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Am 22. November 1984 beantrage ich bei der Wehrbereichsverwaltung IV, 250000 DM an mich auszuzahlen. Die Rechenschaft könne von mir erwartet werden.

 

Kommentar: Ich hatte mich schon sehr an das gar nichts Tun gewöhnt, gelegentlich kopierte ich Zeichnungen um die Kopien zu Katalogen binden zu lassen. Die Originale wurden nummeriert, dann in einer Kladde vermerkt und abgepackt. So könnte ich den  vor der Flucht getätigten Arbeitsaufwand dokumentieren. Es war doch einiges was da in wenigen Jahren entstanden ist. Meine Manuskripte hatte ich der Einfachheit halber in einen Kanonenofen gesteckt, sie hatten richtig warm gemacht soviel Papier war es gewesen. Der Bilder konnte ich mich nicht so einfach entledigen, die gehörten eigentlich meinem Vater. Denn ohne seiner Unterstützung, hätte ich nicht kreativ sein können. 

 

Am 29. November 1984 verlange ich vom Kreiswehrersatzamt, für mein erscheinen zur Untersuchung, 50000 DM als Vorschuss auf die Entschädigungsforderung.

 

Kommentar: Den Verkauf von Bildern hatte ich nicht geplant. Da ich den Kunstmarkt nicht mochte. Arbeit verachtend werden für  Bilder, die der Künstler in kurzer Zeit malte, einen Handelswert erreicht, für den ein Arbeiter Jahrzehnte lang schuften müsste. Das ist zwar nur selten der Fall, weil hier die Bekanntheit des Künstlers und Nachfrage der Reichen entscheidend ist. Trotzdem hatte ich mich mehr ungewollt, von einigen Bildern getrennt. Das Tageshonorar der ersten Verkäufe wurde zuletzt zum Stundenhonorar. Da ich keine Perspektive hatte, forderte ich für diese Untersuchung ein Honorar von 50000 DM, mit der  Begründung von etwas Geld leben zu müssen. Es konnte als Vorschuss betrachtet werden. Ein "Persönlichkeitsrecht" ist verfassungsmäßig garantiert. Das Recht jedes einzelnen Menschen auf Achtung seiner Würde und seines Eigenwertes als individuelle Persönlichkeit. Das Militär machte dieses Recht zunichte und ich forderte deshalb dort eine Hilfe an, da ich  weiter leben wollte.   

 

Am 30. November 1984 die Wehrbereichsverwaltung IV nennt mir ein Aktenzeichen unter diesem meine Entschädigungsforderung bearbeitet wird. Ferner möchte die Behörde wissen welcher Sachverhalt meinem Anspruch zugrunde liegt.

 

Kommentar: Meine Erklärung war, unter anderem, dass ich in diesem Land nicht mehr selbständig arbeiten kann und es deshalb verlassen muss. Meinen Zustand hat die Bundeswehr verschuldet und muss somit also auch für die Kosten einer Ausreise aufkommen.

 

Am 5. Dezember 1984 frage ich beim Kreiswehrersatzamt nach, ob meine Forderung widerspruchslos akzeptiert wird. Ich bat um Stellungnahme zum 7.12.1984.

 

Kommentar: Sicherheitshalber wollte ich die Bestätigung, dass mein Honorar zu meiner Verfügung bereitgestellt ist. Ich konnte doch nicht ständig meinem Vater auf der Tasche liegen und nichts tun. Jeder untätige Tag erhöhte meine Antriebslosigkeit.

 

Am 6. Dezember 1984 teile ich der Wehrbereichsverwaltung IV die Gründe meiner Forderung etwas ausführlicher mit.

 

Kommentar: Ein bisschen Schwund ist immer heißt es bei der Bundeswehr. Womit Mensch und Material gemeint sind. Rekruten wählen zum Beispiel den Freitod, weil sie aus ihrem privaten Umfeld gerissen werden, wodurch sie auch Freunde verlieren. Der Hauptfeldwebel informiert die Mannschaft dann darüber und erklärt den Soldaten: "Dass die Liebe nicht so groß gewesen sein kann". Das kann ja auch sein, aber ist der Mensch wirklich aus Liebeskummer aus dem Leben geschieden. War seine kasernierte Situation nicht auch ein bisschen Schuld, das öde Dasein in der Männergesellschaft. In Freiheit wäre der junge Mann Ausgegangen und hätte sich eine neue Freundin gesucht. Denn wie wir wissen, war die liebe ja nicht so groß. Eine junge Frau möchte ihr junges Leben nicht immer mit warten, auf das gelegentliche erscheinen eines Wehrpflichtigen verbringen. Sie will Leben und auch etwas erleben. Verzeihen wir ihr also, falls sie diesen Wehrpflichtigen wegen eines freien Mannes verlassen hat. Die Gesundheit der Rekruten wird aber nicht nur durch dass wegsperren, sondern auch durch die Tätigkeit im Dienst gefährdet oder beeinträchtigt. Ein Rekrut erwähnte leicht Vorwurfsvoll, ich hätte ihm fast ein Auge ausgeschossen. Ein Unteroffizier hatte mir seine genaue Position genannt, um das Gewehr auf die richtige Entfernung einzustellen. Bei Übungen kommen Plastikgeschosse zum Einsatz, entweder ist diese nicht Treffsicher oder der Rekrut hatte sich bewegt. Sonst hätte ich eigentlich treffen müssen. Es ist eigentlich unglaublich wie junge gesunde Männer, ihrer Gesundheit Schaden zufügen, damit die Macht der Mächtigen erhalten bleibt. Natürlich bin auch ich körperlich geschädigt und erwähnte dies nur beiläufig, weil ich ja beabsichtigte mit einer geringen Entschädigungspauschale auszukommen.  

 

Am 11. Dezember 1984 antwortet das Kreiswehrersatzamt auf meine Schreiben vom 29.11. u. 5.12. man habe mich fernmündlich unterrichtet, auf eine erneute Untersuchung zu verzichten. Meiner Forderung fehle jegliche Grundlage.

 

Kommentar: Natürlich gibt es eine Grundlage, das Militär machte mich für dieses Land arbeitsunfähig. Meine ganze Hoffnung lag in einer Auswanderung, da ich hoffte dort zur Ruhe zu kommen und sofort wieder kreativ arbeiten könnte. Für den Anfang benötige ich eine Unterstützung, vom Verursacher meines derzeitigen Gesundheitszustands. Es kann doch nicht ernsthaft angenommen werden, dass mein armer Vater sein Leben lang, für meine Schädigung durch die Bundeswehr aufkommen muss.

 

Am 8. Januar 1985 behauptet die Wehrbereichsverwaltung IV, ein Anhaltspunkt für eine Schadensersatzpflicht sei nicht vorhanden. Da keine Ansprüche bestehen, werde die Sache hier abgeschlossen.

 

Kommentar: Mit Sache abschlossen, ist wohl gemeint dass ich aus Sicht der Bundeswehr, gefälligst zu verrecken habe. Meine Eltern lieben mich trotz der Widrigkeiten und unterstützen mich immer noch. Der Beamte der nur nach seiner Versorgung geifert, wird sich nie Gedanken über das Leid der Eltern machen, wenn sie ihren Sohn verlieren, was letztlich ja auch er verschuldet hat. Unzähligen Elternpaaren wurde das bis heute nicht erspart, sei es in Kriegs oder Friedenszeiten.

 

Erst am 7. Dezember 1985 mahne ich die Wehrbereichsverwaltung IV erneut an. Ich erkläre mein Anspruch bleibt bestehen. Zum 1. Juli 1985 erhöhte sich die von mir erhobene Forderung auf 500000 DM.

 

Kommentar: Jahrelange Untätigkeit lässt den Lebensmut tatsächlich schwinden. Meine Lethargie war wohl auch ein Anzeichen für eine Depression. Also erhöhte ich meine Forderung das Geld hätte meinen Lebensmut eventuell erhellt.

 

Am 8. Dezember 1985 erkundige ich mich beim Amtsgericht welche Schritte ich zur Durchsetzung meiner Schadensersatzforderung einleiten muss.

 

Kommentar: Obwohl ich mich kaum noch auf etwas konzentrieren konnte, gelang es mir doch noch, darüber nachzudenken wie es weiter gehen soll. Ich wollte nun selbst aus eigenem Antrieb, um diese Lethargie zu beenden, einen Prozess anstreben. 

 

Am 13. Dezember 1985 das Amtsgericht schickt einen Antrag auf Beratungshilfe.

 

Kommentar: Ich suchte Unterlagen zusammen, es beschäftigte mich und das Durcheinander der Papiere regte mich auf aber es  lenkte mich auch etwas ab.

 

Am 18. Dezember 1985 das Amtsgericht nimmt Bezug auf das Schreiben vom 13.12.1985 es wurde vergessen den Antrag auf Beratungshilfe beizulegen.

 

Kommentar: Wie merkten die Bearbeiter denn dass was fehlte.  Angerufen und nachgefragt hatte ich doch nicht oder doch, verblöde ich in diesem Papierhaufen?

 

Am 19. Dezember 1985  die Wehrbereichsverwaltung IV teilt mir mit das die Rechtsauffassung der WBV IV, mir hinreichend bekannt sei.

 

Kommentar: Die Rechtsauffassung der Wehrbereichsverwaltung wäre mir also bekannt gewesen, glaubte man dort. Ich ahnte natürlich was damit gemeint war. Sie hatten mich ordentlich kaputt gemacht, ich war nun unbrauchbar und dass war es dann. Militär ist ja grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es ging keinen mehr was an, was aus mir wurde. Keiner wollte mich jetzt noch, kein verschleppen, kein drangsalieren und auffordern. Ich war also Wertlos und sollte mich damit abfinden. Ich habe sie ignoriert und sie Bekämpfen mich mit meinen eigenen Möglichkeiten. Der Angriff ist aber von den Bürokraten gekommen, ich habe mich doch nur verteidigt, wenn auch sehr schlecht.

 

Am 28. Mai 1986 erkläre ich der Wehrbereichsverwaltung IV erneut warum ich auf meine Forderung bestehen muss und nunmehr 1000000 DM benötige.

 

Kommentar: Man hatte mich für Wertlos erklärt, auch wenn es gestimmt hätte. Ich würde mich schon wieder erholen dachte ich und forderte mehr Geld. Meine inzwischen fortgeschrittene Depression stand mir schon ins Gesicht geschrieben. Also bekämpfte ich sie mit unselbständiger Arbeit das lenkte ab und es machte mich etwas aktiver. Die Tätigkeit erlaubte mir, nebenher noch alte Entwürfe unbrauchbar zu machen, ohne sie Zerstören zu müssen. Denn ich brauchte sie ja noch als Beweis und für eine Dokumentation. Auf andere Dinge konnte ich mich nur noch schlecht konzentrieren. Filme habe ich deshalb aufgenommen, ich wollte sie ansehen wenn es mir besser geht. So sammelten sich tausende Filme an und nur ein paar habe ich im Beisein von Bekannten angesehen. 

 

Am 18. Juni 1986 bedanke ich mich beim Amtsgericht für den zugesandten Antrag auf Beratungshilfe und lege meinen Fall da.

 

Kommentar: Es strengte mich sehr an, meinen Fall noch einmal zu Rekonstruieren. Die Angelegenheit war im Kopf zwar irgendwie immer präsent. Aber klare Sachverhalte konnte ich kaum noch formulieren. Schwerfällig stellte ich mich der Aufgabe und versuchte den Fall zu rekonstruieren. Da ich noch am Leben hing, wofür es keine Erklärung gab, strengte ich mich an. Es war vielleicht die -aber jetzt erst Recht- Strategie meiner Angreifer, die mich anspornte.

 

Am 2. Juli. 1986 erklärt mir das Amtsgericht Beratungshilfe sei nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulässig. Aus meinen Angaben sei ersichtlich, ich benötige einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

 

Kommentar: Also ein neuer Antrag, aber was tut der Mensch nicht alles um zu überleben. Es sind einfach zu viele Menschen, die der staatlichen Willkür zum Opfer fallen und in den Freitod getrieben werden.

 

Am 10. November 1986 nehme ich beim Amtsgericht den Antrag auf Beratungshilfe zurück. Lege meinen Fall erneut da und beantrage die Prozesskostenhilfe.

 

Kommentar: Es fiel mir langsam immer schwerer die Krankheit zu überspielen. Ich musste das Land dringlichst verlassen um mich von dieser mir so feindlich gesonnenen Gesellschaft zu erholen.

 

Am 12. November 1986 das Amtsgericht teilt mir mit. Prozesskostenhilfe kann nur für ein anhängiges Verfahren beantragt werden.

 

Kommentar: Die ganze Anstrengung war umsonst, Anwälte wollen erst Geld sehen bevor sie sich in den Fall einarbeiten. Das konnte ich meinem Vater nicht mehr zumuten. Die Arbeitstherapie hatte mir nicht viel geholfen, so war ich schon lange wieder ohne Ablenkung und ohne Krankenkasse. Die Aussicht dass sich ein Anwalt für mich einsetzt war sehr gering, da der Gegner ja die Bundeswehr war und ich Mittellos.

 

Am 21. Dezember 1987 informiere ich das Kreiswehrersatzamt über die Erhöhung meiner Forderung. Der Klageweg wäre wegen meiner Erwerbsunfähigkeit nicht möglich. Da keine Mittel zum Erhalt meines Lebens aufgebracht wurden, erwartet man wohl dessen Beendigung, als persönliches Pech hinzunehmen.

 

Kommentar: Die Wehrbereichsverwaltung IV erwartete meinen Freitod und forderte ihn geradezu. Aber gerade weil sie mich immer so beharrlich forderten. Hatte ich mir fest Vorgenommen mit der gleichen Beharrlichkeit an meinem Lebensrecht festzuhalten.

 

Am 7. März 1988 melde ich mich schriftlich beim Arbeitsamt, meine Situation erklärend. Da ich beim Sozialamt um Unterstützung ersuchen wollte, sei eine schriftliche Bestätigung erforderlich, weil keine Ansprüche bestehen.

 

Kommentar: Meine Gemütslage verschlechterte sich zunehmend, dennoch wollte ich immer noch an meiner Dokumentation arbeiten. Ich wollte versuchen über das Sozialamt, an Unterstützung zu gelangen. Meine Eltern gewährten mir immer noch Kost, Unterkunft und ein kleines Taschengeld. Dass konnte doch keine Dauerlösung sein.

 

Am 9. März 1988 antwortet das Arbeitsamt. Eine schriftliche Arbeitslosmeldung könnte nicht anerkannt werden.

 

Kommentar: Also meldete ich mich Arbeitslos, obwohl ich Arbeitsunfähig war. Das Sozialamt benötigte einen ablehnenden Bescheid des Arbeitsamtes, sonst konnten sie meinen Fall nicht bearbeiten. Da ich Jahre lang nicht mehr gearbeitet hatte, war ja meine Ablehnung vorher zu sehen.

 

Am 30. Mai 1988 lehnt das Arbeitsamt den Antrag auf Arbeitslosengeld ab.

 

Kommentar: Wieder sind Wochen vergangen ohne eine Unterstützung zu bekommen. Was wäre wohl wenn meine Eltern mich nicht mehr Unterstützen könnten.

 

Am 6. Juni 1988 lege ich Widerspruch beim Arbeitsamt ein. Wegen der unnötigen Arbeitslosmeldung hatte ich mich nicht beim Sozialamt gemeldet.

 

Kommentar: Da klammerte ich mich so langsam an jeden Strohhalm, wohlwissend der Aussichtslosigkeit meiner Bemühungen.

 

Am 8. Juni 1988 bestätigt das Arbeitsamt den Eingang des Widerspruchs.

 

Kommentar: Es beruhigt ein wenig dass der Widerspruch bei einem Sachbearbeiter angekommen ist. Ich hatte den Brief persönlich vor Ort in den Hausbriefkasten geworfen.

 

Am 27. Juli 1988 erhielt das Sozialamt einen Scheck über 74,50 DM zurück. Für diesen wären 20 Stunden Arbeitsdienst gefordert worden.

 

Kommentar: Das Sozialamt forderte von einem Arbeitsunfähigen 20 Stunden Arbeitsdienst. Das ist richtig so, wird jeder jetzt denken. Dem Stimme ich auch zu, wenn dafür eine Wohnung in der Stadt und deren Unterhalt finanziert wird. Der Stundenlohn wäre dann aber keine 3,72 DM sondern erheblich mehr. In meiner Situation hatte ich es für Frondienst angesehen und nach reiflicher Überlegung, entschloss ich mich den Scheck zu zerreißen und zurück zu geben. Sozialhilfe musste zurück gezahlt werden und arbeiten um einen Schuldenberg aufzubauen, ist ja auch nicht für jeden einzusehen.

 

Am 28. Juli 1988 melde ich mich nochmal bei der Wehrbereichsverwaltung IV. Ich berichte von meiner wirtschaftlichen Situation, meinem Vater sei meine dauernde Unterstützung nicht mehr zuzumuten. Ich fordere 1713.50 DM sowie weitere 74,50 DM wöchentlich um überleben zu können. Bei Gewährung einer Rente wäre ich bereit Deutschland zu verlassen. Auf die Erhöhung der derzeitigen Forderung wollte ich verzichten.

 

Kommentar: Die wirtschaftliche Situation meiner Eltern hatte sich verändert. Meine Mutter bat mich auf die Unterstützung meines Vaters zu verzichten. So forderte ich wenigsten den Betrag von der Wehrbereichsverwaltung IV der seit meiner Arbeitslosmeldung aufgelaufen wäre, dem Sozialhilfesatz entsprechend.

 

Am 28. Juli 1988 nehme ich meinen Widerspruch beim Arbeitsamt zurück da keine Sozialhilfe beansprucht wurde, erübrigte sich jede weitere Bemühung.

 

Kommentar: Da ein Wehrgeschädigter keinerlei Ansprüche hat, wollte ich das Arbeitsamt mit keiner Sinnlosen Bearbeitung meines Widerspruchs belasten.

 

Am 17. August 1988 sende ich eine Abschrift des Briefwechsel an die Redaktion "Der Spiegel" und frage an ob eine Berichterstattung möglich sei.

 

Kommentar: Da nun alle Möglichkeiten zum überleben, erfolglos ausgeschöpft waren, wollte ich Deutschland auf dem Seeweg verlassen, inspiriert von den Lemmingen. Der Tod durch Verhungern kann in meinem Fall sehr lange dauern. Der Verzicht auf Nahrung wurde mir ja nicht nur im Gefängnis aufgebürdet, auch die Bundeswehr gewährt keine Extrakost. Dass nicht einmal das Bundeswehrkrankenhaus Vegetariern Nahrung bieten konnte, ist nicht verwunderlich, denn beim Militär war eine individuelle Ernährung einfach nicht vorgesehen. Eigene Lebensgewohnheiten werden nicht akzeptiert, die bedingungslose Gleichschaltung wird befohlen. So bin ich also an Nahrungsverzicht gewöhnt worden. Da ich meinen Eltern diesen Anblick ersparen wollte und das Land ohnehin schon lange verlassen wollte, bot sich diese Endlösung als Ideal an. Alle paar Jahre brechen die Lemminge zu einer Massenwanderung auf. Wie auf der Flucht stürzen sie sich dann in die Fluten des Meeres, sie ertrinken dann und es heißt sie würden ein Paradies finden indem sie in Ruhe leben könnten.

 

Am 19. August 1988 erhält die Wehrbereichsverwaltung IV eine weitere Abschrift.

 

Kommentar: Auch die Wehrbereichsverwaltung IV die ja letztendlich an meinem Schicksal die fast alleinige Schuld trägt. Für die sie, wie üblich, aber nie zur Rechenschaft gezogen wird. Sollte eine Abschrift erhalten.

 

Am 22. August 1988 werfe ich beim Amtsgericht, für die Staatsanwaltschaft, eine Abschrift des Briefwechsel als Beweismittel ein.

 

Kommentar: Bei der Staatsanwaltschaft stellte ich eine Anzeige wegen Vorsätzlicher Tötung. Wer denkt es wäre unterlassene Hilfeleistung irrt, ich wurde vorsätzlich in eine ausweglose Situation getrieben aus niederen Beweggründen, nur um Geld zu sparen. Damit man ein paar Granaten mehr abfeuern kann beim nächsten Manöver.

 

Am 25. August 1988 bekomme ich von der Redaktionsvertretung die Abschrift des Briefwechsels zurück. Eine Veröffentlichung ist nicht möglich.

 

Kommentar: Der Versuch an die Öffentlichkeit zu gehen musste ja Scheitern, die Presse darf ja nur einseitig berichten. Ein Zeitungsverleger wird durch viele Faktoren eingeschränkt. Unter anderem wird nicht so gerne über Selbstmörder berichtet, um keinen Nachahmungseffekt zu erzielen. Das ist natürlich Unsinn, der Briefwechsel deutete ja zweifelsfrei auf eine andere Sachlage hin. Natürlich deckt die Presse hier und da einen kleinen Skandal auf, die Informationen bekommen die Redakteure zugespielt, um die Nichtigkeiten aufzubauschen. Wie lächerlich dass  ist konnten wir bei einem ehemaligen Bundespräsidenten sehen. Es würde mich nicht wundern wenn man ihn, um von einem größeren Skandal abzulenken, einfach geopfert hat. Vielleicht stellte er sich selbst zur Verfügung, weil eine vernünftige Versorgung auf ihn wartete. Verfassungsschutz, Geheimdienste und der Militärische-Abwehr-Dienst, alle müssen etwas verbergen und scheuen daher die Öffentlichkeit. Und das Volk muss sich bespitzeln und hinters Licht führen lassen. Wen wundert es da noch, dass immer mehr Menschen auf die Straße gehen, um auf die Lügen Aufmerksam zu machen.

 

Wie angekündigt begab ich mich in Richtung Norden um an die Nordsee zu gelangen. Zwischenhalt machte ich an einigen mir vertrauten Orten. Von einem dieser Orte rief ich dann meine Eltern an um mich noch einmal zu verabschieden. Meine Mutter weinte und bat mich zurück zu kommen. Meine Eltern waren bereit mich weiter zu versorgen. Da ja eigentlich nicht das Volk so feindlich zu mir war, sondern nur eine Institution und deren Akteure, entschloss ich mich dazu umzukehren, um bei meinen Eltern zu bleiben. Meine Eltern schenkten mir also noch einmal das Recht auf Leben, welches mir die Beamten versagten. Leider verstarb meine Mutter 2006, da es mir damals nicht so gut ging, versuchte ich in eine Krankenversicherung zu gelangen. Beim Arbeitsamt wollte ich Harz IV beantragen, der Mitarbeiter erklärte mir dass da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Trotzdem gab ich den Antrag auf Harz IV ab und beantragte sicherheitshalber noch die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Den Rentenbescheid erhielt ich schon nach wenigen Wochen und nach gut eineinhalb Jahren, hatte mein Einspruch beim Arbeitsamt Erfolg und ich erhielt für 16 Tage Harz IV. In eine Krankenversicherung konnte ich aber nicht gelangen, weswegen ich ja eigentlich aktiv wurde.

 

Am 28. Juni 2007 meldete ich mich schriftlich beim Versorgungsamt. Ich stellte einen Antrag auf Beschädigtenversorgung nach dem dritten Teil des Soldaten-Versorgungsgesetzes (SVG), wegen einer Wehrdienstbeschädigung. (WDB). Meine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist zu gering um von ihr leben zu können. Wofür ich die Bundeswehr verantwortlich mache.

 

Kommentar: Mein körperlicher Gesundheitszustand besserte sich wieder, dennoch hatte ich es nicht aufgegeben in eine Krankenkasse aufgenommen zu werden.  

 

Am 5. Juli 2007 bestätigt das Versorgungsamt, der Antrag sei eingegangen.

 

Kommentar: Ich habe den Antrag, wie immer Persönlich an der Poststelle abgegeben um sicher zu sein dass der Umschlag nicht verloren geht.

 

Am 19. Juli 2007 teile ich dem Versorgungsamt mit keine Krankenversicherung zu haben, mich folglich auch in keiner Behandlung befinde. Die Rentenversicherung habe im Dezember 2006 einen Gutachter beauftragt.

 

Kommentar: Eigentlich hatte ich ja Herzprobleme, ein jahrelang durch ständige Aufregung extrem hoher Blutdruck, hatten Herz und Arterien geschädigt. Ich bekomme die Rente aber wegen meiner Wehrschädigung.

 

Am 31. 7. 2007 das Versorgungsamt will eine Erklärung unterschrieben haben um Akten anzufordern.

 

Kommentar: Die alten Akten nach denen wurde ich doch schon einmal nicht Entschädigt.

 

Am 14. August 2007 bekommt das Versorgungsamt die Erklärung zurück. Folgen der Wehrschädigung waren Fehlzeiten in der Krankenversicherung. Die AOK hat mich inzwischen versichert, kann mich aber nicht in die Krankenkasse der Rentner aufnehmen. Am 10. August 2007 erhielt ich von der AOK den Beitragssatz für ein nicht vorhandenes Einkommen, rückwirkend waren weitere Abzüge von der Rente gefordert worden, berichte ich.

 

Kommentar: Wer nicht in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 % dieser Zeit Krankenversichert war, kann nicht in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen werden. Die Beiträge werden natürlich von der Rente trotzdem abgezogen.

 

Am 29. April 2008 das Versorgungsamt schickt einen ablehnenden Bescheid. Darin wird mir erklärt ich sei schon vorher krank gewesen.

 

Kommentar: Das ist ein beliebtes Argument, gerade auch das Militär ist bekannt für diese Behauptung. Dann hätte man mich doch eigentlich in Ruhe lassen können. Warum werden Kranke so intensiv zum Dienst mit der Waffe gezwungen und verfolgt?

 

Am 25. Mai 2008 antworte ich dem Versorgungsamt mit einem Widerspruch. Eine Begründung war, ich habe unter meinen Ansichten nie gelitten, mir war nie aufgefallen krank zu sein.

 

Kommentar: Es wäre auch wichtig zu wissen wann und wem die Diagnose "Krank", aufgefallen ist. Ich erinnere mich noch an eine Art "Überfall" ein Polizeiaufgebot mit Amtsarzt und etlichen Personen in ziviler Kleidung, drang in die Wohnung meiner Eltern. Es müssen auch Schaulustige dabei gewesen sein. Ein Mann fragte einen anderen Mann: "Wer er denn sei" und dieser erwiderte: "Er sei nur Zeuge" darauf lächelte ein anderer Mann ihm zu und sagte: "Dass ist immer gut". Ich erklärte dem Amtsarzt meine Situation und alle gingen wieder.  Ich erhielt später ein Schreiben das ich nicht mehr finde, darin wurde mir vorgeworfen ich hätte Freitodabsichten. Da kämpft man Jahrelang für eine Unterstützung, um sein Leben zu erhalten und die Institutionen verwehren diese. So dass ich das Land über das Meer verlassen will, weil ich nicht langsam verhungern wollte. Es ist gerade zu frech hier von Selbstmord zu sprechen, oder zu behaupten ich sei offenbar schon immer krank gewesen.

   

 Am 6. Juni 2008 das Versorgungsamt hat den Widerspruch zurückgewiesen.

 

Kommentar: Ich hatte es ja nicht anders verdient, wer nicht töten will, der wird zurückgewiesen. Aber auch einige die für ihr Land freiwillig morden wollten, stehen gelegentlich vor dem gleichen Problem. Auch diese Geschädigten werden öfter mit dem schon "vorher Krank" zurückgewiesen.

 

Am 30. Juni 2008 erhebe ich Klage beim Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid des Hessischen Amtes für Versorgung.

 

Kommentar: Die Gerichte sind wie wir inzwischen Wissen einseitig einem System treu ergeben, dass das Wohl des Staates und seiner Bediensteten dem Recht des Bürgers vorzuziehen hat. Ein Wehrpflichtiger ist der unterste Dreck der Gesellschaft, auch wenn ein Major ihn durch das tragen der Uniform zum Menschen erhebt. So bleibt er dennoch immer ein wertloser Bürger in Uniform dessen Belange den Staatsapparat nicht interessieren. Die Bediensteten des Staates werden üppigst versorgt auch wenn sie nur kurzfristig dem System "dienten" und ein vom System Geschädigter hat zu verrecken. 

 

Am 15. Juli 2008 das Sozialgericht, bestätigt den Eingang der Klage.

 

Kommentar: Selbstverständlich habe ich auch diese persönlich abgegeben. Wo kämen wir denn hin wenn jeder Recht bekäme? Die Sozialgerichte sind derart mit Harz IV Klagen überhäuft. Dass Fälle mit Centbeträgen durch gewunken werden müssen. Ähnlich wie bei den Versicherungsunternehmen, jeder Versicherungsbetrüger erhält ein paar EUR seiner eingezahlten Beiträge zurück. Aber bei Schwerstunfallgeschädigten die wirklich unterstützt werden müssten, wird gefeilscht oder durch Schurken-Gutachten gestützt, erfolgt dann gar keine Zahlung. 

 

Am 31. Juli 2008 das Sozialgericht leitet die Stellungnahme des Versorgungsamts an mich weiter. Die Klage sei als unbegründet abzuweisen.

 

Kommentar: Aus meiner Sicht wäre es schon begründet, meine Situation ist zweifelsfrei vom Militär verschuldet worden. Ich konnte nur wenig in die Rentenkasse einzahlen, also ist die Rente entsprechend gering. Meine künstlerische Arbeit konnte ich nicht mehr ausüben. Wovon sollte ich Leben wenn mein Vater nicht mehr da ist.

 

Am 29. Oktober 2008 das Sozialgericht stellt ein Schriftstück zur Kenntnisnahme zu. Der Kostenvorschuss des Antrages § 109 SGG beträgt 1200 EUR.

 

Kommentar: Alles ist durch den Euro verteuert worden, nicht nur die Gastronomie hat ihn 1:1 der DM angeglichen. So hat sich also auch der Wert meiner Rente verringert umgerechnet entspricht sie dem Wert von 95 Tassen Kaffee. Es ist zu erahnen wie schwierig es wird, müsste ich von ihr allein Leben.

 

Am 30. November 2008 erhält das Sozialgericht eine Abschrift des Briefwechsels. Die Klage soll weitergeführt werden. Ich erklärte warum.

 

Kommentar: Erneut musste ich alles erklären und die Auswirkungen auf mein Leben beschreiben, wobei ich die damalige Situation auch schilderte und wie gering die Rente ist, erwähnte ich auch.

 

Am 19. Januar 2010 das Sozialgericht stellt eine Beweisanordnung zu.

 

Kommentar: Die Beweise befinden sich im Wesentlichen bei mir, so könnte ich jederzeit einen Teil meiner Aktivität vor der Schädigung Nachweisen. Das interessiert keinen, weil das System einseitig Opfer nicht entschädigt, weil die Versorgung der Täter Systemrelevant ist. Es ist so lukrativ für den Staat zum Täter zu werden, dass viele Bürger dieser Anziehungskraft nicht widerstehen können. Die Täter in der Wirtschaft bestimmen ihre Vergütung für Schurkendienste selbst ob Erfolgreich oder nicht.  Der Aufwand der Täter-Versorgung und deren Ehepartner ist so erheblich, dass kein Geld für die Opferversorgung aufgebracht werden kann. Andererseits wäre es ja auch gleichzeitig ein Schuldeingeständnis würden die Opfer des Staates und der Wirtschaft entschädigt.  Die Anzahl der Kriegswitwen sinkt und nicht jeder im Krieg getötete hinterließ Frau und Kinder. Oft rechnete es sich für die Witwen, später nicht mehr zu Heiraten um die Versorgung weiterhin zu erhalten. Auch meine eigenständige Arbeitsunfähigkeit nach der Schädigung ist nachweisbar. Vom neuwertigen (nie benutzt) Baugerüst, über durchrostende Farbbehältnisse, Baumaterial bis hin zu ungenutzten Computern und Videokameras, zur Dokumentation angeschafft, türmen sich als Beweismittel. Meine Dokumentation (gleichzeitig auch Schadensermittlung) konnte ich bis heute nicht fertig stellen.

 

Am 8. April 2010 ein Klinikum wurde vom Sozialgericht beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

 

Kommentar: Der Gutachter kam nicht zum Termin, aber eine sehr nette Mitarbeiterin machte einige Tests mit mir. Ich hatte wohl nicht so gut abgeschnitten denke ich. Später heißt es in einem Gutachten ich hätte absichtlich die Antworten gegeben die gewünscht waren.

 

Am 7. Juli 2010 ein Psychiatrisch-psychotherapeutisches Gutachten wird vom Klinikum dem Sozialgericht zugestellt.

 

Kommentar: Ein sogenannter "Gutachter" sogar ein Prof. Dr., hatte ein paar Tage später zeit für ein "Gutachten" er wollte völlig belanglose Sachen wissen. Das Abendessen meines Vaters vom Vorabend interessierte ihn, ich nannte es ihm und im Gutachten erklärte er es dann zu meinem Lieblingsessen. Der Name meiner Mutter wurde darin völlig falsch widergegeben und so weiter. Ich wollte gerne mein Krankheitsbild beschreiben und über das Zustandekommen berichten, er blockte geradezu unverschämt ab. Eine stark gekürzte Abschrift meines Briefwechsels durfte ich übergeben, dabei hatte ich den Sachverhalt mit den Lemmingen kurz geklärt und er behauptete noch nichts von diesen Wühlmäusen gehört zu haben. Ich hatte den Eindruck er hätte der Amtsarzt sein können, der vor Jahren in die Wohnung meiner Eltern kam.  

 

Am 13. Juli 2010 das Sozialgericht fragt im Hinblick auf das Ergebnis der Beweisaufnahme an, ob die Klage aufrechterhalten bleibt und  mit welcher Begründung.

 

Kommentar: Natürlich musste ich an der Klage festhalten, mein Vater würde für mich nicht ewig sorgen können. Eigentlich sorgte ich ja für meinen Vater er war schon seit längerem ein Pflegefall. Ich war sein Betreuer und durfte nichts von ihm annehmen, fernmündlich erlaubte mir eine Rechtspflegerin dass mir das Pflegegeld zustände, weil ich meinen Vater alleine pflegte.

 

Am 27. Juli 2010 bestätige ich dem Sozialgericht an der Klage festzuhalten. Ich erkläre das Gutachten hält keiner neutralen Beweisaufnahme stand. Es wurde mir keine Möglichkeit gegeben etwas zur Sache mitzuteilen. Wiederholungen und falsche Angaben durchziehen ein unsinniges Gutachten.

 

Kommentar: Was kann ein Professor seinen Studenten denn lehren wenn er selbst nicht gewillt ist anderen zuzuhören? Wie tritt ein Arzt seinem Patienten gegenüber der sich nicht mitteilen darf? Werden künftig die Ärzte dem Patienten vorschreiben was er haben darf und was nicht?

 

Am 16. August 2010 leitet das Sozialgericht ein Schreiben des Versorgungsamts an mich weiter. Bei der Sachlage bleibt es beim Klageabweisungsantrag.

 

Kommentar: Die Schurken-Universitäten sind sehr gefragt, viele möchten so schnell wie möglich ein Stück vom Kuchen abhaben, bevor abgeräumt wird, also die Marktwirtschaft einbricht. Leider hat sich dieses denken auch in der Medizin ausgebreitet. Scharlatane hat es immer gegeben aber diese kleinen Strolche schadeten kaum. Die ausufernde Schurkerei im Bereich der Medizin wird das Gesundheitssystem auf Dauer nicht bewältigen können. Es wird Zeit dass die Gesellschaft parallel zur "Schurkenmedizin" eine Volks-medizinische-Betreuung der Bürger anstrebt. Die Ausbildung zum Arzt muss schon im Kindergarten erfolgen. Dann ist der Patient nicht mehr einem undurchsichtigen Geflecht von Geschäftemachern ausgeliefert sondern behandelt sich künftig selbst.

 

Am 15. Februar 2011 wird durch eine Anwältin dem Sozialgericht vorgetragen. Dem ablehnenden Gutachten könne man nicht folgen. Es befasse sich mit dem derzeitigen Gesundheitszustand. Warum wurde die Erkrankung nicht zeitnah festgestellt. Die einzig denkbare Erklärung ist, dass die Erkrankung nicht so schwerwiegend war, um den Kläger im alltäglichen Leben zu beeinträchtigen.

 

Kommentar: Nebenbei hatte ich eine weitere Klage angestrebt. Da die Rechtslage sich änderte konnte ich in eine Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Voraussetzung war eine Beitragsnachzahlung ab Rentenbeginn. Die Krankenversicherung verlangt die üblichen Beiträge, von der Rente abgezogen. Möchte dann aber noch einmal einen weiteren Beitrag von einem imaginären Einkommen, mehr als viermal so hoch wie meine  tatsächliche Rente. Bei meiner kleinen Rente hielt ich dies für unsozial. Die Krankenkasse bot mir auch die Möglichkeit zu widersprechen. Also widersprach ich und widersprach und widersprach immer wurde abgelehnt, aber ich durfte ja widersprechen. Die Sache landete dann irgendwann vor Gericht. Der Richter fragte ob ich denn überhaupt Klagen will? Ich soll die Klage zurücknehmen befahl er! Ich erklärte meine Situation eine Abschrift des Briefwechsels meine Situation erklärend, hatte ich ja schon eingereicht. Ich soll die Klage zurück nehmen herrschte der "Richter", nachdem ich nicht gehorchen wollte. Ich war so vor den Kopf gestoßen dass mir die Worte weg blieben. Jetzt wusste ich dass man mir die Debilität anmerkte, eine Folge jahrelanger Unterforderung. Das ging dann so weiter und zwei Beisitzer und eine Mitarbeiterin der Krankenkasse könnten Bezeugen, falls sie sich erinnern wollten, dass ich die Klage nicht zurück genommen habe. Der Richter hatte also meine Klage zurück genommen. Wer denkt ein Sozialgericht, wäre irgendwie Sozialfreundlich dem Bürger gestimmt, der unterliegt einem schweren Irrtum. Das Gegenteil ist der Fall und man sollte das Gericht in "Unsozialgericht" umbenennen. Das erlebte trieb mich gerade zu zum Sozialamt und ich wollte Grundsicherung beantragen. Der Mitarbeiter schrieb mir dann, dass die Krankenkasse die Beiträge zu Unrecht erhebt, ich müsse dies erst mit der Krankenkasse klären. Da ich das nicht noch einmal erleben wollte, gab ich den Antrag auf Grundsicherung nicht ab. Geradezu geschockt über die Verhältnisse im Rechtsstaat suchte ich dann eine Anwältin auf. Eingestehend mit solchen Verhältnissen hätte selbst ich nicht gerechnet.

 

Am  25. Februar 2011 fragt das Sozialgericht den Gutachter, ob sich nach den Äußerungen des Klägers, neue Gesichtspunkte ergeben.

 

Kommentar: Warum nennt man Gutachter eigentlich noch so? Jeder weis doch wie sie ihre "Falschachten" erstellen, der Auftraggeber zahlt und sie reden dem Zahlenden nach dem Mund sonst bekommen sie keine Silberlinge mehr zugeschanzt. Es wird Zeit diese Leute für ihre Schurkereien zur Verantwortung zu ziehen, sie sollten künftig haften müssen. Unser Atommüll verseucht bald das Grund und Trinkwasser, weil die Kanzlerin nur auf die Gutachter hören wollte, die ihr nach dem Mund sprachen, obwohl die Warnenden in der Mehrzahl waren. Wer glaubt da noch der Ausstieg aus dem Atomgeschäft, könnte etwas mit einer Flutwelle zu tun haben oder mit sich häufenden Krankheiten vor allem bei Kindern oder an Störfälle.

 

Am 9. August 2011 der Gutachter bedient das Sozialgericht mit einer Wiederholung des Anwaltsschreibens und bleibt bei seiner Meinung.

 

Kommentar: Diese ihm ja vorgegeben war denn das "Missachten" kann sich ja nur auf alte Berichte stützen, da ich ja nur belanglose Fragen beantworten durfte.

 

Am 6. März 2012 das Sozialgericht fragt an, ob im Hinblick auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, die Klage aufrechterhalten bleibt. Der Gutachter stellte dem Sozialgericht die üblichen Abschriften fehlerhaft, als Beweismittel mit.

 

Kommentar: Es ist schon zum verzweifeln wie die Gerichte sich einseitig auf diese "..." konzentrieren. Ich gehe davon aus noch ganz lange nicht die Spitze des Eisberges zu sein. Solche Fehlgutachten sollten von den Betroffenen in einem Internetforum angeprangert werden, damit diese Fehlentwicklung endlich anfängt aufzuhören.

 

Am 26. März 2012 das Landesversorgungsamt bestätigt dem Sozialgericht. In der anhängigen Streitsache, kann es nach den vorgelegten Unterlagen, keine andere Entscheidung geben.

 

Kommentar: Was sollte man auch schon anderes erwarten. Die Betroffenen und es gibt viele, auch die DDR hinterließ geschädigte Mitbürger, müssen sich in einer Opfer-Vereinigung verbünden. Um gemeinsam für Recht zu kämpfen.

 

Am 7. Mai 2012 bestätige ich dem Sozialgericht, die Klage aufrechtzuerhalten.

 

Kommentar: Es geht in unserer Zeit nur noch darum berechtigte Ansprüche abzulehnen. Eine Versicherung wird dem Kunden bei  der kleinsten Schadenssumme raten, kein Schuldeingeständnis abzugeben. Ärzte bekommen die Schuldeingeständnisse sogar verboten, da ist aber ein zartes umdenken in Sicht. Die Idee einer Versicherung war dass die Solidargemeinschaft, für Schäden des Einzelnen aufkommt. Dafür zahlte jeder einen Beitrag und aus der Summe der Beiträge konnte man Schäden begleichen. Heute werden die Unternehmen auf dem Kapitalmarkt gehandelt und müssen Gewinne bringen, da ist es nicht mehr möglich einem wirklich Geschädigten zu helfen.

 

Am 29. Mai 2012 das Sozialgericht möchte vom Gutachter wissen, ob eventuell eine Verschlimmerung, der Gesundheitsstörungen des Klägers, durch Ereignisse beim Wehrdienst eingetreten sind.

 

Kommentar: Da wird ja der richtige gefragt, was soll dieses Theater eigentlich, der Mann ist für jedermann ersichtlich voreingenommen und die Justiz hält nur zu ihm.

 

Am 3. Juli 2012 antwortet der Gutachter dem Sozialgericht mit: "Nein".

 

Kommentar: Wer glaubt da habe sich jemand Mühe gegeben, das ist nicht auszuschließen, ich bezweifle es aber. Der Bürger sollte sich nicht mehr alles gefallen lassen, sondern ein Bündnis der Betroffenen bilden und versuchen eine eigene Gerichtsbarkeit einzuführen. Die Urteile können dann miteinander verglichen werden, bei Übereinstimmung sind sie dann gültig. Die Wirtschaft beabsichtigt das Gleiche aber aus gutem Grund hinter verschlossenen Türen.

 

Am 6. September 2012 die Klage wird ohne mündliche Verhandlung vom Sozialgericht abgewiesen. Der Bescheid kann mit der Berufung angefochten werden.

 

Kommentar: Da hat meine Anwältin ja Glück sie hat schon gleich am Anfang den Höchstsatz an Honorar bekommen und braucht dafür nicht mal bei Gericht zu erscheinen.

 

Am 17. September 2012 die Rechtsanwältin schickt eine Kostenrechnung.

 

Kommentar: Es handelte sich nur um Ausgaben für Porto und Kopien. Die Mitarbeiterin der Anwältin hat mir ja die Gerichtsschreiben zugesandt, die ich vom Gericht auch schon bekommen hatte. 

 

Am 7. Oktober 2012 fechte ich den Gerichtsbescheid an und gehe in Berufung.

 

Kommentar: Diesmal ohne Anwältin ihr Versuch mir zu helfen war ja lieb gemeint aber ich erkannte gleich dass sie keinerlei Hoffnung für mich hatte.

 

Am 18. Oktober 2012 das Hessische Landesssozialgericht, bestätigt den Eingang der Berufung, gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts.

 

Kommentar: Dieses ewige Schreiben strengt mich sehr an früher ist es mir leicht gefallen nächtelang Seite um Seite zu füllen, es sprudelte nur so aus mir heraus und heute muss ich nach jedem Wort ringen.

 

Am 20. November 2012 übermittelt das Landessozialgericht ein Schreiben vom 14.11.2012 des Landesversorgungsamtes. Die Berufung ist zurückzuweisen.

 

Kommentar: Das zurückweisen und abwehren hat Einzug in  unsere Gesellschaft gefunden. In der Ausbildung werden die zukünftigen "Leistungsträger" schon auf Gewinnoptimierung programmiert keiner muss künftig mehr arbeiten. Es wird nur noch gelernt, wie das schnelle Geld gemacht wird. Und wenn es wieder mal daneben geht und das wird es, sollte man die Verlierer abwehren und zurückweisen. Durch Wiedervereinigung und Bankenkrise stiegen die Staatsschulden astronomisch an und auch die Besoldungskosten und die Pensionskasse werden das Land in den Ruin treiben, falls die Zinsen wieder steigen. Versicherungen beginnen damit keine Kapital-Lebensversicherung anzubieten, da sie unrentabel geworden ist. Umdenken wird sich auch in der Versorgung der alten Bürger nicht vermeiden lassen.

 

Am 7. Dezember 2012 das Landessozialgericht lädt zum Termin am 16.1.2013 um den Sachverhalt zu erörtern.

 

Kommentar: Die haben mich ganz schön reingelegt warum will denn keiner eine Verhandlung? Der junge Richter wirkte ja recht freundlich, ich sagte ihm: "Wenn mir keiner hilft werde ich später zur Wehrbereichsverwaltung IV gehen müssen, um als Obdachloser dort von kosmischer Energie zu leben". Der Richter dachte, weil die Wehrpflicht abgeschafft ist, gäbe es diese Verwaltung nicht mehr. Mein Prozessgegner erwiderte die Verwaltung gäbe es noch, weil das Militär noch vorhanden ist. 

 

Am 18. Januar 2013 das Landessozialgericht händigt ein Schriftstück aus. Es wurde eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung beantragt.

 

Kommentar: Hinter den Türen der Gerichte wird nicht weniger gemauschelt und abgesprochen wie in den Bananenrepubliken. Dort arrangieren sich einige Bürger auch mit den Gerichten, wer sich etwas einverleiben möchte. Sei es eine Wohnung oder eine Firma, geht zu Gericht und für ein Paar Rubel geht alles seinen "gerechten" Weg. Es war sehr dumm von mir diesem Deal zugestimmt zu haben, bei meiner Erfahrung.

 

Am 28. Januar 2013 ergeht das Urteil des Landessozialgerichts. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts wird zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann mit der Beschwerde angefochten werden.

 

Kommentar: Das war voraus zu sehen und nicht anders zu erwarten.

 

Am 4. Februar 2013 schickt die Anwältin meine Unterlagen zurück.

 

Kommentar: Ich erwähnte am Telefon noch mal das Gutachten und meine Vermutung der Prov. Dr. sei voreingenommen gewesen, da glaubte die Anwältin ich müsse vorsichtig mit solchen Behauptungen sein. Ich hatte nicht wenig Lust den Prof. Dr. zu verklagen. Aber ohne ausreichend Geld war es in diesem Rechtssystem ein aussichtsloses Unterfangen.

 

Am 18. Februar 2013 fordere ich beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe an.

 

Kommentar: Bei einem Sozialgericht ist das einzig soziale dass die Kosten nicht so unsozial sind. Mein Überlebenskampf ist schon wirklich hart, noch einmal kürzte ich den Briefwechsel auf das hier zu sehende Format. Die Kommentare sind eine spontane Stellungnahme für die Homepage.

 

Am 17.05.2013 stellt mir das Bundessozialgericht die Ausfertigung einer Entscheidung zu. Das Bundessozialgericht hatte entschieden, den Antrag des Klägers abzulehnen. Die Rechtsverfolgung bietet keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache ist grundsätzlich Bedeutungslos. Es steht von vornherein praktisch außer Zweifel fest dass der Fall nicht klärungsbedürftig ist. Soweit der Kläger den Sachverständigen für "voreingenommen" gehalten hat, hätte er dies vor dem Sozialgericht, durch seine Prozessbevollmächtigte rügen lassen müssen.

 

Kommentar: Die Prozessbevollmächtigte hatte dies aber nicht getan, weil sie vor dem Sozialgericht nicht anwesend war, da es nie eine Verhandlung gegeben hat. Schriftlich teilte sie mit, dass das Gutachten nur einseitig die Vergangenheit erwähnte, ohne über die Gegenwart etwas auszusagen.

 

Im Jahr 2014 kam was kommen musste, durch meine Schuld ist mein Vater Verstorben. Ich wollte mich auf die Intensive-Pflege vorbereiten und lieferte meinen Armen Vater, einem Heim zur Kurzzeitpflege aus. In der ersten Woche war der Bauchkatheter weg, in der zweiten Woche hatte er eine Blutvergiftung und in der dritten Woche hat man meinen Vater, im Krankenhaus ersticken lassen.

 

Kommentar: Eine Kurzzeitpflege ist gar nicht so Kurz, für ein Heim lohnt sich die Aufnahme erst ab der dritten Woche, weil der Verwaltungsaufwand so groß ist. Eine Woche hätte mir mehr als gereicht um etwas erledigen zu können. Ärzte im Krankenhaus meinten mein Vater wäre Pflegestufe drei, aber der Medizinische-Dienst lehnt ja eine Höherstufung, fast schon Grundsätzlich ab. Wir wissen ja dass wir in einer ablehnenden Gesellschaft leben, wo Kosten eingespart werden müssen und sei es nur auf Kosten eines Privatpflegenden. Das Heim forderte sofort die Höherstufung und ich denke das Heim hätte diese Höherstufung auch durchgesetzt. Ein Pflegeheim muss Gewinne erwirtschaften und hätte mehr Druck auf den medizinischen Dienst ausüben können.

 

Am 30.04.2015 erhalte ich ein Schreiben vom Ordnungsamt, bezüglich meines Antrages auf Wohngeld vom 23.03.2015, man bittet mich ich solle mich beim Landratsamt melden und Grundsicherung beantragen.

 

Kommentar: Ich wollte Wohngeld beantragen aber die Mitarbeiterin sagte meine Rente und ich wären nicht plausibel ich müsse beim Sozialamt die Grundsicherung beantragen. Aufwendig erstellte ich eine "Plausibilitätserklärung" und versuchte es erst mal ohne Sozialbehörde. Wohngeld hätte mir schon sehr geholfen.

 

Am 01.06.2015 bekomme ich einen Bescheid des Landratsamt über die Gewährung von Leistungen nach den §§ 41-46 SGB XII der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Der Leistungsempfänger ist zur Rückzahlung einschließlich der Nebenforderungen verpflichtet.

 

Kommentar: Am 02.05.2008 bekam ich einen Abhilfebescheid zu meinem Wiederspruch vom 03.01. 2007 vom Jobcenter. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde der angefochtene Bescheid aufgehoben. Im Rahmen der Amtshilfe sollte für ein Anwesen der Verkehrswert ermittelt werden. Der Wert der baulichen Anlage wird im Sachwertverfahren (gem. §§ 21-25 WertV)ermittelt, weil hier nicht die zu erzielenden Erträge, sondern die Eigennutzung im Vordergrund steht. Nach gutachterlicher Beurteilung ist eine Ertüchtigung des Wohnhauses nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht begründbar. Das Gutachten wurde in einem "Geberland" erstellt und wurde in einem anderen "Geberland" akzeptiert. In einem "Nehmerland" kann das Gutachten nicht akzeptiert werden. Leider konnte ich in den "Geberländern" nach dem Tod meines Vaters, keinen für mich erschwinglichen Wohnraum finden. So zog ich in ein "Nehmerland", dort werden  allein nur für Abwassergebühren dass fünffache an Beiträgen gefordert, wie ein "Geberland" im ganzen Jahr für Wasserbereitstellung, Abwasser, Steuer und Versicherung zusammen nimmt. Die Bereitstellung von Wasser ist noch Teurer so sind gut zwei Renten nur für Wasser aufzubringen, ohne etwas verbraucht zu haben. Jemand aus dem "Nehmerland" sagte: "Die können hier nehmen was sie wollen".  Ein Anderer aus dem "Geberland" sagte: "Die gehören ja eingesperrt". Den Mitarbeiterinnen im Landratsamt des "Nehmerlandes" zeigte ich Fotos die erahnen lassen welche Kosten allein die Räumung verursachen. Die noch vorhandenen Beweise für meinen Schaden und die Folgen sind dort gelagert und ersichtlich. Wo soll ich alles Unterbringen? Das interessierte die Mitarbeiterinnen eben sowenig, wie meine angekündigte Abmeldung wegen der Rundfunkgebühr. Wichtig war nur die schnelle Rückzahlung, auch des Wohngeldes, dass ich ja nie erhalten habe. Das Wohngeld hätte mir geholfen und ich dachte es stände jedem zu mit wenig Einkommen, eventuell auch um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Meine Situation ist aber nicht Plausibel und unrealistisch für die Mitarbeiterin der Behörde.    

 

Am 30.06.2015 teilt mir das Ordnungsamt mit mir wird Wohngeld i.H.v. 78,00 EUR monatlich bewilligt. Wie ich im Bescheid entnehmen kann wird das Wohngeld an das Landratsamt gezahlt. Begründet ist dies mit den gesetzlichen Regelungen des § 21 Nr. 2 Wohngeldgesetz i.V.m. Punkt 21.21 Absatz 5 des Teil A der Wohngeldverwaltungsvorschrift. Demnach besteht eine Erstattungspflicht nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X, wenn eine Sozialleistung als Darlehen erbracht wurde.

 

Kommentar: Ich habe also keinerlei Ansprüche auf Hilfe und muss für mich viel Geld, schon bald zurück zahlen. Leider ist meine Rente so gering das ich nicht die Rundfunkgebühren bezahlen Kann. Die Rundfunkgebühr ist aber Pflicht und muss von jedem Haushalt einmal erbracht werden. So bin ich gezwungen mich abzumelden und auf einen Wohnsitz zu verzichten. Mein Konto kann nicht überzogen werden, es muss also immer gut gedeckt sein, da ich laufende Kosten habe und Geld zurück zahlen muss. So ist es mir also nicht mehr möglich Geld abzuheben. Das bedeutet ich muss von kosmischer Energie auf der Straße leben. Ich habe das fast genau so vorausgesehen und wusste also immer schon warum es unsinnig ist, die eigene Freiheit für die Freiheit der Anderen zu Opfern. Da die Wehrbereichsverwaltung IV meine Situation verschuldet hat, werde ich mich also sehr bald dorthin begeben um dort zu Leben, die Mitarbeiter sollen sehen wie das Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit endet.

 

Am 27. Oktober 2015 gehe ich zum Einwohnermeldeamt um mich abzumelden.

 

Kommentar: In Deutschland ist es nicht möglich sich einfach abzumelden! Es wird eine neue Adresse benötigt oder eine Neuanmeldung muss erfolgen und die neue Meldebehörde übernimmt dann die Abmeldung. So musste ich der Mitarbeiterin meinen Fall näher erläutern. Sie glaubte nur wer Rundfunkgeräte besitzt müsse die Rundfunkgebühr entrichten und ich könnte mein Konto für die GEZ sperren lassen. Dann erklärte mir die Mitarbeiterin dass ich mich in Wiesbaden als Wohnsitzlos anmelden kann und dann würde meine Abmeldung erfolgen. Da bin ich gespannt ob es klappt.

 

Am 28. Oktober 2015 schreibe ich dem Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio und schildere meinen Fall.

 

Kommentar: Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist in einigen Fällen möglich, dies ist klar geregelt und ich gehöre nicht dazu. Eine geringe Rente interessiert dort keinen, auch wenn die Jahresbeiträge eine volle Monatsrente ausmachen, (bis auf 4,42 EUR). Bei Menschen weit unter der Armutsgrenze langt jeder gern ungeniert zu. Eigentlich hatte ich vor eine Kleinanzeige unter Verschiedenes aufzugeben. "Wählt HEIJOW" und dann meine "Homepage" sollte dort stehen. Aber leider bleibt mir keine Zeit, ein Wahlprogramm zu erstellen. Wer glaubt ein Rechtsstaat wäre in der heutigen Zeit noch möglich kann gerne einen solchen Aufruf in die Zeitung setzen. Ein Manager würde es nicht akzeptieren, müsste er eine Monatsvergütung für die GEZ aufbringen und 45% seiner übrigen Einkünfte an die Krankenkasse abgeben und auch kaum ein anderer Bürger.

 

Am 31. Oktober 2015 teile ich dem Wohnungsamt mit dass ich im November ohne Wohnsitz bin und der meinen Widerspruch betreffende Bescheid also nicht an die bekannte Adresse gesendet werden soll.

 

Kommentar: Für einen Einspruch muss stets eine Frist gewahrt werden innerhalb dieser Frist (4 Wochen) muss der Widerspruch bei der Behörde eingegangen sein.

 

Auch das Landratsamt erhält am 31. Oktober 2015 die Mitteilung dass ich künftig unter der bekannten Adresse nicht erreichbar bin und den Widerspruch nicht zurück nehme.

 

Kommentar: Leider kann ich die volle Summe noch nicht ganz zurück erstatten, die Nachzahlung der Gasrechnung kostet mich fast eine ganze Rente und ich musste die Handwerker beauftragen die Heizanlage zu entwässern. Sie haben mir abgeraten und verweisen auf Restwasser das immer noch gefrieren kann und erhebliche Schäden anrichten könnte. Selbst die Wasserleitung ist nicht ganz zu entleeren und ein Heißwasserbereiter ist nicht ausgebaut. Und was ist mit der Gehwegsicherungspflicht? (auch Verkehrssicherungspflicht) Bei den Aussichten wäre es gar nicht schlecht wenn es mit der kosmischen Energie von der ich künftig leben muss, nicht klappt und mir alles weitere erspart bleibt. Dann wird der "Rechtsstaat" wohl weiterhin nur zu Gunsten der Reichen und Schurken sein.

 

Am 3. November 2015 begebe ich mich zum Einwohnermeldeamt in Wiesbaden um mich dort Wohnsitzlos zu melden. Der Mitarbeiter verlangte nach der Abmeldung vom alten Wohnort, ohne diese Abmeldung eine Neuanmeldung nicht möglich ist.

 

Kommentar: Die Abmeldung wollte ich eigentlich nur für die GEZ das Original hätte ich dann sicherheitshalber zum vorweisen  bei der Neuanmeldung behalten. Die Abmeldung wurde mir aber so strikt verweigert wie die Neuanmeldung als Wohnsitzloser ohne Abmeldung. Zum Glück hatte ich das Schreiben an die GEZ nicht abgeschickt, einer Ahnung folgend. Landratsamt und Wohnungsamt haben aber leider Post von mir erhalten und erwarten wie darin angekündigt die Anzahlung einer Rückzahlung.

 

Am 5. November 2015 suche ich ein für mich nicht mehr zuständiges Sozialamt auf. Ich frage nach warum vor Jahren der Verkauf des Hauses nicht erzwungen wurde und welcher Beitrag von der AOK unrechtmäßig erhoben wird.

 

Kommentar: Der Mitarbeiter des Sozialamtes konnte sich (nach sechs Jahren) noch gut an mich erinnern und auch von meiner Klage gegen die AOK wusste er noch. Der Sachbearbeiter dachte ich wollte mich nur ein wenig aufwärmen und begriff erst nicht was ich bei ihm zu suchen gedachte. Ich erfuhr aber immerhin dass sich der Verkauf des Hauses nicht gelohnt hätte und ich einen Anwalt aufsuchen sollte. Ich sollte zudem froh sein in einer Krankenkasse zu sein. Also bleibt mir keine andere Wahl als weiterhin auf Grundsicherung angewiesen zu sein und wegen der Rückzahlung den Klageweg abzuwarten.

 

Am 10. November 2015 rufe ich bei einer Anwaltskanzlei an. Eine Mitarbeiterin schlägt mir vor beim Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zu holen.

 

Kommentar: Ich hole also am nächsten Tag einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe. Bei den Erläuterungen wird erklärt dass die Beratungshilfe von Steuergeldern finanziert wird. Jeder Konsument in Deutschland zahlt Steuern und daher auch ich, also schreckt mich diese Information nicht ab. Man darf auch nicht vergessen dass der ganze Apparat und dessen Mitarbeiter, die meine Situation verschuldeten, aus eben diesem Steuergeld finanziert wurden. Schon deshalb glaube ich nicht wirklich an den Erhalt einer Bewilligung von Beratungshilfe. Aber ich mache mir die Mühe und Schreibe und Kopiere was verlangt wird. (27 Blatt und der Antrag)

 

Am 12. November 2015 gebe ich einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim Amtsgericht ab.

 

Kommentar: Ich war mir nicht sicher ob meine Bemühungen ausreichend waren und hatte noch die Frage ob mit der Bargeldfrage der Inhalt meiner Geldbörse gemeint war, die Mitarbeiterin verneinte dies und erklärte mir, dass ich benachrichtigt werde, wenn etwas nicht klar ist. Am gleichen Tag informierte ich auch das Landratsamt und die Wohngeldstelle dass ich mich nicht abmelden konnte und daher noch auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen bin, da mir sonst die GEZ meine Situation verschlimmert. Vielleicht ist die Gründung einer Partei auch einfacher wenn ich über einen Wohnsitz verfüge. Die Abschaffung der Wohnsitzlosigkeit werde ich in mein Parteiprogramm aufnehmen. Jeder kann wenn er es möchte auf der Straße leben, aber keiner sollte vom Staat und seinen Bediensteten dazu gezwungen werden. Der Staat hat sich vorgenommen die Schicksale vieler auf der Flucht vor Krieg und Terror befindlicher Menschen anzunehmen. Und viele Bürger sind bereit dabei zu helfen, es wäre also eine günstige Gelegenheit auch der eigenen Bevölkerung zu helfen wenn sie ohne Obdach, Krankenkasse und Einkommen ist.

 

Am 19. November 2015 wollte ich einen Großteil der Grundsicherung Bar zurück zahlen. Die Kasse war geöffnet und ich meldete mich vorher bei der Fachbereichsabteilung für Grundsicherung, um dort einen Einzahlungsbeleg zu erhalten. Die Mitarbeiterin erklärte mir dass mein Widerspruch bis Dezemberende bearbeitet sei und es sei noch nicht sicher ob ich zurückzahlen muss, ich bekäme dann eine Nachricht.

 

Kommentar: Eigentlich wollte ich am 02.11.2015 Bargeldlos die Grundsicherung erstatten aber eine Rückzahlung der alten Wohnungsgesellschaft war noch nicht gut geschrieben. Ich hob 20 EUR ab, da ich mich ja noch in Wiesbaden abmelden wollte und nicht mit abgezähltem Fahrgeld unterwegs sein wollte. Am 03.11.2015 stellte sich dann heraus dass eine Abmeldung nicht möglich ist. Die erwartete Gutschrift war an diesem Tag noch nicht gebucht so hob ich 80 EUR ab um Geld für die Rückfahrt zu haben. Am 06.11.2015 merkte ich dass die Gutschrift schon am 04.11.2015 eingegangen war und weil ich noch einige Belastungen erwartete hob ich nur 1400 EUR bar ab, eigentlich hatte ich eine Rückzahlung von 1500 EUR angekündigt, aber die Situation war ja jetzt eine andere. Bis zur Novembermitte war die Grundsicherung noch nicht angetastet, aber wegen der Aussicht auf Rückzahlungsbefreiung und weil die Heizung aktiviert werden musste hatte ich damit begonnen die Grundsicherung zum Leben auszugeben. 

 

Am 19. November 2015 wurde ein Berechtigungsschein des Amtsgericht ausgestellt, für Beratung und Prüfung des Bescheids vom 01.06.2016, die Datierung stimmte nicht ganz der Bescheid war eigentlich vom 01.06.2015.

 

Kommentar: Meine 28 Blatt und der damit verbundene Zeitaufwand haben sich also tatsächlich gelohnt. Ich habe recht zügig den beantragten Berechtigungsschein erhalten und so meldete ich mich bei der Anwaltskanzlei und bekam einen Termin zum 02.12.2015.

 

Am 3. Dezember 2015 sendet eine Anwältin ein Schreiben an den FB Jugend und Soziales. Die Anwältin ist darin der Meinung dass die darlehensweise Gewährung der Grundsicherung nicht angezeigt sei und dass das Widerspruchsverfahren nunmehr schon lange Zeit andauert, es sei zu prüfen ob die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage gegeben sind.

 

Kommentar: Eine Kopie des Schreibens habe ich mit der Rechnung des Eigenanteils erhalten. Anwälte können in vielen Fällen nur wenig oder gar nicht helfen. Es ist die Aufgabe des Anwaltes sich für Geld auf die Seite des zahlenden zu schlagen, aber mein Beitrag war ja nur gering und die Anwältin bemühte sich auch zu beraten.

 

Am 5. Januar 2016 meldete sich der FB Jugend und Soziales bei der Anwältin. Er teilt zur Thematik mit, dass an der Entscheidung die Grundsicherung als Darlehen zu gewähren festgehalten wird. Es wird des Weiteren dazu aufgefordert Verkaufsbemühungen bis zum 30.06.2016 nachzuweisen. Für diesen Zeitraum ist das Widerspruchsverfahren als ruhend zu betrachten.

 

Kommentar: Eine Kopie des Schreibens habe ich mit einer Zahlungserinnerung erhalten. Fernmündlich erklärte ich dass der Betrag schon bar bezahlt wurde. Wie sollen denn Verkaufsbemühungen nachgewiesen werden? Ein Harz IV Empfänger kann Bewerbungen unaufgefordert versenden und wenn er Glück hat bekommt er vielleicht eine Absage die er als Nachweis vorlegen kann. Eine absurde Praxis, es sollte allgemein bekannt sein das nicht ausreichend Arbeit für jeden vorhanden ist. Der Staat oder seine Bediensteten machen die Bürger dafür verantwortlich um vom eigenen Versagen abzulenken. Es wird Zeit dass sich das denken ändert und eingesehen wird dass durch unsinnige Maßnahmen an der Situation des Arbeitsmarktes nichts geändert werden kann.