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Am 7. April 2017 bekomme ich erneut eine Anforderung fehlender Unterlagen zum Wohngeldantrag. Die Wohngeldstelle benötigt noch einen "Nachweis über Ihr gesamtes Vermögen."

 

Kommentar: Ein Sozialamtsleiter aus Trier der sich über die Aufklärungspflichten der Behörden nach dem SGB äußerte meinte hierzu: "Wenn wir die Leute über ihren Anspruch aufklären würden, wären wir schnell pleite. Um überleben zu können müssen wir gesetzesuntreu sein, und wir sind es auch." (zitiert im Spiegel Nr. 52 von 1976) Zweifelsfrei ist diese Aussage auch heute noch gültig und die Behörden können als "natürliche Gegner" der Hilfe suchenden angesehen werden. Es ist also nicht möglich ein einmal bewilligtes Wohngeld einfach weiter zu bewilligen wenn an den Voraussetzungen keine wesentlichen Veränderungen eingetreten sind. Hätte sich mein Vermögen erheblich erhöht dann wäre es zu verstehen dass ein derartiger "Nachweis über Ihr gesamtes Vermögen" zu erstellen ist.

 

Am 1. Mai 2017 versuche ich erneut mein Vermögen nachzuweisen. Ich kopiere alle Kontobewegungen und lege auch Rechnungen für einen PKW dem Schreiben bei, aus diesen sich der Zeitwert nach 19 Jahren abschätzen lässt.

 

Kommentar: Als ich die 21 Blatt zwei Tage später persönlich abgeben wollte hatte die Behörde geschlossen, aber der Empfang war besetzt und hat meinen Umschlag entgegen genommen. Ich überbringe oder werfe meine Post an Behörden selbst ein, damit meine persönlichen Daten nur innerhalb der Behörden verloren gehen können, was aber keinerlei Sicherheit garantiert. Ich weiß dass die Mitarbeiter bei Behörden oft recht arglos mit persönlichen Daten von Antragstellern umgehen. Ich habe dies einmal gerügt und der Mitarbeiter holte das Papier mit meiner Bankverbindung aus dem Papierkorb um es einmal durchzureißen, ich traute mich nicht es zurück zu fordern um den Mitarbeiter nicht noch mehr zu verärgern. Der Papierkorb wird später vom Reinigungspersonal geleert und kann von diesem eingesehen werden, der Müll landet dann in Säcken und diese können ebenfalls von Neugierigen eingesehen werden. Was dann auf dem Transport zu einer Halde oder Müllverbrennungsanlage passieren kann lässt sich erahnen. Die Unterlagen von Asylsuchenden wurden zumindest früher durch einen Sicherheitsdienst überwacht wenn sich in den Archiven kein deutsches Reinigungspersonal befunden hat. Alle Papiere mit Daten von Bürgern sollten ausreichend vernichtet werden bevor sie in den Papierkorb geworfen werden. Behörden benötigen in der Regel nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate und das Wohnungsamt hat inzwischen die Kontobewegung der letzten Jahre von mir erhalten. Auch in den Medien wurde berichtet welche gefahren im arglosen wegwerfen von Dokumenten bestehen.

 

Am 12. Mai 2017 schreibt die Wohngeldbehörde. Ich solle beim zuständigen Sozialamt meinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung überprüfen lassen, da sich meine Vermögenssituation geändert hat. Nach dem §§ 60,65 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) bin ich dazu verpflichtet. Wenn dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird ohne dass die Hinderungsgründe mitgeteilt wurden, muss damit gerechnet werden dass der Antrag gemäß § 66 SGB I aus diesem Grund abgelehnt wird.

 

Kommentar: Ich hatte meinem Antrag auf Lastenzuschuss natürlich das Schreiben des Sozialamtes beigefügt, in diesem ich aufgefordert werde mich bei der Wohngeldstelle zu melden um dort einen Antrag zu stellen. In einem "Leitfaden Alf II / Sozialhilfe von A - Z" von 2015 auf Seite 422 steht hierzu folgender Text unter: "2.2 Alg II, HzL/GSi der Sozialhilfe oder Wohngeld? Haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII, der geringer ist, als die Summe aus Ihrem anzurechnenden Einkommen plus dem zustehenden Wohngeld, dann müssen Sie Wohngeld beantragen, denn es ist vorrangig. Wohngeldstelle bzw. Wohnungsamt dürfen nicht sagen, Sie müssten einen Antrag bei einem anderen Sozialleistungsträger stellen. Nach dieser Ansicht und Auslegung des bestehenden Rechts ist eine Mitwirkungspflicht in diesem Fall eigentlich für den Laien nicht erkennbar. Die Autoren dieses Leitfadens werden von einem Politiker bezichtigt sie würden "Beihilfe zum Betrug" leisten. Es ist natürlich falsch dieses zu unterstellen denn in Wirklichkeit wird zur Zeit noch der massenhaft behördliche Sozialleistungsbetrug begangen, die Politik wird dies aber vielleicht schon nach der nächsten Wahl legalisieren unter dem Deckmantel einer "Vereinfachung" weshalb meine Partei von den Betroffenen Unterstützung verdient.

 

Am 14. Mai 2017 Antworte ich der Wohngeldstelle. Ich verweise auf das Schreiben des Sozialamtes und deren Rechtsauslegung. Zudem bestätige ich die Differenz von über 350 EUR weniger gegenüber dem Guthaben vom Antrag von 2016 und dass dies durch die Rentenerhöhung nicht ausgeglichen werden kann. Die Beabsichtigte Schuldentilgung beim Sozialamt erachte ich als selbstverständlich und teile dies ebenfalls mit und dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Mitwirkungspflicht mitwirken kann.

 

Kommentar: Da ich einen alten Kater bei mir aufgenommen habe, muss ich sehen meine Gesundheit für ihn zu erhalten, so nehme ich auch seit geraumer Zeit wieder Medikamente obwohl ich vom Nutzen noch nicht überzeugt bin. Viel wichtiger ist es jegliche Aufregung zu vermeiden, dass ist nicht einfach wenn man es wie in meinem Fall mit Behörden zu tun oder nur sehr wenig Geld zur Verfügung hat. Die für mich unerfüllbaren Forderungen des Sozialamtes haben mir sehr schwer zugesetzt ich vermute hier sogar einen Zusammenhang mit meinen wieder Zeitnah aufgetretenen

Herzbeschwerden durch diese Aufregung. Auch mein Eindruck dass ich in dem Amt nicht gerne gesehen bin, macht mir eine weitere Begegnung nicht möglich. Dieser Eindruck ist nicht nur allein der Aufforderung Wohngeld zu beantragen geschuldet, auch denke ich werden nicht alle Antragsteller vor dem versammelten Behördenteam antreten müssen um einen Widerspruch zurück zu nehmen. Ich glaube auch dass die Untätigkeit bei der Bearbeitung meines Widerspruchs eine Missachtung meiner Person nicht ausschließt. Als ich einmal vor dem Büro des Sozialamtes wartete, kamen zwei Russinnen die mich gut verständlich fragten ob jemand im Büro sei. Ich sagte ihnen dass ich vor gut einer halben Stunde geklopft hatte und keine Rückmeldung bekam, anschließend sind dann im Abstand von gut 10 Minuten zwei Angestellte eingetreten. Da klopften dann die Damen und öffneten selbstbewusst die Tür und erhielten die Auskunft sie sollen noch warten. Eine gute Weile später verlies jemand das Büro und noch etwas Später kam dann eine Mitarbeiterin und forderte den Nächsten auf einzutreten. Ich stand auf und wollte dies tun da wies mich die Mitarbeiterin zurück und sagte die beiden Frauen kämen vor mir dran. Als ich dann nach gut eineinhalb Stündlichem warten endlich bei der Mitarbeiterin war fragte ich ob die Damen einen Termin hatten, dies wurde verneint und eine Entschuldigung hielt niemand für nötig. Da auch mein Gutachten von vorn herein nicht akzeptiert wurde, muss man von einer vorzeitigen Festlegung einer eigenen Rechtsauffassung ausgehen also eine offenbare Voreingenommenheit.

 

Am 31.Mai 2017 ist dann nun doch ein Wohngeldbescheid erstellt worden in diesem wird mir für die Zeit vom 01.03.2017 bis zum 30.09.2017 Wohngeld bewilligt. Auf Seite 5 wurde folgender Hinweis erwähnt: "Möglicherweise kann auf gesonderten Antrag der Wohngeldberechtigten Person beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) in Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eingeräumt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Einkommensüberschreitung, wegen derer eine bestimmte Sozialleistung (wie etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II) mangels Hilfebedürftigkeit versagt worden ist, niedriger ist, als der Rundfunkbeitrag (vgl. § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags der Länder)."

 

Kommentar: Dieser Hinweis ist sehr wichtig falls er wie auch immer umgesetzt werden kann. Da muss ich versuchen einen solchen gesonderten Antrag zu erhalten. Widerspruch werde ich auch schon wieder einlegen müssen da aus dem Bescheid nicht ersichtlich war warum das Wohngeld nicht für ein ganzes Jahr bewilligt wurde.

 

Am 8. Juni 2017 gebe ich meinen Widerspruch bei der Behörde wie immer persönlich ab. Ich beantrage das Wohngeld für ein ganzes Jahr und mache darauf Aufmerksam dass eine Begründung für die Kürzung nicht angegeben wurde.

 

Kommentar: Vielleicht hoffen die Mitarbeiter darauf dass dem Antragsteller nicht auffällt dass fast ein halbes Jahr weniger Wohngeld bewilligt wurde.

 

Am 8. Juni 2017 bittet auch die AOK wieder um einen Einkommensnachweis. Die AOK ist gesetzlich verpflichtet die Einkommensverhältnisse regelmäßig zu prüfen. Danach richtet sich dann der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Kommentar: Eigentlich wird ja ohnehin ein Beitrag erhoben für den mir kein Nachweis erbracht werden kann. Es wird auch immer darauf hingewiesen dass die Nachweise innerhalb von 14 Tagen erbracht werden müssen da die AOK sonst zu einer Nachberechnung verpflichtet ist. Früher wurde immer mit dem Höchstsatz gedroht und schon im letzten Brief war nur noch von einer Nachberechnung die Rede. Ich habe den Brief am 16. Juni aus meinem Briefkasten geholt und am 17. Juni in den Postbriefkasten geworfen. Wer aus irgend einem Grund verhindert ist nach seiner Post zu sehen und sei es ein Aufenthalt im Krankenhaus, konnte früher immer damit rechnen noch einen weiteren Aufschlag an Beitrag zahlen zu müssen entsprechend dem Gutverdiener. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende so sollen die Wohlhabenden entlastet werden um es dann bei den armen wieder einzutreiben indem imaginäre Einkommen veranschlagt werden um die geringen Einkünfte hoch zu rechnen um sie dann entsprechend als erhöhten Beitrag dem Armen aufzubürden.

 

Am 12. Juni 2017 bestätigt die Wohngeldbehörde den Eingang meines Widerspruchs am 09.06.2017

 

Kommentar: Es wird immer auch darauf hingewiesen dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird und man soll

daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand absehen. Aber auch die Wohngeldbehörde sollte eigentlich innerhalb von 3 Monaten Widersprüche bearbeiten da man sonst eine Untätigkeitsklage veranlassen kann.

 

Am 17. Juni 2017 Schreibe ich dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. (früher GEZ) Um einen gesonderten Antrag zu erhalten.

 

Kommentar: Ich habe den betreffenden Hinweis aus dem Wohngeldbescheid einfach abgeschrieben und errechnet dass mein "Vorteil" gegenüber der Grundsicherung 2016 immer noch um 39,00 EUR niedriger war als der höhere Wohngeldzuschuss. Der Hinweis wäre im letzten Jahr sinnvoll gewesen weil der Bescheid der Sozialbehörde den Nachteil leicht erkennen lies abgesehen davon dass ja ohnehin übers Jahr gerechnet die Grundsicherung sehr viel höher ist da ja Versicherungen und Gebühren wie Steuern, Wasserbereitstellung und Abwasser usw. übernommen werden.

 

Am 12. Juli 2017 verschickt eine Parkraum Service GmbH eine Zahlungserinnerung: "Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurde festgestellt, dass das KFZ am 16.06.2017 10:47 UHR auf dem o.g. privaten Parkplatz entgegen der ausgewiesenen Einstellbedingungen geparkt war. Das Parken ohne Parkscheibe stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 BGB dar. Bislang haben wir keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen können und waren gezwungen eine Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt bzw. dem örtlichen Straßenverkehrsamt gem. § 39 Abs.1 StVG durchzuführen.

 

Kommentar: Ich nehme an die Geschäfte möchten nicht dass ein Zahlschein oder eine Zahlungsaufforderung an das betroffene Auto geheftet wird um Ärger zu vermeiden. Ich hätte lediglich meine Einkäufe zurück gegeben und hätte den "Strafzettel" dann bar bezahlt. Diese freche Praxis der Zahlungserinnerung ohne vorher einen Hinweis anzubringen ist insofern ärgerliche weil für die Halterermittlung 5.00 EUR und zusätzlich 0,70 EUR Porto erhoben werden. Die 20,70 EUR werden verlangt weil einige solchen Zahlungsaufforderungen zu recht nicht nachkommen. Ein Abschleppen des KFZ ist aber angekündigt und wird auch durchgeführt wie wir aus dem Fernsehen wissen. Es ist für viele Geschäfte von Vorteil wenn ausreichend viele Parkplätze zur Verfügung stehen dem Kunden wird suggeriert es handele sich um Kundenparkplätze und so nutzt er sie zum bequemen Einkaufen. Auch ich wollte an diesem besagten Freitag nur schnell in einen Drogerie Markt Katzenfutter Kaufen. Als ich unmittelbar vor der Drogerie eine einzelne Parkbucht angefahren hatte bemerkte ich sofort, dass ich beobachtet wurde, so vergewisserte ich mich, nicht auf einem Behinderten oder sonstwie reservierten Platz zu stehen. Ich konnte nichts feststellen und ich war so irritiert dass ich nicht an die Parkscheibe gedacht habe. Spontan ging ich erst noch in einen Supermarkt dort zahlte ich um 10.38 Uhr und parkte ca. 1 Minute später meinen Wagen in die gegenüber liegende Reihe von geparkten Fahrzeugen auf das fehlen der Parkscheibe bin ich einfach nicht gekommen so verunsichert war ich. Im öffentlichen Verkehr laufe ich grundsätzlich zurück wenn ich mir nicht sicher bin ob ich die Parkscheibe vergessen habe, auch vergewissere ich mich grundsätzlich ob das Parken weiterhin eingeschränkt ist. Der Einkauf lag gut sichtbar auf dem Beifahrersitz ich achte immer darauf dass die Produkte von den Mitarbeitern des Supermarktes als Eigenmarke erkannt werden. Um 10:46 Uhr bezahlte ich mein Katzenfutter und weil ich noch die Kartonverpackungen entfernt hatte habe ich den Drogerie Markt erst um ca. 10:49 Uhr verlassen und habe dann sofort auch den Parkplatz verlassen. Die Mitarbeiter des Parkraum Service können nur festgestellt haben dass ich in den ca. 20 Minuten meines Aufenthalts zwei Geschäfte in unmittelbarer Nähe aufgesucht habe um einzukaufen, was viele für den Sinn dieser Parkplätze ansehen. Ich hatte den Eindruck es könnte sich um Politessen gehandelt haben die mich beobachtet haben, das wirtschaftliche Interesse der Einzelhändler ist diesen Leuten egal wichtig ist nur die Abzockerei und ich habe wohl zu Recht den Eindruck eines gut Abzuzockenden gemacht sonst hätte man mich ja auch an die Parkscheibe erinnern können denn es war ja offensichtlich dass ich nur ein eiliger Kunde bin. Meine Einkäufe betrugen nur 6,06 EUR und 14,00 EUR also weniger als das Parkgeld, um weiteren Ärger zu vermeiden werde ich keines der Unternehmen mehr aufsuchen dass gilt natürlich auch für alle Filialen. Ich überlege sogar die Geschäfte nicht mehr aufzusuchen in denen ich gar nicht war, weil ich den Parkplatz als Kunde nicht mehr aufsuchen will.

 

Am 12. Juli 2017 geht der Beitragsservice von ARD ZDF

Deutschlandradio wie folgt auf mein Schreiben ein: "Sie beantragen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Härtefall). Ihren Antrag begründen Sie damit, dass ihr Einkommen die Bedarfsgrenze einer der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten sozialen Leistungen, um weniger als einen monatlichen Rundfunkbeitrag überschreitet. Damit wir ihr Anliegen bearbeiten können, senden Sie uns bitte eine gut lesbare Kopie des aktuellen Ablehnungsbescheids aus dem hervorgeht, dass Ihnen Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII wegen Einkommensüberschreitung versagt wurde."

 

Kommentar: Etwas aktuelles habe ich natürlich nicht weil ich ja Wohngeld beantragt hatte und keine Grundsicherung beantragen wollte aus den schon erwähnten Gründen. Der Beitragsservice benötigt zur Bearbeitung einen Bescheid der die Angabe enthält, um welchen Betrag mein Einkommen den maßgeblichen Sozialbedarf überschreitet. Da ja zu keiner Zeit mein Bedarf überschritten wurde, abgesehen von dem bereits eingesandten Bescheid der von einer viel geringeren Gasrechnung ausging. Kann ich also davon ausgehen dass in meinem Fall mein Antrag mit einem entsprechenden

Bescheid abgelehnt wird wie vom Beitragsservice schon angekündigt wurde, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht zugesandt werden.

 

Am 24. Juli 2017 schicke ich den Antwortbogen ohne die angeforderten Unterlagen an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio zurück.

 

Kommentar: Ich erklärte kurz dass der bereits zugestellte Bescheid vom 19.08.2016 von einem geringeren Sozialbedarf ausgegangen ist und mein Einkommen zu keiner Zeit meinen Bedarf überschritten hat. Abschließend erwähnte ich noch mein derzeitiges Einkommen mit Wohngeld und dass die Wohngeldbehörde von einem Mehrbedarf von mindestens 217,24 EUR ausgeht. Leider gilt der Härtefall nicht für mich aber ich bin der Meinung dass zu überprüfen ist ob bei geringen Einkommen eine Zwangsabgabe wie die Rundfunkgebühr nicht sittenwidriger Wucher ist wenn sie eine ganze Monatsrente als Jahresgebühr ausmacht. Auch jeder Strafzettel ist für Menschen mit geringem Einkommen eine weit höhere Belastung und sollte deshalb abgeschafft werden oder zumindest dem Einkommen Erstmal angeglichen werden.

 

Am 27. Juli 2017 bedankt sich die AOK für den zurück gesandten Fragebogen und erwähnt dass die korrekte Ermittlung meines Einkommens vor allem den Sinn hat, einen meinen finanziellen Möglichkeiten entsprechenden Beitrag zu ermitteln. Daher sollte ich noch Nachweise über mein "Kapitalvermögen" in Kopie der AOK zukommen lassen.

 

Kommentar: Natürlich interessiert den Mitarbeitern der AOK nur sehr wenig welche finanziellen Möglichkeiten ich tatsächlich habe, die Politik hat sich darauf verschworen ein Maximum an Beitrag gerade den Armen aufzubürden damit die Reichen vergleichsweise fast gar keinen Beitrag mehr aufbringen müssen. Im Fragebogen wird erwähnt. "Damit wir unsere Aufgaben rechtmäßig erfüllen können, ist Ihr Mitwirken nach § 206 SGB V erforderlich. Ihre Daten sind im vorliegenden Fall aufgrund § 240 SGB V zu erheben. Fehlt Ihre Mitwirkung kann dies zu Nachteilen führen." Die Justiz schlägt sich also Kumpanenhaft auf die Seite der Reichen, obwohl der Reichtum oft nur auf die Honorierung krimineller Energie begründet wird, wie ja für Jedermann erkennbar ist. Politik, Justiz und Finanzamt begünstigen die Ausbreitung dieser kriminellen Energie zum Schaden des Volkes und ein Ende dieser Praxis ist auf langer Sicht nicht erkennbar.

 

Am 10. August 2017 sendet die AOK mir ein Schreiben dass mit, "Ermittlung ihres Einkommens - Erinnerung" betitelt ist und weiter heißt es: "Der Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung richtet sich grundsätzlich nach ihrem Einkommen. Wir bitten Sie nochmals, uns den Fragebogen zusammen mit den Einkommensnachweisen innerhalb der nächsten 14 Tage ausgefüllt zurück zu geben. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften gehalten sind, ohne den Nachweis Ihres Einkommens, den Höchstbetrag von über 750 EUR im Monat zu erheben."

 

Kommentar: Wer also eine Rente von 3000000 EUR monatlich erhält, zahlt gerade mal ein Viertausendstel seines Einkommens und wer weit unter der Armutsgrenze lebt zahlt fast die Hälfte seines Einkommens, nach den bestehenden Rechtsvorschriften. Die Reichen sollen immer Reicher und die Armen sollen noch ärmer werden. Ich glaube nicht dass mit dieser Rechtsauffassung unser Gesundheitssystem zu retten ist, zumal es ja auch durch Zuwanderung zusätzlich belastet wird und Asylsuchende haben beispielsweise häufig nicht in Krankenkassen einbezahlt.

 

Am 18. August 2017 verschicke ich den Fragebogen erneut. Ich erwähnte auf die drei Schreiben eingehend, dass ich den ersten Fragebogen am 16.06.2017 zurückgeschickt hatte. Dann habe ich nach Erhalt des weiteren Schreibens, die Krankenkasse zeitnah persönlich aufgesucht, der Mitarbeiter erklärte sich für nicht zuständig, wollte meine Unterlagen aber mit der Hauspost weiterleiten oder Faxen. Ich wiederholte dann was im letzten Schreiben erneut von mir verlangt wurde und legte es dem Antwortschreiben noch einmal bei.

 

Kommentar: Eigentlich wollte ich ausführlicher meine Situation erklären, aber wie ich dem Mitarbeiter bei der AOK schon sagte, bin ich es leid ständig Erklärungen abzugeben und lange Storys zu verfassen, die dann ohnehin keinen der Bürokraten und Sachbearbeiter interessieren. Das Recht ermächtigt ja dazu die Einkünfte der wirklich Armen so in die Höhe zu Fantasieren dass ein mehrfaches des üblichen Beitrages verlangt werden kann und zur Zeit gibt es keinen Rechtsweg sich dagegen zu wehren. Es ist also festzustellen wie viele wie ich davon betroffen sind und gemeinsam müssen wir diese Politik und vieles mehr Verändern. Bestimmt gibt es auch Betroffene die nur ein kleines Defizit zur Erreichung der 90% in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens ausstehen haben und wegen vielleicht weniger Monate müssen sie Jahrzehnte lang Zehntausende von EUR mehr bezahlen weil vielleicht ein paar Monate in der Auflistung gefehlt haben. In einer Apothekenzeitung war mal erwähnt dass es oft Frauen betrifft diese ja wie ich oft auch nur eine kleine Rente haben. Es stellt sich auch die Frage ob diese Zusatzeinnahmen von den Armen, zwingend zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystem erforderlich sind.

 

Am 23. August 2017 teilt mir die Krankenkasse mit dass sich meine Einkommensverhältnisse und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung geändert haben. Anhand der vorliegenden Daten wurde der Beitrag neu berechnet. Der neue Gesamtbetrag ist um 1,28 EUR niedriger als vorher

 

Kommentar: Dieser Beitrag bezieht sich auf Einnahmen die ich gar nicht habe denn von der Rente ist ja schon der übliche Beitragssatz abgezogen worden. Es wäre interessant zu erfahren wie diese imaginären Einkommen sich verändern können und wie die Daten zustande gekommen sind? Es kann sich ja eigentlich nur um eine gesetzlich vorgeschriebene Bemessungsgrenze handeln und wenn sich mein tatsächliches Einkommen dieser Grenze annähert sinkt somit auch die Differenz zu dieser Bemessungsgrundlage und somit sinkt das imaginäre Einkommen damit ab und die 1,28 EUR müssten dann dem Betrag entsprechen den ich durch die Rentenerhöhung an Krankenkassenbeitrag mehr bezahlen muss. Mein Beitrag zur AOK hat sich aber um 81 Cent erhöht und der Anteil der Rentenversicherung dem entsprechend auch.

 

Am 25. August 2017 ist der Bescheid über die Ablehnung der Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht datiert. Die Gründe waren: Nach § 4 ABS.6 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag liegt ein besonderer Härtefall dann vor, wenn eine Person keine der in § 4 Abs.1 genannten Sozialleistungen erhält, weil ihr Einkommen die dortigen Regelsätze übersteigt und der übersteigende Betrag geringer ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag. Aus Ihren Unterlagen geht hervor, dass sie Rente und Wohngeld erhalten. Damit weisen Sie nicht nach, dass Ihnen eine der in § 4 Abs.1 genannten Sozialleistungen wegen Einkommensüberschreitung verwehrt wurde.

 

Kommentar: Und wie üblich kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ich habe ja nichts anderes erwartet und muss mir also überlegen ob ich einen Widerspruch einlegen soll. In meinem Fall ist eine Befreiung einfach nicht vorgesehen. Die Befreiung von der Rundfunkpflicht ist möglich wenn das Einkommen im Bereich des Existenzminimum liegt, nicht aber wenn das Einkommen weit darunter liegt.

 

Am 1.September 2017 erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und beende mein Schreiben mit der Frage: Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist möglich wenn das Existenzminimum erreicht wird, warum aber nicht wenn es deutlich unterschritten wird und somit eine wirkliche Härte darstellt?

 

Kommentar: Weil der Gesetzgeber dies einfach nicht vorgesehen hat. Mit Harz IV oder der Grundsicherung liegt man ja schon beim Existenzminimum und ein darunter gibt es für den Gesetzgeber eben nicht. Dies mag nicht so häufig vorkommen aber für die Betroffenen würde sich eine Änderung der Gesetzeslage schon Lohnen. Es kann sogar sein dass viele Betroffene keine Tafel aufsuchen können und auch keine Kleiderspende bekommen wie in meinem Fall, was nicht zuletzt die Einschränkung einer gesunden Ernährung bedeuten kann. Es sollte also eine Einkommensgrenze gefunden werden unterhalb dieser der volle Rundfunkbeitrag Sittenwidrig ist. In meinem Fall ist der volle Jahresbeitrag fast eine ganze Monatsrente und das Wohngeld fällt ja schon im nächsten Monat weg. Auch hier stellt sich die Frage ob das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks zusammen bricht, wenn die Ärmsten im Land nicht zur Beitragspflicht genötigt werden.

 

Am 13. Oktober 2017 erhalte ich erneut ein Schreiben mit einem Antwortbogen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Erneut soll ich Bescheide des Sozialamtes beilegen aus denen hervor geht dass ich keine Grundsicherung erhalte weil meine Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 EUR überschritten wird.

 

Kommentar: Die Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind offenbar nicht in der Lage auf ein individuelles Schreiben mit individueller Sachlage einzugehen. Da der Gesetzgeber ja zwingend die Situation vorschreibt die eine Befreiung von der Rundfunkpflicht ermöglicht. Dies ist vergleichbar mit der politisch gewollten Vorschrift dass nur wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung war in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wird. Also wogegen eine Klage ausgeschlossen wird, Klagen geht schon aber der Richter zieht die Klage dann zumindest wie in meinem Fall passiert zurück. Wenn Grundsicherung beantragt und auch gezahlt wird übernimmt das Sozialamt den Mehrbeitrag für die Krankenkasse und die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühr fällt nach Beantragung weg. Ich finde diese Praxis sollte auch für Betroffene Rentner gelten, die noch weniger Geld als Rentner mit Grundsicherung haben, gelten. Auch wenn es nur wenige sein sollten oder gerade weil es ja vielleicht nur wenige betrifft und somit keinen erheblichen Verlust für die Beitrags-erhebenden darstellt.

 

Am 28. Oktober 2017 antworte ich dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ich verweise nochmal darauf dass ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht beim Sozialamt melden möchte. Ich informiere darüber dass ich kein Wohngeld mehr erhalte und die Bearbeitung meines Widerspruchs Monate dauern wird. Ich erkläre die Härte in meinem Fall, die vom Gesetzgeber nicht vorher gesehen wurde. Auch meine hohen Ausgaben allein für Abwasser und Wasserbereitstellung, sowie Energiekosten erwähne ich und dass ich auf dem Klageweg Klarheit schaffen möchte.

 

Kommentar: Eine Bekannte versteht nicht warum ich mich nicht beim Sozialamt melde und Grundsicherung beantrage, diese Bekannte erhält selbst Grundsicherung und meint man würde mich noch einsperren darauf anspielend, dass ich wohl bekloppt bin, um es mit ihren Worten auszudrücken. Da hat sie natürlich Recht und ich versuchte sie zu beschwichtigen indem ich behauptete dass zum einsperren wohl eine Bedrohung für mich selbst oder andere voraus gesetzt werden muss. Was natürlich Quatsch ist denn in einem Rechtsstaat können gerade harmlose unschuldige Bürger die nichts und niemanden etwas getan haben eingesperrt werden. Hochbezahlte Anwälte sorgen dafür dass Schurken nicht belangt werden und sich dadurch die Kriminalität im Land ausbreitet. Wie ein Magnet saugt dieses Gaunerparadies das organisierte Verbrechen ins Land und die Justiz und Politik schaut zu oder ist vielleicht sogar hin und wieder selbst involviert. Beispiele habe ich bereits angesprochen und dass ich zur Zeit einen Kater bei mir aufgenommen habe und befürchte durch Aufregung ernsthafte Herzprobleme zu bekommen. Der Kater wäre dann bei mir eingesperrt und müsste ein schreckliches Ende nehmen. Jeder Tierhalter sollte dafür sorgen dass stets ein anderer Tierhalter überprüft ob es Mensch und Tier gut geht, gerade ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen müssen dies gewährleisten. Auch bei einem Unfall unterwegs sollte auf ein Haustier schriftlich hingewiesen werden wenn der Tierhalter alleinstehend ist.

 

Am 13. November 2017 bekomme ich eine Anhörung zu meinem Widerspruch vom 09.06.2017 von der Wohngeldbehörde zugesandt. Die Bearbeitung wurde geprüft und erfolgte korrekt, wodurch dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Bei der Bearbeitung muss der Sachbearbeiter prüfen, ob die Angaben plausibel sind und nach § 25 WoGG ist dann ein Bewilligungszeitraum, in der Regel von 12 Monaten, festzulegen. Ist jedoch zu erwarten, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten erheblich ändern, soll der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt werden. Hier muss der Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum ausschöpfen. Der Bewilligungszeitraum wurde verkürzt, weil durch den Vermögensverzehr ab Oktober 2017 nicht mehr plausibel ist dass die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt sind. Wenn der beigelegte Weiterleistungsantrag fristgemäß eingeht wird der Widerspruch als erledigt betrachtet.

 

Kommentar: In der Begründung waren meine Einnahmen aufgeführt die Bruttorente und die Nettorente ohne AOK Krankenversicherung, abzüglich einer privaten Kranken und Pflegeversicherung, also der Betrag der zwangsweise von der AOK erhoben wird. Dann war noch der Stand des letzten Kontoauszugs genannt. Als Ausgaben waren Grundsteuer, Abwasser, Strom und Rundfunkbeitrag genannt. Natürlich habe ich mehr laufende Ausgaben aber die Einnahmen waren soweit korrekt erfasst worden. Dem Weiterleistungsantrag fügte ich dann die Kontoauszüge bei, auf denen die Buchung meiner aufgegebenen Geschäftsanteile gebucht waren und alle Buchungen des Jahres und der Kontostand überstieg den von der Wohngeldstelle zitierten, deshalb so erheblich, weil ich ja für sieben Monate Wohngeld erhalten habe, was in der Kalkulation der Behörde nicht mitgerechnet wurde.

 

Am 16. November 2017 habe ich den Weiterleistungsantrag dann wie immer persönlich im Landratsamt abgegeben. Alle der Behörde nicht bekannten neuen Kontoauszüge habe ich in Kopie beigelegt. Auch ein detailliertes Schreiben auf die Anhörung eingehend war beigefügt.

 

Kommentar: Dieses gezedere und Widersprechen und immer wieder neu beantragen sorgt dafür dass die Mitarbeiter in Beschäftigung bleiben. Es ist an der Zeit die gut honorierten Mitarbeiter in der Verwaltung nach und nach abzubauen. Ihre Entscheidungen sorgen für eine hohe Klagefreudigkeit bei den Bürgern. Also sind auch bei Gericht die Mitarbeiter gut beschäftigt. Immerhin wenden die Gerichte etwa 40% der abgelehnten Asylanträge und in weiterer Instanz können diese Urteile dann auch wieder erneut korrigiert werden. Das alles kostet den Bürgern vielleicht mehr als eventuell eingespart wird. Hier müssen auch immer wieder die Pensionslasten Erwähnung finden, die der nächsten Generation aufgebürdet werden. Eine Grundversorgung der zur Zeit Benachteiligten halte ich im Moment für Sinnvoller als dass bedingungslose Grundeinkommen für die Reichen, denn sie werden ihre Gier dadurch nicht befriedigen können.

 

Am 15. Dezember 2017 geht eine Anforderung fehlender Unterlagen zum Wohngeldantrag vom 16.11.2017 bei mir ein. Die Wohngeldbehörde verlangt nach einem: "Nachweis Auszahlung Geschäftsanteile aller Monate/und Bescheid."

 

Kommentar: So werden also in Deutschland die Bürokraten und auch so mancher Bürger beschäftigt. Da ich ja alles nähere und mehr oder weniger wichtige selbst zustelle betrifft mich dies besonders. Für die AOK fahre ich auch schon mal mehr als 300 Km einfache Strecke um nicht fast vier Renten auf einmal zu verlieren, denn solche monatlichen Höchstbeiträge lassen sich ja nicht rückgängig machen wie mir versichert wurde. Zum Glück kann mein Konto nicht überzogen werden so dass die Bank schnell nicht mehr mitmacht. Mein Ruin wäre es trotzdem denn die Banken verlangen Gebühren wenn Zahlungsaufträge wegen fehlender Deckung zurück gewiesen werden.

 

Am 1. Dezember 2017 überbringe ich ein Schreiben an das Landratsamt in diesem ich auf die Anforderung fehlender Unterlagen eingehe und zwei Kontoauszüge in Kopie beilege.

 

Kommentar: Banken stellen keine Bescheide in solchen Fällen aus und was mit Monaten gemeint war habe ich ohnehin nicht verstanden. Im Schreiben erklärte ich dann den Sachverhalt dass alles bereits der Wohngeldbehörde zur Verfügung gestellt wurde. Sicherheitshalber kopierte ich aber einen Hinweis aus dem Kontoauszugsdrucker und einen Kontoauszug. Der Kontoauszug mit der Buchung der Geschäftsanteile war nicht nur bei den fortlaufenden Auszügen sondern natürlich auch noch mit der Auflistung und dem Sparguthabenauszug extra hervor gehoben, dem Weiterleistungsantrag vom 16.11.2017 zugefügt.

 

Am 18. Dezember 2017 bekomme ich Post von dem Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es wird unter "Ihr Rundfunkbeitrag" mitgeteilt. Sie teilen uns erneut mit dass Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens den Rundfunkbeitrag nicht zahlen können. Eine Befreiung wegen geringen Einkommens hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Sie beanspruchen daher die Befreiung nach § 4 Abs.6 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Härtefall) von der Beitragspflicht. Wir haben Sie mit Schreiben vom 13.10.2017 zum Sachverhalt befragt und den fehlenden Nachweis angefordert. Diesen haben Sie jedoch nicht zugesandt. Da sich kein neuer Sachverhalt ergeben hat, bleibt es bei der Ablehnung Ihres Antrages auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Aktuell kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bescheidung von Widersprüchen. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.

 

Kommentar: Die Schilderung meiner prekären Situation ist für die Staatlichen Institutionen nicht Relevant, der Ruin der Bürger spielt keine Rolle die Durchsetzung ist alternativlos. Die Bürger haben eine gute Aussicht keinem Terroranschlag zu Opfer zu fallen und nur wenige begegnen einem fremden Mörder. Riskanter ist es schon in einer Familie, dort ist Gewalt, Mord und Totschlag häufiger. Aber die Einwirkung staatlicher Durchsetzung trägt vielleicht mehr zur relativ hohen Freitotquote bei als Liebeskummer oder eine andere Krankheit Wenn es schon so wichtig ist sich des unwerten leben durch Gesetze zu entledigen, dann sollte auch eine "anständige" Bereitstellung der Mittel zur Verfügung gestellt werden. An eine Pille zur Einschläferung denke ich da in erster Linie, man könnte sie ja günstiger abgeben wenn die Organe anschließend gespendet werden und der Rest im Dienst der Wissenschaft entsorgt wird.

 

Am 5. Januar 2018 gehe ich auf das Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein und bitte um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheides.

 

Kommentar: Eigentlich konnte man meinem Schreiben schon längst entnehmen dass ich zu Klagen gedachte, aber so dauert alles länger und ein Gerichtstermin zieht sich in weite Ferne. Aber wie schon erwähnt wollen ja alle beschäftigt sein, die Behörden und Sachbearbeiter, die Gerichte und der arme Bürger beschäftigt sie alle wenn er vorher nicht gestorben ist.

 

Am 13. Januar 2018 bekomme ich einen Bescheid vom 15.01.2018 von der Wohngeldstelle. Auf den Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2008 (BGBI. I S. 1856) und den hierzu ergangenen Änderungen folgender Bescheid erteilt: Ihr Antrag wird nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast abgelehnt,ab 01.10.2017. Nach dem Grundsatz der materiellen (objektiven) Beweislast belastet die Nichtbeweisbarkeit von Tatsachen denjenigen, der aus den Tatsachen ein Recht herleiten will. Nach § 20 SGB X und in Anlehnung an § 286 der Zivilprozessordnung und § 128 Sozialgerichtsgesetz gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Danach hat die Wohngeldbehörde alle Tatsachen zu würdigen und zu entscheiden, ob die materiellen Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs, insbesondere das Einkommen, nachgewiesen sind. Hält die Wohngeldbehörde die Angaben der wohngeldberechtigten Person für nicht ausreichend nachgewiesen, kann sie den Wohngeldantrag nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast ablehnen. Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

 

Kommentar: Das wäre ja auch so ziemlich das Erste mal gewesen dass ich nicht widersprechen müsste. Immerhin ist die Rede vom Wohngeldberechtigten, die Mitarbeiter wissen schon dass die Bürger berechtigt sind Wohngeld zu erhalten, aber wenn die Sachbearbeiter es verweigern bringen sie den Berechtigten in die Situation dass er zahlungschwierigkeiten bekommen kann, man will dies sogar bewusst herbeiführen, um dann die Kosten nach der Gesetzeslage einzusparen. So kommt man also in die Situation seine Wohnung nicht mehr halten zu können oder seine teure Krankenkasse aufzugeben. Der jetzige Bundespräsident meinte im letzten Jahrhundert schon, es wäre gut ein Grundrecht auf Wohnraum zu haben. Dem schließe ich mich auch an und daher halte ich die Unterstützung einer Partei die dies in ihrem Wahlprogramm hat für zwingend notwendig. Natürlich fordere ich dies auch in meinem Parteiprogramm und die Lösung ist gar nicht so schwierig wie man denkt, es kommt nur auf die Unterstützung der Bürger für diese Partei an.

 

Am 14. Januar 2018 schreibe ich meinen Widerspruch zum Bescheid vom 15.01.2018 und gebe ihn dann am 15.01.2018 persönlich ab. Ich informierte die Wohngeldbehörde darüber dass ich keinen konkreten Vorwurf erkennen kann und Frage was also genau mir unterstellt wird? Ich gehe dann davon aus dass mir eine Klärung nur vor Gericht für möglich erscheint.

 

Kommentar: Auch wenn behauptet wird der Staat hätte sprudelnde Steuereinnahmen weil die Wirtschaft brummt, so muss man diese Aussage doch so relativieren das ein kleiner Überschuss vor allem dadurch zustande kommt dass die Zinslast für einen enormen Schuldenberg zur Zeit nicht so erdrückend ist. Die Gemeinden müssen sparen wo sie können und seit sie politisch gewollt Flüchtlinge aufnehmen müssen, versuchen sie an den anderen Bedürftigen zu sparen, weil diese keine Lobby haben und sich daher nicht gut wehren können, da ja auch die Zeit gegen diese armen Bürger arbeitet. Dies müssen wir ändern und es gibt auch Lösungen für die Flüchtlinge aber auch hier ist dass zumutbare mitwirken der Bürger gefragt. Der Kampf gegen die Armut kann nur gewonnen werden wenn die armen sich in einer Partei organisieren und sich für die Durchsetzung von Rechten gemeinsam einsetzen. Die Politik verfolgt in erster Linie die Strategie die Wohlhabenden und Reichen noch vermögender zu machen weil sie vielleicht mehr oder weniger marionettenhaft an den Fäden der Wirtschaft hängt. Die kleinen Steuergeschenke und Rentenvergünstigungen kommen nur denen zugute die nicht bedürftig sind. Eine Erhöhung des Kindergeldes nutzt einem Harz IV Empfänger nur, wenn es nicht mit anderen Leistungen verrechnet wird. Es ist sehr unwahrscheinlich dass die derzeitige Politik etwas zu ändern vermag, weil es vermutlich so gewollt ist.

 

Am 22. Januar 2018 erhalte ich von der Wohngeldbehörde eine Mitteilung darüber, dass mein Widerspruch und alle Unterlagen an das Landesverwaltungsamt weiter geleitet wurden.

 

Kommentar: Jeder soll etwas Arbeit bekommen dies kann jeder verstehen, ich selbst aber glaube dass es auch ohne einen derart aufgeblähten Sachbearbeiterapparat einen funktionierenden Staat geben könnte.

 

Am 29. Januar 2018 teilt mir das Landesverwaltungsamt mit, das mein Widerspruch vom 14.01.2018 gegen Ablehnung von Wohngeld wegen materieller Beweislast mit Bescheid des Landratsamtes vom 15.01.2018,eingegangen ist. Man ist dort bemüht, über meinen Rechtsbehelf zeitnah zu entscheiden. Sollte mein Interesse an einer Überprüfung des Bescheids zwischenzeitlich entfallen sein, so wird gebeten dies umgehend mitzuteilen um somit zur Verhinderung eines unnötigen Verwaltungsaufwandes beizutragen.

 

Kommentar: Ich würde gerne dazu beitragen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, andererseits würde es mir dann nicht mehr möglich sein meine teure Krankenversicherung zu bezahlen und im alter trägt dies zur Verkürzung der Lebenserwartung bei, aber vielleicht ist genau dies von den Behörden erwünscht und beabsichtigt hierzu beizutragen. Es ist für die Politik nunmal wichtiger wohlhabenden neben dem üblichen Kindergeld noch ein ordentliches Baukindergeld drauf zu legen. Für sehr viele Bürger aus der Mittelschicht ist es heute nicht mehr möglich Wohneigentum zu errichten. Es können sich oftmals auch besser Verdienende kaum noch die rasant gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen leisten wenn wegen der Kinder nur noch einer voll arbeiten gehen kann.

 

Am 1. Februar 2018 unterrichte ich das Landesverwaltungsamt darüber das ein Interesse an einer Überprüfung des Bescheids besteht. Eine Überprüfung wäre in meiner Situation unumgänglich da ich sonst meine Krankenkasse kündigen müsste. Ich weise auf die Richtigstellung in meinem Weiterleistungsantrag hin und auf die Möglichkeit einer Ausgabendokumentation da ich alle Belege gesammelt habe. Ich füge Kopien der aktuellsten Kontoauszüge bei und aus diesen geht hervor dass ich meinen Verpflichtungen noch nachkommen kann obwohl ich seit fünf Monaten kein Wohngeld erhalte.

 

Kommentar: Ohne Wohngeld kann ich allerdings nicht allzu lange sein, denn die Krankenversicherung schmälert meine Rente so, dass ich ansonsten auf sie verzichten müsste. Ursache ist in meinem Fall die Bundeswehr die ja für nichts haften muss und den Bürger nach belieben ruinieren darf und da gibt es schon wieder Parteien welche auf die Wiedereinführung der ausgesetzten Wehrpflicht ihr Parteiprogramm ausrichten. Allein schon deswegen ist die Unterstützung meiner Partei so wichtig um einer Bande von Verbrechern hier Paroli zu bieten. Niemand sollte auf Befehl töten oder wegen eines Befehls getötet werden. Landesverteidigung ist eine Angelegenheit die nicht auf junge Männer abgewälzt werden darf auch wenn diese die Neigung zur Gewalt am ehesten erfüllen.

 

Am 12. Februar 2018 sende ich einen Nachtrag an das Landesverwaltungsamt. Ich übersende die Kopien eines Bescheides vom 19.08.2016 des Sozialamtes sowie einige

Berechnungsbögen, wollte ich zur Kenntnisnahme zur Verfügung stellen.

 

Kommentar: Ich wollte nur darauf aufmerksam machen dass nicht nur die Wohngeldstelle sondern auch das Sozialamt meine Unterstützung grundsätzlich ablehnen.

 

Am 15. Februar 2018 wird mir der Bescheid vom 13.02.2018 des Landesverwaltungsamtes zugestellt. Der Wohngeldbescheid des Landratsamt vom 31.05.2017 wird dahin gehend geändert, dass mir Wohngeld auch für die Zeit vom 01.10.2017 bis 28.02.2018 bewilligt wird. Eine sehr ausführliche Begründung folgte dann, man fragte sich in der Begründung warum die Krankenkasse weitere Beiträge verlangt? Eine Erwähnung meiner Einwände folgte und nach alldem erschien der Widerspruchsbehörde eine Plausibilität meiner Angaben.

 

Kommentar: In diesem Bundesland scheint man die 90% Regelung der Krankenkassen nicht überall zu kennen. Angesichts der Einwanderung wäre dies eine Ungleichbehandlung der einheimischen Bevölkerung falls eingewanderte Bürger von dieser 90% Regelung nicht betroffen wären. Auch ältere Menschen befinden sich ja auf der Flucht die vereinzelt nie in einer Krankenversicherung waren und somit nie in eine Versicherung eingezahlt haben. Wie dies geregelt wird entzieht sich meiner Kenntnis, Langfristig müsste ja über die Aufnahme in eine Krankenversicherung nachgedacht werden, bis dahin kommt der Staat für anfallende Krankenkosten auf. In meinem Fall glaube ich wäre dies nicht der Fall, ich würde wohl gepfändet werden und auf der Straße landen wenn ich ohne Versicherung mich im Krankheitsfall behandeln lassen würde, ohne Geld für die Behandlung zu haben.

 

Am 1. März 2018 beantrage ich erneut Wohngeld, ich versuchte auf Unklarheiten des letzten Bescheides einzugehen und erklärte auch, warum ich einen weiteren Beitrag zur Krankenkasse entrichten muss.

 

Kommentar: Der Aufwand wird immer größer vielleicht sollte ich mich schon jetzt betreuen lassen weil man ja nicht jünger wird. Dann könnte ein anderer die Arbeit für mich übernehmen zu der man ja nicht immer Lust hat und irgendwann auch nicht mehr in der Lage ist. Gerade für diesen Fall ist es wichtig eine Partei im Hintergrund zu haben die den Bürger nicht seiner Rechte beraubt sondern ein würdiges altern ermöglicht.

 

Am 12. März 2018 erhalte ich ein Schreiben vom Landratsamt Fachbereich Soziales. Es wird auf die Anlage hingewiesen, dort erfolgt die Umsetzung meines Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamt. Der beigefügte Bescheid ist auf den 28.02.2018 datiert. Es wird darauf hingewiesen dass bei einer erneuten Antragstellung für die Zeit ab 01.03.2018 sämtliche Kosten zu meiner Lebensführung zu dokumentieren und mit entsprechenden Nachweisen einzureichen ist.

 

Kommentar: Da ich meinen Antrag ja schon am 1. März abgegeben habe und mir der Bescheid vom 28. Februar erst nach dem 12. März zugesandt wurde habe ich die Belege für die Autoversicherung usw. nicht meinem Antrag zugefügt aber die Kontoauszüge dokumentieren ja ebenfalls meine Ausgaben diesbezüglich und ich habe meine Situation wie ich fand ausreichend dargelegt und habe erst mal keine weiteren Unterlagen vorbei gebracht.

 

Am 12. April 2018 sendet mir die Wohngeldstelle ein Schreiben zu. Es wird dort auf meinen Antrag vom 01.03.2018 verwiesen. Zur Bearbeitung werden noch weitere Unterlagen benötigt. Bis zum 27.04.2018 muss eine Dokumentation sämtlicher Kosten mit entsprechenden Nachweisen eingereicht sein.

 

Kommentar: Da haben wir den Salat wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, muss ich damit rechnen dass mein Antrag gemäß § 66 SGB I aus diesem Grunde abgelehnt wird. Tatsächlich habe ich das Schreiben erst am 28.04.2018 aus dem Briefkasten geholt und zur Kenntnis genommen. Da ich erhebliche Schmerzen im von der Bundeswehr vorgeschädigten Knie hatte und kaum noch laufen konnte, war ich verreist. Weil das Warten auf einen Facharzttermin auf dem Land länger dauern kann bin ich in meine alte Stadt gefahren um dort eventuell schneller behandelt zu werden. Ein Anruf bei einem Orthopäden ergab dass ich innerhalb der nächsten Stunde vorbei kommen könnte und bei der Parkplatzsuche habe ich die Straßennamen nicht so beachtet und ein Orthopäde in dessen Nähe ich parkte konnte mich auch ohne Termin annehmen. Das Röntgenbild erbrachte kein eindeutiges Ergebnis so dass ein MRT erforderlich war. Ein MRT-Termin sollte bei der ersten Nummer die ich angerufen habe 14 Tage dauern, ohne weitere Nummern zu versuchen wollte ich den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen. So entschloss ich mich den Termin in der Stadt abzuwarten, um Reisekosten zu sparen.

 

Am 28. April 2018 begann ich dann auf die Mitteilung vom 12.04.2018 einzugehen. Am 30. April 2018 habe ich dann die 28 Seitige Erklärung mit Kopien auch vom MRT und einer Laboruntersuchung im Landratsamt abgegeben.

 

Kommentar: Nicht alles konnte ich belegen so habe ich auf der vierten Seite eine Rubrik "Ohne Beleg" Handschriftlich angegeben, da einige für mich beträchtliche Beträge nicht in einer Registrierkasse und oder Quittiert wurden. Einkäufe auf Flohmärkten oder wenn mich Jemand um Geld bittet und Internetbestellungen durch einen Bekannten sowie Trinkgelder müssen von mir selbst aufgeschrieben und registriert werden.

 

Am 12. Mai 2018 erinnere ich ARD ZDF Deutschlandradio an mein Schreiben vom 5.01.2018 in diesem ich um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid bitte.

 

Kommentar: Ich fügte noch hinzu dass es mir auch schon reichen würde welches Gericht in meinem Fall zuständig ist um vorab schon einmal eine Klage einzureichen. Dort könnte die Klage dann ja erst einmal als Untätigkeitsklage betrachtet werden.