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Am 31. Mai 2018 wird ein Bescheid des Fachbereich Soziales bezüglich meines Antrages auf Gewährung von Lastenzuschuss für den Zeitraum 01.03.2018 bis 28.02.2019 nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2008 (BGBI. I S.1856) und den hierzu ergangenen Änderungen erteilt: "Ihr Antrag wird nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast abgelehnt." Nach dem Grundsatz der materiellen (objektiven) Beweislast belastet die Nichtbeweisbarkeit von Tatsachen denjenigen, der aus den Tatsachen ein Recht herleiten will. Nach § 20 SGB X und in Anlehnung an § 286 der Zivilprozessordnung und § 128 Sozialgerichtsgesetz gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Danach hat die Wohngeldbehörde alle Tatsachen zu würdigen und zu entscheiden, ob die materiellen Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs, insbesondere das Einkommen, nachgewiesen sind. Hält die Wohngeldbehörde die Angaben der wohngeldberechtigten Person für nicht ausreichend nachgewiesen, kann sie den Wohngeldantrag nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast ablehnen. Es folgte die Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Kommentar: Die Ausführungen des Landesverwaltungsamtes haben die Mitarbeiter des Landratsamtes nicht überzeugen können, hier wird eine eigene Rechtsauffassung vertreten wie wir ja schon seit meinem Prozess gegen den Fachbereich Soziales wissen. Das Gericht war damals durchaus der Ansicht das mir Grundsicherung als Zuschuss zustehen würde wie es im Vergleich geheißen hat. Obwohl ich alle meine Ausgaben dargelegt habe und durch Kopien belegt habe und alle Kontoauszüge die Herkunft meiner Ausgaben genau belegen hält man an den eigenen Grundsätzen fest. Wir sehen wie wichtig es ist dass die armen Bürger sich zusammen schließen und gemeinschaftlich versuchen gegen die geplante Entrechtung einzutreten. Die Parteien sind großzügig im verschenken von Steuergeld an die Reichen und Wohlhabenden, wie wir im Baukindergeld erkennen können. Jedem Kind eines Wohlhabenden wird ein Vermögen zugestanden und die Kinder von denen die es wirklich brauchten erhalten natürlich nichts. Nach den vielleicht christlichen Grundsätzen der meist christlichen Parteien, nach diesen es anzustreben ist die Reichen noch Reicher zu machen und den Armen, in Armut zu halten und soziale Parteien unterstützen dies auch noch als Koalitionspartner. Alternative Parteien lassen nicht erkennen an diesen Grundsätzen etwas ändern zu wollen. Lediglich eher Linksgerichtete Parteien denken da vielleicht anders, können eingeschworene Mitarbeiter der verschiedenen Ämter aber nicht von ihren Grundsätzen abbringen wenn ihnen vom Volk die Führung des Landes zugeteilt wurde. Ich gehe davon aus dass diese Beamten kein Problem damit haben den Reichen weiteres Vermögen zuzuschanzen und nur wenn diese Reichen ihre eigenen Grundsätze in der Steuermoral vertreten und keine Steuern zahlen möchten, verlieren sie ihre Ämter wenn sie dies aufdecken wollen, mit Bestversorgung danach. Viele Bürger haben schon länger das Vertrauen in die etablierten Parteien und diesen Staat verloren und gehen nicht mehr zur Wahl oder wählen die Populisten, die schnelle Lösungen versprechen. Ich selbst halte eine Beteiligung der unzufriedenen Bürger in den Lösungsprozess für unvermeidlich daher sollte das Ziel in naher Zukunft die Gründung einer Vernunftpartei sein die Verlierer und Benachteiligte von vornherein nicht ausschließt, sondern die Möglichkeit bietet an Lösungen mitzuwirken.

 

In meinem Widerspruch vom 3. Juni 2018 weise ich darauf hin dass meine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht zur Bestreitung meiner Lebensführung ausreicht und ich auf Lastenzuschuss angewiesen bin. Zudem muss ich sowohl meinen Gasanschluss wie auch die Krankenversicherung kündigen um die Deckung meines Kontos zu Gewährleisten. Und da die Aufgabe der Krankenkasse in meinem Alter eine erhebliche psychische Belastung ist beabsichtige ich über die Prozesskostenhilfe eine Klage auf Schmerzensgeld anzustreben. Ich erwähnte zudem auch noch dass das Landesverwaltungsamt meine Anspruch auf Wohngeld vormalig bestätigt hat.

 

Kommentar: Es sind leider nicht nur die laufenden Kosten die mein Konto schrumpfen lassen sondern vor allem die Einmaligen gar nicht geplanten Ausgaben. Die Tierarztkosten für den alten Kater beliefen sich auf fast zwei Renten. Die Bremsen für das Auto kosteten mich fast eine Rente nach 20 Jahren dachte ich wären neue Bremsscheiben angebracht da der TÜV bald fällig war. Der TÜV hatte aber dann doch mehr Augenmerk auf den Rost gelegt und beim schweißen fing der Wagen Feuer und wurde dadurch unbrauchbar. Zum Glück hatte ich schon 2013 ein gleiches Ersatzsteilfahrzeug restauriert erworben, mein Wagen sollte ja mal ein Oldtimer werden. Nun wurde mein geliebter alter Freund der mich nie im Stich gelassen hat, mit dem ich acht Jahre lang meine Mutter und ihre Freundinnen kutschierte und danach fast acht weitere Jahre meinen Vater, der früher lieber bei der Katze geblieben ist, nun zum Ausschlachten frei. Und auch die letzten Jahre die ich mit dem alten Kater gefahren bin hat er mir gute Dienste geleistet und ich habe ohne Not immer wieder mal Teile erneuern lassen weil sie vielleicht mal kaputt gehen könnten. Der andere Wagen, der schon seit Jahren abgemeldet war bekam auch sofort seinen neuen TÜV nachdem er vom Werkstattmeister auf einem Anhänger überführt wurde. Auch an diesem Wagen war alles nach angaben des Vorbesitzers schon erneuert nur eben 2013 daher lies ich den Motor mit Achse und der ganz neuen Bremse austauschen auch die Sitze wurden getauscht, weil ja meine Eltern darauf gesessen sind. Leider haben sich die bereits erneuerten Bremszylinder der nicht ausgetauschten hinteren Achse als minderwertig erwiesen und mussten schon nach fünf Jahren ausgetauscht werden. Ich habe die erste Rechnung etwas herunter gehandelt, weil ich ja allein durch an und Abmeldung der Fahrzeuge Unkosten hatte, welche letztlich durch den Verlust des Fahrzeuges verursacht wurde, diesen Verlust wiederum die Werkstatt verschuldete und die weitere Rechnung dazu gerechnet, so sind fast zwei weitere Renten verbraucht. Leider kommt so ständig etwas neues hinzu und die Deckung des Kontos schwindet, da ja kein Wohngeld mehr eingeht, so muss ich durch Kündigung der Krankenkasse die Verringerung des Kontostandes verzögern. Ohne Krankenkasse im Alter heißt auch im Notfall keine ärztliche Versorgung und Bekannte raten mir davon ab.

 

Zum 3. Juni 2018 ist auch mein Antrag auf Prozesskostenhilfe datiert den ich am 4. Juni beim Amtsgericht eingeworfen habe danach habe ich dann den Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid beim Landratsamt abgegeben.

 

Kommentar: Ich bat um die Zusendung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe und schilderte kurz den Fall. Als Anlagen legte ich Kopien des ablehnenden Bescheides und eine Kopie meines Widerspruchs bei. Des weiteren beantragte ich eine Krankenkostenübernahme durch das Landratsamt und Schadenersatz im Falle der Verschlechterung meines Gesundheitszustandes sowie die mit der Aufgabe der Krankenversicherung verbundenen psychischen Belastung, ein Schmerzensgeld.

 

Am 4. Juni 2018 wird der Eingang meines Widerspruchs vom Landratsamt bestätigt.

 

Kommentar: Das fand ich schon sehr nett das da ein/e Sachbearbeiter/in sich gleich die Zeit genommen hat mir den Eingang zu betätigen und das Schreiben auch noch zeitgleich aufzugeben.

 

Am 5. Juni 2018 antwortete auch das Amtsgericht und übersandt mir einen Antrag auf Beratungshilfe. In Sachen hier: "Allgemeine Anfrage" wurde mir mitgeteilt, dass das Amtsgericht für einen Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid nicht zuständig ist und auch nicht für die Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme. Eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld ist wohl kaum aussichtsreich, stellte eine Richterin vorab schon einmal fest. Das Schreiben wurde dann von einer Urkundsbeamtin am 08.06.2018 Beglaubigt.

 

Kommentar: Es dauerte also etwas länger bis ich den Antrag erhalten habe, schon wegen der Beglaubigung. Es war aber auch sehr nett von den Mitarbeitern auf mein Schreiben recht bald zu antworten. Nur mit dem Antrag auf Beratungshilfe kann ich im Moment nicht so viel anfangen, schon weil mein Widerspruch ja noch gar nicht bearbeitet wurde. Es ist aber schade dass die Richterin meinen Antrag auf Schmerzensgeld von vornherein als wohl kaum aussichtsreich beurteilte. Es wäre sehr wichtig dass die Behörden durch solche Klagen im Zaun gehalten werden um die Ausbreitung von Willkür einzudämmen.

 

Am 20. Juni 2018 ergeht eine "Anhörung zum Widerspruch vom 04.06.2018" Mein Widerspruch wurde form- und fristgerecht eingelegt. Die Bearbeitung wurde geprüft und im Ergebnis werde ich zur abschließenden Entscheidung über den Widerspruch gebeten folgendes bis zum 29.06.2018 aufzuklären. Durch die Bank Berlin wird mein Konto bei der Bank Hessen nachweislich monatlich erheblich, im Verhältnis zu meinen Einnahmen, belastet: ab 25.01.2018 = 200,00 Euro, Februar 2018 = 70,00 Euro, März 2018 = 360,00 Euro, April 2018 250,00 Euro, erst dann kann abschließend über meinen Widerspruch entschieden werden. Hinweis: Wie Sie auf Ihren Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung erkennen können, sind Sie krankenversichert und brauchen sich daher keine Sorgen um Ihre ärztliche Versorgung zu machen.

 

Kommentar: Den Hinweis hätte man sich sparen können, ich weiß schon selbst dass ich krankenversichert bin, schon weil ich einen beträchtlichen Teil der Rente dafür aufbringen muss und auch zum Teil noch rückwirkend aufbrachte. Eine Kündigung der Krankenkasse bedeutet für mich aber dass ich auf Sozialleistungen wie Wohngeld verzichten kann. Und dass ist ja auch zweifelsfrei das streben der Behörden, von der Politik und der Gesetzesverwaltung unterstützt, sonst gäbe es ja die Grundsätze der materiellen Beweislast nicht. Wodurch die wirklich armen von der Unterstützung ausgeschlossen werden und wenn möglich auf der Straße verrecken sollen. Mit ihrer Stimme bei den Wahlen unterstützen die Bürger dass auch noch. Da ich Geld in der Nahe gelegenen größeren Stadt in der sich auch das Landratsamt befindet abhebe und meine Bank sich im Nachbarland aus dem ich stamme befindet, wird es wahrscheinlich über eine Zentrale gebucht, wodurch dann Berlin auf meine Kontoauszüge auftaucht, selbst bin ich aber nur einmal in Berlin gewesen wie zuvor hier schon zu lesen war. Ich hoffe dass es nicht das Problem der Mitarbeiter ist überlege aber ernsthaft diesbezüglich noch einmal fernmündlich nachzufragen.

 

Am 21. Juni 2018 antworte ich auf die Anhörung zum Widerspruch. Ich erwähne dass eine Ausführliche Dokumentation meiner Ausgaben der Wohngeldbehörde bereits vorliegt und meine Ausgaben Cent genau mit meinen Abbuchungen übereinstimmen. Nicht unerwähnt lasse ich dass die Belastung meines Kontos auch deshalb so erheblich scheint weil kein monatlicher Eingang des Wohngeldes erfolgt und nur weil ich Wohngeld nachträglich erhalte, ist mein Konto bis heute ausreichend gedeckt. Auf den "Hinweis" hin, bestätige ich die Richtigkeit wenn davon abgesehen wird, dass durch die ablehnende Grundeinstellung des Fachbereich soziales, die Kündigung der Krankenkasse unvermeidbar ist. Abschließend verweise ich noch auf die Einschätzung der Richterin und dass ich beabsichtige meinen Anspruch auf Wohngeld auf juristischem Wege zu klären. Wobei dann auch festzustellen ist ob die Aufgabe der Krankenkasse und die damit verbundenen Gefahren in meinem Fall, einem armen Menschen grundsätzlich zuzumuten ist und vom Gesetzgeber so gewollt ist um sich eventuell auch der Anspruchsberechtigten zu entledigen.

 

Kommentar: Als Anlage fügte ich neben der Kopie zur "Anhörung zum Widerspruch" noch eine Kopie meines "Antrag auf Prozesskostenhilfe" und die Kopie des Schreibens vom Amtsgericht "Allgemeine Anfrage" bei.

 

Am 13. Juli 2018 wurde ein neuer Wohngeldbescheid ausgestellt. Für die Zeit vom 01.03.2018 bis 28.02.2018 wird Wohngeld bewilligt. Durch diesen Wohngeldbescheid wird dem Widerspruch vom 04.06.2018 in vollem Umfang abgeholfen. Der ursprüngliche Bescheid wird mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

 

Kommentar: Dass war diesmal schon sehr eng und eigentlich hatte ich die Aufgabe meiner Krankenkasse fest eingeplant. Auf Dauer ist es schon sehr riskant die Deckung meines Kontos zu gefährden und ich muss mir wohl eine Arbeit suchen wenn ich in der Krankenkasse verbleiben will. In meinem alter wird es nicht leicht noch einmal eine Arbeit in ländlicher Gegend zu finden und es müsste ja eine Arbeit sein die ich langfristig ausüben kann. Zunächst vielleicht nur eine geringfügige Tätigkeit auf Aushilfsbasis aber Langfristig wird eine Aufgabe meiner Rente und ein Einstieg in ein Berufsleben unvermeidbar sein wenn ich einen angemessenen Beitrag zur Krankenkasse entrichten will.

 

Am 13. Juli 2018 verschickte die AOK eine neue Bemessungsgrundlage zum 1. Juli, weil sich meine Rente etwas erhöhte.

 

Kommentar: Da ich ja nicht in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen werden kann macht es durchaus Sinn auf die kleine Rente zu verzichten und arbeiten zu gehen. Bei meinem Gesundheitszustand mit der geringen Konzentrationsfähigkeit und der mittlerweile auch körperlich angeschlagenen Gesundheit werden die Mitarbeiter des Arbeitsamtes keine große Auswahl für mich haben. Ich bin aber bestimmt nicht der einzige der im Alter sich nach Arbeit erkundigt.

 

Am 15. September 2018 sende ich der AOK einen Ermittlungsbogen und Unterlagen zu.

 

Kommentar: Da ich noch immer keinen Fragebogen der AOK zur Ermittlung meines Einkommens erhalten habe schickte ich die Unterlagen einfach unaufgefordert zu. Da mir sonst der Höchstbeitrag abgezogen wird wenn ich ein paar Tage mal nicht in den Briefkasten schauen kann, weil ich in meine alte Stadt fahren will um mich bei der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt zu erkundigen und vielleicht auch noch meine Schwester besuchen will.

 

Am 15. September 2018 erhält ARD ZDF Deutschlandradio eine Erinnerung an meine Schreiben vom 05.01.2018 und vom 12.05.2018 dort mahnte ich einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid an.

 

Kommentar: Schon am 12. Mai fragte ich auch nach welches Gericht in diesem Fall zuständig ist um eine Untätigkeitsklage einzureichen. In diesem Monat ruft eine Politikerin zu einer Sammlungsbewegung „Aufstehen“ auf, nur die Linken sind dazu aufgerufen sich zu vereinen. Schade dass nicht alle an dieser Bewegung mitwirken dürfen. Es sollen sich aber auch andere Gruppen angesprochen fühlen welche nicht so streng die Linie der Linken verfolgen und zum Beispiel eine vernünftigere Einwanderungspolitik verfolgen. Es ist nun einmal eine Tatsache dass der bezahlbare Wohnraum nicht für die einheimische Bevölkerung ausreicht. Es wäre daher sinnvoller erst die Frage der Unterbringung zu lösen und dann erst über die Fähigkeit einer Aufnahme nachzudenken. Asylsuchende die unsinniger Weise keine Tätigkeit ausüben dürfen könnten zum Beispiel in die entvölkerten Bereiche des Landes verwiesen werden. Sich dort ehrenamtlich um die verbliebene alternde Bevölkerung kümmern und dabei nebenbei die Sprache lernen. Bei freier Unterbringung in den dort reichlich vorhandenen verlassenen Wohnraum, das Einverständnis der Bürger muss vorausgesetzt werden, neben der Verköstigung kann auch ein Taschengeld verhandelt werden das der jeweiligen Bereitschaft zur Mithilfe entspricht. Parallel zu dieser Bewegung wäre es aber nicht schlecht sich auch in einer Partei der weniger Wohlhabenden aber auch vernünftigen Bevölkerung zu engagieren.

 

Am 16. November 2018 wird ein Bescheid erstellt. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES/EWS) vom 16.10.2018. Aufgrund der §§ 1 bis 9 der o.g. Satzung erlässt die Gemeinde folgende Beitragsfestsetzung: Für das/die Grundstück(e) wird der Beitrag für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung festgesetzt.

 

Kommentar: Ich erhalte also eine Beitragsfestsetzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung. Jeder arme Hausbesitzer fürchtet solche Bescheide wenn er über keine Rücklagen verfügt und nur eine kleine Rente bekommt. Die Mitarbeiter der Gemeinde erachten es für selbstverständlich dass zum Teil auch sehr hohe Beiträge von den Anwohnern aufgebracht werden. Es kann aber gut sein dass dies nicht der Fall ist und dann sollen die Bürger eine Bank aufsuchen und ein Darlehen oder eine Hypothek auf das Haus aufnehmen. Die Banken sind heute etwas vorsichtiger mit der Vergabe von Krediten und bei armen Rentnern wäre eine sichere Rückzahlung ja gewiss kaum zu erwarten. Wehe dem der einmal in der Schuldenfalle sitzt denn schnell landet ein Eigenheim in der Zwangsvollstreckung und der Eigentümer in der Obdachlosigkeit. Politisch ist das wohl noch so gewollt aber wegen eines wachsenden Wiederstandes auch der Wohlhabenden Hausbesitzer könnten in Zukunft die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Für die Reichen ist dass natürlich sehr erfreulich weil sie ja oft die größeren Immobilien besitzen und dem angemessen, auch noch mehr bezahlen müssen. Vielleicht waren es sogar die Reichen die diese Entwicklung angeregt haben, denn ich glaube kaum das Jemand mit den Armen Hausbesitzern Mitleid hat. Neben den Kosten für Erneuerungen und Instandhaltung werden ja auch noch die Nutzungsgebühren erhoben. Früher richtete sich die Gebühr für das Abwasser nach dem Wasserverbrauch und seit einiger Zeit muss auch der Regen wenn er von einem Grundstück in einen Kanal geleitet wird als Abwasser bezahlt werden. Nachdem viele Bürger ihren Wasserverbrauch einschränkt haben, ist Regenwasser eigentlich ein Segen für jedes Kanalsystem denn es spart Kosten für das durchspülen der Abwasserrohre, diese ja zunehmend verstopfen weil ja nicht nur zu wenig Wasser sondern auch Fett, Essensreste und anderer Unrat eingeleitet werden. Es wäre also zu überprüfen wie solche Abwassergebühren begründet werden, zumal sie sehr unterschiedlich hoch sind. Der Klimawandel beschert uns immer öfter Starkregen oder dass ausbleiben von Regenwasser. Beides scheint mir problematisch, denn zu viel Wasser kann ja nur in ein Auffangbecken und wenn dieses Voll ist in einen Fluss geleitet werden, mehr oder weniger geklärt. Wenig Regenwasser führt dazu dass ein Tankwagen vermehrt zum Einsatz kommt um die Kanalisation funktionsfähig zu halten.

 

Am 16. November 2018 wird noch ein weiterer Vorauszahlungsbescheid erstellt. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES/WAS) vom 10.07.2018. Aufgrund der §§ 1 bis 10 der o.g. Satzung erlässt die Gemeinde folgende Beitragsfestsetzung: Für das/die Grundstück(e) wird eine Vorauszahlung auf den vorläufigen Beitrag für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung festgesetzt.

 

Kommentar: Vorauszahlung bedeutet ja in diesem Fall dass noch ein weiterer Bescheid folgen wird. Da kann ich nur hoffen dass ich die im noch zu erwartenden Bescheid genannte Beitragssumme aufbringen kann und nicht noch die Gemeinde in der ich zur Zeit wohne weitere Bescheide dieser Art erlässt. Wie ich schon erwähnte kann man hier ja nehmen was man will und man nimmt das zigfache. In meinem Fall würde es meinen sicheren Ruin bedeuten und auch die Aufgabe der Krankenkasse würde nichts an meiner Situation ändern. Im Exposé des zur Zeit von mir bewohnten Hauses wurde erwähnt dass mit dem Straßenausbau die Hausanschlüsse erneuert und das Haus an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wurde und die Beiträge bezahlt sind. Was aber nichts zu sagen hat weil ich ja für eine Kläranlage und Straßenausbau im anderen Haus auch schon gezahlt habe und dennoch weitere Rechnungen begleichen muss. Falls die Gesetze zum Straßenausbau doch nicht Bundesweit geändert werden, dann sollte man sich wenigstens Lösungen für die mittellosen Hauseigentümer einfallen lassen, dem Einkommen angepasste Ratenzahlungen zum Beispiel. Der Handel zwingt die Bauern in der Konventionellen Landwirtschaft dazu unser Trinkwasser zu belasten und die Kosten für die Reinigung des Trinkwassers werden ja in einem Rechtsstaat nicht dem Verursacher sondern dem Verbraucher aufgebürdet. Zu diesen beiden vorläufigen Rechnungen kam dann noch eine Nachzahlung welche der Gasanbieter forderte und der Kater musste auch noch dringend zum Tierarzt. Da der Kater schmerzen beim Essen hatte und hier keine schnelle Behandlung möglich war bin ich über 300 Km mit dem Kater zur Tierärztin gefahren und brauchte so keine Überweisungsformulare bei meiner Bank anfordern, sondern habe die Überweisungen vor Ort ausgefüllt und abgegeben. Zum Glück ist mein Konto noch immer gedeckt, aber es kommen ja weitere Beitragsfestsetzungen und daher habe ich mich mit Überweisungsformularen bei meiner Bank eingedeckt.

 

Am 19. Dezember 2018 um 11:05 Uhr rufe ich endlich einmal bei der Anzeigenannahme einer Zeitung in meiner alten Stadt an. Ich will dort eine Kleinanzeige unter der Rubrik „Verschiedenes“ schalten. Zunächst wollte ich klären wie ich das Inserat bezahlen kann? Eine Abbuchung vom Konto sollte möglich sein wurde mir gesagt und ich gab dann den Text an. Die Mitarbeiterin meinte dann sofort das erst einmal geprüft werden muss ob mein Text so angenommen werden kann, man würde mich zurück rufen.

 

Kommentar: In Deutschland haben wir seit vielen Jahren eine Zensur in der früher einmal „freieren“ Presse. Nur wenige reiche Verleger bestimmen also was in der Zeitung stehen darf und was nicht. Auch oder gerade der Anzeigenteil ist davon betroffen denn die Journalisten sind ja ohnehin in die jeweilig „richtige“ Meinungsmacherei verwickelt und schreiben nur die Texte für die sie letztendlich auch ihr Geld bekommen. Mein Text lautete: „PARTEIGRÜNDUNG“ „Wer macht mit in einer Partei der Armen für arme? Näheres unter www.heijow.de oder Telefon ...“ unter „Verschiedenes“ sollte der Text erscheinen. Da läuten natürlich sofort die Alarmglocken auf, denn hier wird dann gleich eine Revolution vermutet, wenn sich Arme Menschen in einer Partei organisieren und ihr Schicksal, am Ende gar noch im Bundestag politisch vertreten, selbst mitbestimmen wollen. Vorausgesetzt es gelingt genügend Wähler und Unterstützer zu finden, was eher schwierig ist. So was geht ja gar nicht, dass ist nur den Reichen oder Lehrern und Anwälten vorbehalten. Es ist alles genau geregelt, die Lehrer sorgen dafür dass genügend Schüler auf der Strecke bleiben und dies so bleibt und der Nachschub an Bildungsarmen und somit auch oft in Armut lebenden nicht endet. Bildungsferne Migranten organisieren sich dann in kriminelle Banden oder Familienclans und entgehen so der aus der Heimat bereits gewohnten Armut. Den Einheimischen bleibt dann noch der Alkohol und andere Drogen die sie mittlerweile oft von den Migranten billiger bekommen. Die Anwälte deren Stundensätze sich nicht selten nach ihrer kriminellen Energie richtet, versuchen die Gesetze so zu gestalten das der Steuerzahler die Reichen noch Reicher macht und dass sich an der sich vermehrenden Armut nichts ändert. Öffentlich bestreiten diese Anwälte sogar dass es kriminelle Klans überhaupt gibt, weil nur diese Klans heute noch ihre oft hoch gesteckten finanziellen Ansprüche befriedigen können. Die Gier der Reichen breitet sich immer mehr aus und die Zahl der Millionäre wächst beständig, aber auch die Zahl der Armen. Der Einfluss der Reichen über Lobbyisten vertreten ist größer auf die eigentlich vom Volk gewählten Abgeordneten und Parteien, als der Wunsch nach Veränderung der Wähler. Jede Partei ködert den Wähler mit Wahlgeschenken die den Staatshaushalt unnötig belasten oder nicht finanzierbar sind. Besonders beliebt sind Steuergeschenke für Rentner mit ohnehin üppigen Renten. Männliche Rentner werden dann noch Begehrenswerter bei jungen ausländischen Frauen. Diese Frauen versuchen sich die deutschen Rentner zu Angeln und nach der Heirat winkt ihnen schon nach zwei Jahren die lebenslange Versorgung durch die Renten oder Steuerkasse auf meist eher hohem Niveau.

 

Am 19. Dezember 2018 meldet sich die Anzeigeannahme um 12:20 Uhr. Mir wird die Veröffentlichung des Textes zwar erlaubt aber die Bezahlung muss vor dem Erscheinen der Zeitung erfolgen. Ich erklärte dass ich keine Online Zahlungen tätigen kann und musste daher auf die Veröffentlichung der Anzeige verzichten.

 

Kommentar: Dass hätte ich mir eigentlich denken können dass mein Text misstrauen erzeugen muss. Den Armen traut man nicht, die können oder wollen ihre Rechnungen nicht bezahlen, vor allem wenn sie arm und vielleicht sogar noch Raucher sind. Auch ich habe diese Erfahrung gemacht, rauchende Kollegen haben mir mein verliehenes Geld nicht zurück gegeben oder gaben mir einen ungedeckten Scheck. Es gibt aber auch ehrliche arme Menschen die oft sehr bescheiden leben und keine berechtigte Forderung offen lassen. Weil sie keine erhöhten Mahngebühren zahlen möchten oder können. Sehr schnell geraten gerade arme Menschen in eine Schuldsklaverei weil sie einen oft kleinen Betrag nicht bezahlt haben. Durch einen Inkasso-dienst oder Anwalt können kleine Forderungen schnell das Vielfache an Mahngebühren erreichen, wenn der Schuldner ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hat. Der Rechtsstaat macht so etwas möglich und die Betroffenen Zahlen und Zahlen was aus ihnen herauszuzwingen ist und die Schuld kann sich dabei noch vergrößern, oder verringert sich kaum. Manchmal sind unerwartet hohe Telefonkosten schuld an einer Überschuldung, weil man sich bei den Kosten fürs surfen im Internet verschätzt hat, oder Betrüger in die Falle der Kostenpflichtigen Nummern ins Ausland lockten, andere tappten in Abofallen, auch bei Prepaidkarten kam es schon zu Nachforderungen. Da ich ja keine Anrufe erwartet habe weil ich noch immer nicht inseriert habe, wurden mehrere meiner Prepaidkarten gekündigt und meine Guthaben einbehalten, weil ich die Nummern nicht genutzt habe und nicht noch weiter aufgeladen habe, es betraf aber hoffentlich nur drei Prepaidkarten. Einige Telefonanbieter verzichten aber heute auf diese Praxis und zwingen ihren Kunden keinen Umsatz in kurzer Zeit auf. Da ich nicht wissen kann ob sich überhaupt jemand auf ein Zeitungsinserat meldet, werde ich erst mal keine neuen Prepaitkarten aktivieren. Inseriren will ich dann zu Ostern 2019 in meiner alten Stadt, in der Hoffnung dass an den freien Tagen jemand Zeit findet in den Anzeigenteil zu sehen. Viele Zeitungskäufer interessieren sich ja nur für den Wohnungs oder Automarkt und die Stellenanzeigen und einige Alleinstehende stöbern vielleicht noch in den Kontaktanzeigen. Ich frage mich bis dahin ob es sinnvoll ist arme Menschen anzusprechen und für die Aktivität in einer Partei zu motivieren, weil ja doch einige das vertrauen in die Politik und unser Kapitalistisches Parteiensystem verloren haben und nicht einmal mehr zur Wahl der Parteien oder Abgeordneten gehen. Auch ich gehe ja deshalb selbst nicht Wählen und aus den hier in meinen Texten erkennbaren vielleicht verständlichen Gründen.

 

Am 23. Dezember 2018 verlangt die Deutsche Rentenversicherung eine „Erklärung zu meinem Hinzuverdienst“ und eine Einverständniserklärung bei Überzahlungen.

 

Kommentar: Ich habe im Oktober bei einer Inventur ausgeholfen und an einem Abend 4 Stunden und am darauf folgenden Tag 7 Stunden und 45 Minuten bezahlt bekommen. Hierfür muss man ein Kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis eingehen. Es verunsicherte mich dann etwas dass ich vielleicht Geld von der Rente verlieren kann. Denn in der „Einverständniserklärung bei Überzahlungen“ wird darauf hingewiesen dass: „Wenn Sie damit einverstanden sind, behalten wir einen zu viel gezahlten Betrag von bis zu 200,00 EUR von der laufenden Rente ein. Höchstens wird dabei die halbe Rente einbehalten.“ In den Rentenbescheiden wird darauf hingewiesen dass ein Hinzuverdienst erlaubt ist.

 

Am 1. Januar 2019 beantworte ich das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Ich erkläre dass ich einmalig 103,87 EUR im Jahr 2018 als Hinzuverdienst erhalten habe und zusätzlich noch Wohngeld. Zudem erwähne ich die hier schon erwähnten unerwarteten Zusatzkosten und dass ich mir daher einen Hinzuverdienst suchen will um meine Krankenkasse bezahlen zu können.

 

Kommentar: Dass die Aussichten auf einen Hinzuverdienst nicht so Erfolgversprechend sind, erwähnte ich dann zum Schluss auch noch. Bestimmt suchen gerade viele ältere Menschen im alter auch eine bezahlte Tätigkeit, um wirtschaftlich einigermaßen über die Runden zu kommen, oder sich etwas zusätzlich zu leisten.

 

Am 28. Februar 2019 gebe ich meinen Antrag auf Wohngeld ab.

 

Kommentar: Meine Bank schickte mir zum Jahreswechsel sonst immer die Auszüge von meinem Konto. Ein Anruf bei dieser Bank ergab dass erst nach 90 Tagen Kontoauszüge versendet werden. Da ich ende November Kontoauszüge am Automaten gezogen habe werde ich sie wohl Anfang März erhalten, Da die Bearbeitung meiner Anträge aber so lange dauern wird, wollte ich den Antrag schon mal abgeben, in der Erwartung dass mir ohnehin eine „Anforderung fehlender Unterlagen zum Wohngeldantrag“ zugeschickt wird.

 

Am 1. März 2019 wird eine Anforderung fehlender Unterlagen zum Wohlgeldantrag an mich versendet. Angefordert wurden Belege zu den Betriebskosten also Strom, Gas, Wasser etc. und Belege zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividende) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate (fortlaufend).

 

Kommentar: Ich habe meinen Antrag einem Jungen Mann an der Nummernausgabe gegeben und verlangte gleich nach einem neuen Formular. Ein netter schon etwas älterer Herr fragte freundlich nach ob ich Wohngeld oder Lastenzuschuss beantragen möchte. Hausbesitzer beantragen Lastenzuschuss und ob das Haus finanziert ist, wollte der Herr wissen, weil es dann ein zusätzliches Formular gibt, erklärte er mir. Es könnte sein dass dieser nette ältere Herr der sich eben noch Zeit für mich genommen hat, kurz darauf meinen eben abgegebenen Antrag von dem Jungen Mann erhalten hatte und ihn dann bearbeitete.

 

Am 7. März 2019 überbringe ich die angeforderten Unterlagen zur Wohngeldstelle.

 

Kommentar: Nachdem ich die Kontoauszüge erhalten habe, die DHL Mitarbeiterin übergab sie mir als ich vom einkaufen kam, machte ich mich sofort an das Kopieren der fehlenden Unterlagen, um sie am nächsten Morgen im Landratsamt abzugeben. Mein Konto ist und war immer gedeckt, überziehen geht ja ohnehin nicht, aber wegen der unvorhergesehenen Ausgaben konnte ich bei der Wohngeldstelle nur einen noch geringeren Kontostand vorweisen wie im Jahr zuvor, zumal ja auch noch die Autoversicherung abgebucht wurde.

 

Am 8. März 2019 ragt ein großer Umschlag aus meinem Briefkasten. Der Beitragsservice von ARD und ZDF Deutschlandradio hat auf mein Schreiben vom 15.09.2018 reagiert und mir einen Widerspruchsbescheid geschickt der auf den 05.03.2019 datiert ist, mit folgendem Wortlaut: Auf Ihren Widerspruch vom 01.09.2017 heben wir den Bescheid des Mitteldeutschen Rundfunks über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht vom 25.08.2017 insoweit auf, als eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für den Zeitraum vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 nicht gewährt wurde. Im Übrigen weisen wir den Widerspruch zurück. Gründe:

Ihr Widerspruch ist zulässig und teilweise begründet. Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 05.-18.12.2017. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht natürlicher Personen sind in § 4 RBStV geregelt. Einen allgemeinen Befreiungstatbestand „geringes Einkommen“ sieht das Gesetz nicht vor (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.09.2013, Az. VG 27 K 117.13). Es gilt das Grundprinzip, dass nur demjenigen ein Anspruch auf Befreiung zusteht, dessen Bedürftigkeit durch eine staatliche Sozialbehörde geprüft wurde (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 14.11.2013, Az. AN 6 K 13.00675). Ist die Rente besonders niedrig, so dass sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, so kann der Antragsteller die Beitragsbefreiung erst nach der ihm zumutbaren Beantragung und Gewährung ergänzender Grundsicherung erhalten (so auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2013. Az. 14 K 1739/13). Die Bewilligung des Wohngeldes beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, die der Gesetzgeber als Befreiungsvoraussetzung festgelegt hat. Im Gegensatz zu den in § 4 Abs.1 RBStV genannten Sozialleistungen dient das Wohngeld nicht der Bedarfsdeckung, sondern wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens gewährt. Einem befreiungsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs.1 sind Sie damit nicht zuzuordnen. Eine analoge Anwendung der Vorschriften auf andere, dort nicht genannte Leitungen ist mangels einer Regelungslücke nicht zulässig. Insbesondere ist eine analoge Anwendung in Bezug auf Wohngeld ausgeschlossen( so z.B. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2013, Az. 14 K 1739/13). Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach § 4 Abs.1 RBStV kann die Rundfunkanstalt auf Antrag nach § 4 Abs.6 Satz 1 RBStV in besonderen Härtefällen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien. Gemäß § 4 Abs.6 Satz 2 RBStV liegt ein besonderer Härtefall insbesondere dann vor, wenn eine Sozialleistung nach § 4 Abs.1 Nr. 1 bis 10 RBStV in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrages überschreiten. Ausweislich des Bescheides des Landratsamtes vom 19.08.2016 wurde die Bewilligung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.03.2016 aufgehoben, da Ihr Wohngeldanspruch höher sei als Ihr Grundsicherungsanspruch. Die Differenz von 14,25 EUR ist geringer als ein monatlicher Rundfunkbeitrag. Sie erfüllen damit die Befreiungsvoraussetzungen nach § 4 Abs.6 Satz 2 RBStV. Nach § 4 Abs.6 Satz 4 RBStV wird eine Befreiung in dem besonderen Härtefall nach Satz 2 RBStV für die Dauer eines Jahres gewährt. Sofern sie vortragen, keinen weiteren Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches stellen zu wollen, begründet dies keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Verzichtet der Beitragszahler auf die Inanspruchnahme der ihm zustehenden Sozialleistung und gar schon auf die Antragstellung hierzu – aus welchen Motiven auch immer – so hat dies rechtlich zur Konsequenz, dass er auch nicht von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kann (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.02.2015, Az M 6a K 14.877). Das Beitragskonto weist einschließlich 03.2019 einen Rückstand von 52,50 EUR auf. Diesen Beitrag werden wir im Lastschriftverfahren einziehen.

 

Kommentar: Natürlich ist der Text von mir ordentlich gekürzt worden, aber ergangene Urteile wollte ich nicht weglassen und die Gesetzeslage mich betreffend habe ich noch einmal abgeschrieben obwohl sie hier ja schon erwähnt wurde. Um es kurz zu fassen, immerhin ein weiteres Jahr bin ich vom Rundfunkbeitrag befreit worden, also hat sich mein Einspruch dahin gehend gelohnt, denn für mich bedeutet es ja immerhin dass ich in einem Jahr fast eine Monatsrente mehr zur Verfügung habe, also ganze 12 Renten. Die Überprüfung der Kontoauszüge ergab dass im letzten Jahr nur am 15. Januar 2018 52,50 EUR abgebucht worden sind. Die Befreiung war aber vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 und wurde dann vermutlich nur zeitlich versetzt. Mein Problem mit der Gesundheit hat der Gesetzgeber nicht voraus sehen können, aber vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit mit einem Ärztlichen Attest etwas zu bewirken. Eine Klage gegen den angefochtenen Bescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann ich innerhalb eines Monats nach Zustellung einreichen und dass werde ich auch tun. Ein Fernsehintendant erhält immerhin 400000,00 EUR jährlich auf Kosten auch vieler armer Leute die sich die Gebühr nur vom Munde ab-sparen können und der Bundespräsident nur die Hälfte an Vergütung, aber nicht auf Kosten der ärmsten.

 

Am 13. März 2019 sende ich meine Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 05.03.2019 an das Verwaltungsgericht.

 

Kommentar: Der Streitgegenstand ist der ablehnende Widerspruchsbescheid und ich beantrage die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. In der Begründung weise ich auf meine finanzielle Situation hin und nenne auch meinen Kontostand und dass es sich bald entscheidet ob ich meine Krankenversicherung noch bezahlen kann. Ich will also prüfen lassen ob in meiner Situation der gleiche Rundfunkbeitrag zwangsweise erhoben werden darf wie für einen Gutverdienenden oder Millionär. Zum Schluss verweise ich auf meine angeschlagene Gesundheit und dass ich den Anspruch auf Grundsicherung als Zuschuss in einem Vergleich gerichtlich erstritten habe. Eigentlich wollte ich ja nur dass die Kosten für den Hausverkauf übernommen werden ohne dass ich sie zurückzahlen muss, weil ja das Sozialamt für diese Kosten verantwortlich war und mir diese Kosten aufzwingen wollte, obwohl meine finanzielle Situation dies nicht zuließ. Ärgerlich ist aber ohnehin dass die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht jedes Jahr erneut beantragt werden muss, vermutlich um Migranten und Analphabeten oder auch nur Klageabweisungsantrag abzuschrecken. Es sollte also die Möglichkeit geben dass den Menschen die unterhalb des Existenzminimums leben nicht noch zusätzlich mit für sie hohen Zwangsabgaben bestraft werden, sondern nur mit einem, dem Einkommen angemessenen Beitrag zu belasten sind, oder eben auch gar keinen Rundfunkbeitrag.

 

Am 19. März 2019 schreibt das Verwaltungsgericht das die Klageschrift am 15.03.2019 bei Gericht eingegangen ist. Das Schreiben vom Verwaltungsgericht an den Mitteldeutschen Rundfunk wurde in Kopie beigelegt und eine Information nach Art. 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)i.V.m. dem Landesdatenschutzgesetz war auch noch angeheftet.

 

Kommentar: Ich habe meine Klageschrift bestimmt öfter durchgelesen, aber meine Aufmerksamkeit in diesen lästigen in meinem Fall auch wichtigen Schriftangelegenheiten, lässt immer mehr nach. Jetzt mache ich schon Fehler bei meinem Absender, ich hatte mir als Muster meine Klageschrift an das Sozialgericht mühsam herbei gesucht und habe die Ortsbezeichnung des Sozialgerichts versehentlich als meine Ortsbezeichnung in der Absenderzeile angegeben. Die darauf folgende Benennung der Adressen des Klägers und des Beklagten war dann aber wieder korrekt. Zum Glück war wenigstens die Postleitzahl richtig so dass das Schreiben an mich versendet werden konnte.

 

Am 22. März 2019 schreibe ich eine Korrektur meiner Klageschrift und schicke sie in Zweifacher Ausfertigung an das Verwaltungsgericht.

 

Kommentar: Wohngeld habe ich auch noch in Lastenzuschuss geändert und die Bearbeitungsdauer meiner Widersprüche bei der Wohngeldstelle von fünf auf drei Monate berichtigt. Ich erwähnte dies weil ich über Monate alle Kosten von meiner kleinen Rente bestreiten muss. Im letzten Jahr kam der ablehnende Bescheid am 31.05.2018 und ich habe den Antrag auf Wohngeld am 01.03.2018 abgegeben. Die Bearbeitung des Widerspruchs dauerte dann noch eine Weile so dass ich das Wohngeld von fünf Monaten nachgezahlt bekam.

 

Am 29. März 2019 stellt die Wohngeldbehörde zwei Bescheide aus. Das bisher bewilligte Wohngeld wird bis zum 28.02.2019 nach §27 Abs.2 WoGG weitergezahlt. Und der zweite Bescheid besagt dass das Wohngeld für die Zeit vom 01.03.2019 bis 29.02.2020 bewilligt ist.

 

Kommentar: Da fehlen einem eigentlich schon die Worte, was soll man dazu sagen, mein Wohngeldantrag wurde innerhalb von vier Wochen bearbeitet und ohne wenn und aber positiv beschieden und monatlich 9,00 EUR mehr gibt es auch noch dazu. Die Krankenversicherung ist vorerst gerettet, da habe ich ganz schön Glück gehabt. Vielleicht hat tatsächlich der freundliche ältere Herr meinen Antrag bearbeitet oder jemand der sich noch daran erinnerte dass ich im letzten Jahr beinahe die Krankenkasse aufgeben musste und mich beim Amtsgericht erkundigte ob die Wohngeldstelle deshalb zu verklagen ist. Mir hilft das Wohngeld erheblich um Krankenversichert zu bleiben weil der Zwangsweise erhobene Zusatzbeitrag so einschneidend die kleine Rente verringert, auch wenn das Wohngeld vielleicht weniger zum Erhalt der Krankenversicherung gedacht ist. Die anderen Bürger die zur Zeit in der Hauptstadt auf die Straße gehen um einen Volksentscheid zur Enteignung von Wohnkonzernen mit über 3000 Wohnungen zu bewirken, haben da wahrscheinlich weniger Glück. Eine Enteignung wird heute rechtlich nicht so schnell bewirkt werden. Außerdem haben die Konzerne die Wohnungen vom Staat für einen lächerlichen Preis erworben und wollen wenigstens ein Vielfaches für die Reichen Aktionäre vom Steuerzahler herauspressen. Immerhin wurden Millionen bezahlt und da will man doch wenigstens ein paar Milliarden gut machen. Da ohnehin noch nichts in die Wohnungen investiert wurde und die Mieter ja den Kaufpreis jedes Jahr gut einmal abbezahlt haben, macht es Sinn die Wohnungen nun zeitig, den Gewinn vorausgesetzt, abzustoßen um eventuell anfallende Kosten zu vermeiden. Die Kosten für Modernisierungen dürfen ja nicht mehr ganz so ungeniert auf die gebeutelten Mieter übertragen werden. Die Stadt wird vielleicht die Gier der Reichen befriedigen, sinnvoller wäre es aber das Geld in Neubauten anzulegen, die im Besitz der Stadt bleiben. Der Bedarf an Wohnungen ist so erheblich dass eine Staatliche Wohnungsbaugesellschaft zu Gründen wäre, um Mafia freies und damit günstiges mit fairem Lohn und ohne hohem Managergehaltes Bauen zu ermöglichen. Auch ein zukunftsfähiges neues nachhaltiges Bausystem ist zu entwickeln. Hier wäre es praktisch wenn künftige Mieter mitbestimmen oder sogar mithelfen könnten. Das investieren in den Immobilienmarkt scheint mir langfristig riskant, es ist nicht auszuschließen das sich das Volk nicht dauerhaft die Spekulationen mit lebensnotwendigem, Wohnraum gefallen lässt. Parteien die dass gefördert haben verlieren ja inzwischen zu recht an Zustimmung. Fest-verzinste Staatsanleihen könnten eine Alternative werden, für das massenhaft vorhandene Geldkapital, wobei die Herkunft des Geldes zu überprüfen wäre, um weniger Geldwäsche zu fördern. Ausländisches Kapital ist vielleicht für einige einheimische Bürger beängstigend, weil sie nicht ganz zu unrecht befürchten langfristig Lebensraum zu verlieren, hier muss man sich nach den Meinungen der Bürger erkundigen und entsprechend nachfragen. Auch wegen der sogenannten „Heuschrecken“, diese Investoren investieren nur um einen schnellen Profit zu realisieren um sich dann schnell nach neuen Profitquellen umzusehen. Neben den aufgebrachten Mietern protestieren inzwischen auch schon junge Menschen die ihre Schulpflicht ignorieren um gegen den Klimawandel zu protestieren weil auch sie fürchten Lebensräume und Lebensgrundlagen und Zukunft zu verlieren.

 

Am 15. April 2019 um 12:17 Uhr rufe ich bei einer bekannten Tageszeitung an um ein Inserat zu schalten. Der Mitarbeiter am Telefon wollte sich dann darum kümmern dass ich zurück gerufen werde.

 

Kommentar: Zu Ostern dachte ich wäre ein guter Zeitpunkt ein Inserat aufzugeben. Es sind Ferien und viele haben frei und haben Zeit ihre Zeitung zu lesen, sofern sie nicht verreisen. Leute mit weniger Geld reisen aber nicht so oft und gerade diese will ich ja ansprechen und bitten sich in einer Partei zu Organisieren um Lösungen zur Bekämpfung von Armut zu finden.

 

Am 15. April 2019 um 15:05 Uhr rufe ich dann erneut bei der bekannten Tageszeitung an, da ich noch nicht zurück gerufen wurde. Der Mitarbeiter für die gewerblichen Anzeigenannahme hatte noch keine Zeit gefunden mich zurück zu rufen, erfuhr ich dann. Ich erklärte dem Mitarbeiter am Telefon noch einmal dass ich gar keine gewerbliche Anzeige aufgeben will und bekomme eine Nummer in Berlin genannt die für private Kleinanzeigen zuständig ist.

 

Kommentar: Das hätte der Mitarbeiter eigentlich auch vorher schon wissen können dass die privaten Kleinanzeigen über eine Zentrale in Berlin bearbeitet werden. Also war es schon gut so ungeduldig gewesen zu sein und den rückruf nicht abgewartet zu haben. Mein Inserat sollte zum Wochenende erscheinen und es gibt ja auch einen Zeitpunkt wo die Annahme zum gewünschten Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.