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes glaubte ich würde herum kasperieren, forderte mich also auf damit aufzuhören. Ich meldete mich also ab und war ohne Krankenversicherung. Vor meiner Verschleppung war ich neben AOK auch noch Privatversichert, zuletzt zusätzlich in einer Betriebskrankenkasse. Ich hatte nichts gekündigt was ja bei den gesetzlichen Kassen kein Problem ist, hier gilt ohne Beitrag keine Mitgliedschaft. Die Private Versicherung forderte aber rückwirkend die Beiträge.

 

Am 14. August 1984 ziehe ich die Klage beim Verwaltungsgericht zurück.

 

Kommentar: Nun stand ich da, vor der Vergewaltigung ein engagierter Tag und Nacht aktiver und mehrfach Beschäftigter. Und nun ein Tag und Nacht herum sitzender Nichtstuer. Ein Tagedieb könnte man sagen, wartend auf die Entschädigung.

 

Am 16. August 1984 das Verwaltungsgericht stellt das Verfahren ein.

 

Kommentar: Ich langweilte mich merkwürdiger Weise nicht, denn ich hatte das Nichtstun ja durch die staatliche Willkür gelernt. Schon in Gefangenschaft war ich untätig. Ein Militärarzt bezweifelte meine Schwachsichtigkeit des linken Auges, alte Unterlagen wollte er gar nicht erst einsehen. Ich wäre ja doch der Schwächere argumentierte er. Aber die Fahrerlaubnis für ein Militärfahrzeug durfte ich nicht machen. Das machte mich funktionslos, also musste ich meist allein in einem Büro sitzen und den Tag abwarten. Mittwochs durfte ich etwa eine Stunde lang, gelegentlich etwas in eine Kladde schreiben.

 

Am 19. November 1984 das Kreiswehrersatzamt will eine erneute Untersuchung am 11.12.1984. Die polizeiliche Vorführung und ein Bußgeld, seien bei Fernbleiben angeordnet und festgesetzt. Ich sei dazu verpflichtet.

 

Kommentar: Endlich den Ton war ich gewohnt, ein wenig Abwechslung in den unerfüllten Tag hinein. Die letzte polizeiliche Vorführung ist schon so lange her, ich erinnere mich gar nicht mehr wie sich Handschellen anfühlen, hoffentlich bin ich nicht am verblöden. Also doch das übliche Spiel, überfallen, vielleicht misshandeln und verschleppen. Aber wieso Bußgeld, ich bin es doch, der dringend eine Entschädigung braucht. Die sind doch verpflichtet mir, mit einer Entschädigung zu helfen. Ich kann doch nicht ewig nur herum sitzen.